Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. f. die Nebenbahn Mannheim-–Schriesheim z. Werte von M. 654 778; 2) die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft: a. die Nebenbahn Mannheim—WeinheimHeidelberg–Mannheim nebst Normalspurgleisen Schriesheim–Heidelberg, b. Wohnhäuser u. Grundstücke in den Ge- meinden Wieblingen, Heidelberg u. Weinheim z. Werte vom M. 8 093 745; 3) die neue Rheinau- Akt.-Ges.: das Elektrizitätswerk Rheinau nebst den zu dessen Erweiterung bestimmten Grundstücken z. Werte von M. 1 716 937; 4) die Rheinische Schuckert-Ges.: a. das Elektrizitäts- werk Ladenburg, b. die Konzession u. Verträge für die elektr. Kleinbahn Schwetzingen — Ketsch (5 km) u. die abgeschlossenen Stromlieferungsverträge z. Werte von M. 1 400 456. Am 8./2. 1913 erfolgte die Betriebs-Eröffnung der elektr. Strassenbahn Neckarau-–ORheinau (4,34 km). Die Länge der obengenannten Bahnen Mannheim-Weinheim-Heidelberg— Mannheim nebst Verbindungsbahn in Mannheim, sowie MannheimKäferthal-–Heddes- heim beträgt ca. 63 km. Die Übertragung der Konz. für die Neben-Eisenbahn Mannheim-Ladenburg-Schriesheim (im Bau befindlich) auf die Ges. ist durch Entschliess. der Grossh. Badischen u. Hessischen Ministerien der Finanzen v. 29./7. bezw. 8./8. 1911 genehmigt worden. Die Konzessionen sind auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an erteilt worden. Die er- wähnten Ministerien haben jedoch die Zusage gemacht, die Dauer sämtl. Konz. bis 30./4. 1959 zu verlängern. Für die Bahn Mannheim-–Schriesheim läuft die 50 jährige Frist vom Zeitpunkt der Betriebseröffnung an. Die Grossh. Badische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, die Bahnen mit sämtl. Zubehör anzukaufen. In dem von dem Grossh. Ministerium der Finanzen aufgestellten Entwurf für die neuen Konz. sind hierfür folgende Bedingungen massgebend: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ablauf von 25 Jahren von dem für den Beginn der Genehmigungsdauer massgebenden Zeitpunkt gefordert werden, d. i. 30./4. 1934. b) Der Unternehmexin muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens ein Jahr vor dem Tag der Übernahme angekündigt werden. c) Als Kaufpreis ist der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme des dem Ankaufstermin vorausgehenden 5jährigen Betriebsabschnittes, mindestens jedoch das Anlagekapital zu zahlen. Neben den bisher erwähnten Konz. ist auch die Konz. für den Bau u. Betrieb einer elektr. Strassenbahn von Schwetzingen nach Ketsch auf die Oberrhein. Eisenbahn-Ges. übergegangen. Die Konz. ist bis 31./12. 1959 erteilt; eine Verstaatlichung ist hier nicht vorgesehen. Zweck: Erbauung, Erwerbung, Pachtung u. Betrieb von Bahnen, insbes. von elektr. u. Dampfbahnen u. aller Geschäfte, die mit diesem Betrieb in Zus. hang stehen. Die Ges. besitzt z. Zt. folgende Bahnen: a) Die zweigleisig ausgebaute u. elektrifizierte Linie Mann- heimWeinheim; b) die Nebenbahnen: Mannheim – Heidelberg, Heidelberg – Weinheim, Mannheim–Käferthal-–Heddesheim; c) die normalspurige Strecke Heidelberg–BSchriesheim; d) die Strassenbahnen Neckarau-Rheinau u. Schwetzingen–Ketsch. Im Bau befinden sich die Strecken: a) MannheimFeudenheimLadenburg–Schriesheim; b) die Strassenbahn Waldhof-–Sandhofen. Die Ges. besitzt die Mehrheit der Aktien des Oberrhein. Elektrizitäts- werkes in Wiesloch, an welches 29 Orte angeschlossen sind. Insgesamt umfasst z. Z. das Strom- absatzgebiet der Oberrhein. Eisenbahn-Ges. 59 Gemeinden mit ca. 160 000 Einwohnern. Die Elektrizitätswerke zu Ladenburg, Laudenbach u. Wiesloch wurden zu Umformer-Stationen umgebaut, sodass von Ende 1913 bezw. von Anfang 1914 an die Stromversorgung ausschliesslich vom Elektrizitätswerk Rheinau erfolgt. Stromabgabe 1912/13–1917/18: 7 316 777, 9 404 789. 13 179 886, 19 401 715, ?, 24 845 694 Kwst. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. 8 000 000, übernommen von den Gründern zu pari u. zwar seitens der Stadt Mannheim 4080 Aktien, der Süddeutschen Eisenbahn-Ges. 2080 Aktien der Neuen Rheinau-Akt.-Ges. 920 Aktien, der Rheinischen Schuckert-Ges. 840 Aktien u. der Süddeutschen Disconto-Ges. mit 80 Aktien des A.-K. Seit 1913/14 voll eingezahlt. Die G.-V. v. 25./9. 1914 beschloss Erhöhung um M. 2 000 000, hiervon äbernahm die Stadt Mannheim M. 1 020 000 zu pari. Anleihe: M. 12 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1911, rückzahlbar zu pari Stücke 2500 à M. 2000, 5000 à M. 1000 u. 4000 à M. 500, auf den Inhaber lautend. Verlos. u. Kündig. bis 1./9. 1916 ausgeschlossen; dann Tilg. ab 1./9. 1917 innerhalb 55 Jahren mit jährl. mind. ½ % des urspr. Anleihebetrages zuzügl. ersp. Zs.; Verlos. oder Ankauf. Verstärkte Tilg. oder Totalkündig. ab 1./9. 1917 zulässig. Zs. 1./3. u. 1./9. Für Kapital u. Zs. hat die Stadt Mannheim die Garantie übernommen. Aufgelegt am 24./8. 1911 von den unten vermerkten Banken M. 11 250 000 zu 99.30 %. Noch in Umlauf Ende März 1918: M. 11 940 000. Zahlst.: Mannheim: Süddeutsche Disconto-Ges. A.-G., Rhein. Creditbank, Pfälz. Bank, Dresdner Bank, Bank f. Handel u. Ind., Süddeutsche Bank (Abt. der Pfälz. Bank), Mannheimer Bank A.-G., H. L. Hohenemser & Söhne, Marx & Goldschmidt, Mannheimer Privatbank Friedr. Strassburger sowie bei deren sämtl. Zweigniederlass.; Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Disconto-Ges., Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Fil. d. Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Pfälzische Bank, Disconto-Ges., Deutsche Bank, E. Ladenburg, M. Hohenemser; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind. Die Zulassung der Anleihe an den Börsen von Berlin, Frankf. a. M., Mannheim erfolgte im Dez. 1911. Erster Kurs in Berlin am 21./12. 1911: 99.30 %. Kurs Ende 1911–1917: In Berlin: 99.50, 95, 91.10, 92.50*, –, 85, – %. – In Frankf. a. M.: 99.50, 95, 91.70, 92.50*, –, 85, – %. Die G.-V. v. 25./9. 1914 beschloss die Ausgabe weiterer M. 4 000 000 Oblig., für welche die Stadt Mannheim ebenfalls die Bürgschaft übernahm. Unkündbar bis 1924. Freihändig ab Februar 1919 zu 93 % verkauft. 14*