Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. und Koks sind, hat der Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein die Möglichkeit, sie von seinen Kohlenzechen direkt zu beliefern. Die mit den Mannstaedtwerken bis 1923 u. mit der Draht-Industrie bis 1935 laufenden Interessengemeinschafts-Verträge bezwecken, bei den drei Gesellschaften die Geschäftsführung nach einbeitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Dem Lothr, Hütten- u. Bergwerks-Ver. steht die Führung der Interessengemeinschaft zu. Bezüglich der Gewinnverteilung wird in der Weise verfahren, dass die nach bestimmten Grundsätzen ermittelten Reingewinne der drei Ges. zunächst beim Hüttenverein vereinigt werden. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Manstaedt-Werke u. die Draht-Industrie 5 % auf die St.-Aktien der beiden Ges. u. 6%― uf die Mannstaedt-Vorzugs-Aktien nebst den vorgesehenen Tant. Der Mehrbetrag bleibt dem Hüttenverein mit der Massgabe, dass er für das erste und zweite volle Prozent über hinaus verteilter Hüttenvereins-Dividende den Mannstaedt-Werken je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien zu überweisen hat. Für jedes weitere volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus erhalten die Mannstaedt-Werke je weiter ½ % Div. auf ihr gesamtes A.-K. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Prozent über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, der Draht-Ind. denjenigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahlung von ½ %% weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der sich ergebende Gesamtreingewinn der drei Ges. nicht ausreichen, um die zunächst vorgesehenen Vergütungen an die beiden anderen Ges. von 5 bzw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, so soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Für die vom 1./7. 1914 ab laufenden Geschäftsjahre der Mannstaedt-Werke hat der Hüttenverein, solange er auf sein eigenes Kapital bis zu 8 % Div. verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Prozent zu vergüten, als dem Dividendensatze des Lothringer Hütten-Ver. entsprechen. Für jedes weitere volle Prozent Hütten-Ver.-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von ½ % auf das gesamte A.-K. aus- reichenden Betrag zu erhalten einschl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils erge- benden Beträge für Tantiemen. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bzw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Verein das Recht eingeräumt, das Vermögen der beiden Ges. als Ganzes bei den Mannstaedt-Werken spätestens bis zum 30./7. 1913 zu erwerben, u. zwar im Verhältnis von 9 Hüttenvereins- Aktien: 10 Vorzugs- oder Stammaktien der Mannstaedt-Werke oder 10 Aktien der Düssel- dorfer Eisen- u. Draht-Ind. Durch die bei der Umwandlung durch ein Bankenkonsort. für die Ges. erworbenen Aktien der deutschen Gesellschaft war sie in der Lage, den Aktionären des Faconeisen- Walzwerks L. Mannstaedt & Cie. A.-G. u. der Düsseldorfer Eisen- u. Drahtind. den in den Interessengemeinschaftsverträgen für einen späteren Zeitraum vorgesehenen Umtausch schon jetzt vorzuschlagen. Die Ges. hat im Juni 1918 ein entsprechendes Angebot ver- öffentlicht. Von diesem Angebot ist zum grössten Teil Gebrauch gemacht worden; bis 30./6. 1918 verfügte die Ges. deshalb einschliesslich der früher erworbenen Aktien zus. über M. 8 625 000 Aktien des Fagoneisen-Walzwerks L. Mannstaedt & Co. A.-G und über M. 4 625 000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Drahtind. Die Ges. hat das Angebot im juli 1918 nochmals ern uert u. inzwischen laufend weitere Aktien zum Umtausch herein bekommen. Der Lothr. Hütten- u Bergwerks-Verein ist Mitglied folgender Verbände: er gehört dem Stahlwerks-Verbande in Düsseldorf mit einer Gesamtbeteiligung von 247 271 t Rohstahl, Halbzeug, Formeisen u. Eisenbahn-Oberbaumaterial u. für seine übrige Walzwerkserzeugung dem Stabeisen-Verband mit einer Beteiligung von 183 324 t an. Im Roheisen-Verband in Essen hat er eine Beteiligung von 126 000 t. Bei dem Rheinisch-Westfäl.-Kohlen-Syndikat in Essen ist er mit 1 905 300 t Kohlen u. einem Selbstverbrauchs-Kontingent von 1 040 900 t beteiligt, wodurch eine Fördermöglichkeit von insgesamt 2 946 000 t gewährleistet ist. Zweck: a) Erwerb des gesamten Vermögens des Lothringer Hütten-Vereins Aumetz- Friede zu Brüssel und Kneuttingen einschliesslich aller Hütten- und Bergwerksanlagen. b) Bergbau auf Kohlen, Eisenerz und andere Mineralien auf allen Gruben, welche die Gesell- schaft eigentümlich oder pachtweise oder unter irgend einem anderen Titel erwerben oder betreiben wird, sowie Herstellung und Verwertung der dabei anfallenden Nebenerzeugnisse. 0c) Die Verhüttung und die sonstige Verwertung der gewonnenen oder anderweitig erworbenen Bergbauerzeugnisse, sei es in rohem Zustande, sei es durch Verarbeitung für Handel und Gebrauch, insbesondere auch die Herstellung von Eisen, Stahl und der daraus gewonnenen Erzeugnisse, ihre Verarbeitung in allen möglichen Formen und Zusammensetzungen sowie die Verwertung dieser Erzeugnisse. d) Die Errichtung oder der Erwerb von Anlagen aller Art, welche zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder förderlich sind, ins- besondere der Betrieb von Transportunternehmungen, die Errichtung von Hilfsbetrieben usw. e) Beteilig. bei anderen Gesellschaften in jeder möglichen Rechtsform und überhaupt jede Betätigung, welche mittelbar oder unmittelbar den Gesellschaftsweck zu fördern geeignet ist. Gleichzeitig übernahm der Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein in Nilvingen die Fentscher Hütten-A.-G. in Liqu., deren Aktienmehrheit sich im Besitz des Lothringer Hüttenvereins Aumetz-Friede in Liqu. befanden.