Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. im Nennwerte von M. 5400 eine neue Aktie über M. 1000 zum Kurse 157.50 % beziehen konnten sowie die Kosten der Erhöhung, der Aktienausgabe u. Börseneinführung zu tragen hatten. Das Angebot an die alten Aktionäre ist v. 25./11.–10./12. 1909 erfolgt. Das erzielte Aufgeld ist mit M. 1 000 100 dem R.-F. zugeführt worden. Interessengemeinschaft mit Firma Fried. Krupp in Essen. Die a. o. G.-V. v. 7./4. 1911 genehmigte einen mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschlossenen Vertrag und beschloss in Folge dessen die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien à M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, welche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu pari begeben wurden. Die Vorrechtsaktien gewähren das Recht auf einen bevorrechtigten Gewinnanteil von 4 % mit Nachzahl.-Anspruch, und im Falle einer Liquidation das Recht auf Erstattung der eingezahlten Beträge nebst etwa rückständigen Gewinnanteilen und dem bis zum Tage der Erstattung lauf. Gewinn- anteil aus der Liquidationsmasse, bevor aus dieser etwas auf die St.-Aktien verteilt wird. Im weiteren Umfange nehmen die Vorrechtsaktien am Reingewinn oder an der Verteilung der Liquidationsmasse nicht teil. Zur Ausübung des Stimmrechts u. zum Empfange der Gewinnanteile sowie zur Ausübung der sonstigen Rechte sind nur die im Aktienbuche ein- getragenen Vorrechtsaktionäre berechtigt. Die Vorrechtsaktien haben die Eigenschaften von Namensaktien. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Bei der Ab- stimmung über die Zustimmung haben die Vorrechtsaktionäre kein Stimmrecht. Der mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen am 31./1. bezw. 10./2. 1911 auf die Dauer von 30 bezw. 40 Jahren ab 1./7. 1911 abgeschloss. Vertrag, lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die zu 1 gedachten M. 6 000 000 Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein. Sie trägt die Stempel u. Herstellungskosten der Aktien. b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stammaktionären der Westfälischen Drahtindustrie event. aus eigenen Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mindestens 5 % beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsjahr von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp Akt.-Ges. mehr gewährte Prozent Dividende um ein halbes Prozent steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingewinns zufällt. c) Der Fried. Krupp A.-G. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westfälischen Draht-Industrie gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Übernahme der sämtlichen Stamm-Aktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. d) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva und Passiva der Westfälischen Draht- Industrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechtsaktien bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westfäl. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fortzuführen. e) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, bis 15./12. 1911 die Rigaer Drahtindustrie (Filiale der Westfäl. Drahtindustrie) aus dem Vertrage auszuscheiden (nicht geschehen). f) Die G.-V. der Westfäl. Drahtindustrie wählt 7 von der Fried. Krupp A.-G. vorzuschlagende Personen in den Aufsichtsrat der Westfäl. Drahtindustrie. g) Der Vorstand der Westfäl. Drahtindustrie hat bei der Leitung der Geschäfte den Anordnungen eines Ausschusses des A.-R. Folge zu leisten, der vom A.-R. auf Vorschlag der Fried. Krupp Akt.-Ges. gewählt wird. Die Rigaer Drahtindustrie soll event. in eine russische Akt.-Ges. mit Rbl. 2 000 000 A.-K. verwandelt werden. Anleihe: M. 3 000 000 in 4 % Oblig. à M. 1000 von 1896, rückzahlb. zu 103 %. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1898 durch jährl. Ausl. in der G.-V. zum 2./1.; ab 1906 event. verstärkte Tilg.; gesichert durch Kautionshypoth. von M. 3 300 000 auf die Werke in Hamm zu gunsten der Berliner Handels-Ges. 30./6. 1918 in Umlauf M. 2 081 000. Zahlst.: Gesellschaftskasse. Kurs in Berlin Ende 1897–1917: 104.10, 102.60, 100.25, –, –, 101.80, –, 103.70, 102.25, —, 98.90, 100.25, –, 99.10, –, 97.50, 99.10, 95.70*, –, 91, – %. Aufgelegt 4./2. 1896 zu 101.50 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Nov.-Dez. Stimmrecht: Jede Aktiegewührt das Stimmrecht, dasselbe wird nach Aktien-Nennbeträgen ausgeübt. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen u. Abschreib., vertragsm. Tant. an Vorst., 4 % Div. an Vorrechtsaktien mit Nachzahl.-Anspruch, dann 4 % Div. an St.-Aktien, vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Jahresvergüt. von M. 32 000), Überrest weitere Div. an St.-Aktien bezw. nach G.-V.-B. Die Div. der Vorrechts- Aktien ist auf 4 % beschränkt. Bilanz am 30. Juni 1918: Aktiva: Auf Vorrechts-Aktien noch nicht eingeforderte 75 % = 4 500 000, Grundstücke u. Gebäude 6 111 559, Maschinen u. Betriebseinrichtungen 2 703 799, Hypoth. 15 500, Kassa 6029, Wertp. u. Beteiligungen 4 766 947, Rigaer Draht- industrie (Grundkap. u. lauf. Rechn.) 527 380, Debit. in lauf. Rechn. (einschl. Bankguth. 679 354) 7 091 917, Vorräte 2 098 130. –— Passiva: St.-Akt. 10 000 000, Vorrechts-Aktien 6 000 000, 4 % Schuldverschreib. 2 081 000, R.-F. 1 100 000, rückständ. Div. u. Teilschuld- verschreib -Zs. 45 620, ausgel. Teifschuldverschreib. 1030, Kredit 6 998 485, Gewinn 1 595 128. Sa. M. 27 821 264. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk., feste Vergüt. an A.-R. u. Vorst. etc. 891 992, Abschreib. 2 585 856, Schuldverschreib.-Zs. 84 500, Gewinn 1 595 128. – Kredit: Vortrag 858, Gewinn aus Beteilig. Ed. Hobrecker, G. m. b. H. 75 000, Betriebsgewinn 5 081 619. Sa. M. 5 157 477. Gewinn-Verteilung 1917/18: Gewinn M. 1593 128 (davon R.-F. 200 000, 4 % an M. 1 500 000 Vorrechts-Aktien Krupp M. 60 000, 8½ % Div. an M. 10 000 000 St.-Aktien 850 000, Tant. an A.-R. 50 000, z. Unterst.-Kasse f. Beamte u. Arb. 125 000, der Stadt Hamm f. Kriegsfürsorge Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1918/1919. II. 21