Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 701 in der Stadt Augsburg wie in den vorgenannten Überlandbezirken sind von den Lechwerken für eigene Rechnung hergestellt worden u. deren Eigentum. Der Vertrag mit den Höchster Farbwerken läuft gegebenfalls bis zum Jahre 1941. Der Vertrag mit der Stadt Augsburg ist neuerdings geändert worden u. gibt der Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht zur Verteilung von elektr. Strom für Kraft-, Beleucht.- u. alle sonst. Zwecke bis zum 30./6. 1925. Die Ges. zahlt hierfür der Stadt entsprechende Abgaben aus den von ihr erzielten Einnahmen aus der Stromlieferung. Auf Verlangen der Stadt wird der Vertrag auch über das Jahr 1925 hinaus bis zum Jahre 1941 u. gegebenenfalls bis zum Jahre 1956 fortgesetzt werden. Die Stadt hat das Recht, erstmals zum 30./6. 1925 die gesamten Leitungsanlagen u. Zubehör, welche in den städt. Strassen u. Plätzen liegen, zu erwerben. Die Stadt Augsburg hat sich ausserdem verpflichtet, den gesamten Strom für die Strassenbahn von den Lechwerken zu beziehen. Für die Stromversorgung des Überlandgebietes des Kreises Schwaben u. Neuburg, insbes. der Bezirksämter Aichach, Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Friedberg, Günzburg, Illertissen, Kaufbeuren, Krumbach, Landsberg, Markt-Oberdorf, Memmingen, Mindelheim, Neuburg, Schongau, Schwabmünchen, Wertingen u. Zusmarshausen ist mit dem Kgl. Bayer. Staatsministerium ein Vertrag auf die Dauer von 50 Jahren d. i. bis zum 30./6. 1963 ab- geschlossen worden. Ausserdem sind bezw. werden mit den in diesem Staatsvertrage vorgesehenen Gemeinden dieser Bezirke Sonderverträgs auf 25 Jahre, die von der Kgl. Regierung genehmigt sind, abgeschlossen. Während der Dauer dieser Verträge hat die Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht für die Lieferung von elektr. Strom zu Beleucht.-, Kraft- betriebs- u. allen sonst. Zwecken. Am 30./6. 1918 wurden 389 Orte von der Ges. mit Strom versorgt. Erstmals im Jahre 1933 u. von da ab jährlich hat der Staat das Recht, mit einer vierjährigen Vorheranzeigse die Gesamtleitungsanlagen zu erwerben. Als Ablösungspreis gilt der Anlagewert abzügl. einer Tilgungsquote von 2 % pro Jahr, zuzügl. eines Geschäftswertes der durch Kapitalisierung der Reinergebnisse bestimmt wird. Auch die Landgemeinden haben das Recht, die in ihrem Gebiete liegenden Ortsnetze bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erwerben. Wenn der Staat dieses Erwerbsrecht ausübt, so ist er verpflichtet, noch auf die restliche Dauer des Staatsvertrages Strom von den Lechwerken zu beziehen. Die Zahl der angeschlossenen Glühlampen ist 1917/18 von 218 247 auf 248 902 = rd. 5673 K W., d. i. um 18 %, die der angeschlossenen Motoren von 13 768 Stück = 37.055 K W. auf 14 746 Stück = 40 661 KW. oder um 9.5 % gestiegen. Angeschlossene Bügeleisen, Koch- u. Heizeinricht. 3133 mit 1572 KW. Der Anschluss der Höchster Farbwerke in Gersthofen ist hierin nicht enthalten. Kapital: M. 18 000 000 in 18 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 4 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 17./12. 1904 um M. 1 500 000. Die G.-V. v. 3./12. 1907 beschloss weitere Erhöh. um M. 1 500 000, begeben zu pari. Laut G.-V. v. 17./11. 1911 nochmals Erhöh. des A.-K. um M. 1 500 000, zum Ausbau der Überlandzentrale, übernommen von Elektriz.-Akt.-Ges. vorm. Lahmeyer in Frankf. zu 100 %. Die G.-V. v. 9./3. 1914 beschloss dann neuerliche Erhöh. des A.-K. um M. 3 000 000. Diese Aktien, vorerst mit 25 % Einzahl., wurden von der Lahmeyer- Ges. zu 110 % übernommen. Restliche 75 % zum 30./6. 1916 einberufen. Nochmals er- höht lt. G.-V. v. 8./12. 1917 um M. 6 000 000 (auf M. 18 000 000) in 6000 Aktien, übernommen von der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. Lahmeyer in Frankf. a. M. zu 110 %; eingez. sind 25 %. Anleihen: I. M. 3 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1904, Stücke à M. 1000, lautend auf Namen der Bank f. Handel u. Ind. in Darmstadt u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. zu pari ab 1905 in längstens 40 Jahren durch jährl. Auslos. im Jan. auf 1./7.; verstärkte oder Totalkünd. (diese mit 3 monat. Frist) ab 1910 zulässig. Sicherheit: Erststellige Sicherheits-Hypoth. von M. 3 700 000 auf den gesamten Immobil.-Besitz der Ges. in Gersthofen, Stettenhofen, Gablingen u. Langweid (zus. ca. 103 ha). Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.) Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Noch in Umlauf Ende 1918 M. 2 880 000. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904–1917: 102.30, 101.60, 100, 99, 99.40, 101, 101.50, 100, 98.40, 95, –*, –, 92, –. Zugel. M. 3 500 000, davon zur Zeichnung auf- gelegt 14./7. 1904 M. 3 000 000 zu 100.40 /%. In München Ende 1904–1917: 102, 101, 101, 99.10, 100, 101.50, 101.50, 101, 97, 96.50, 99', –, 92, – %. Zugel. 1904. Einführungskurs daselbst 6./11. 1904: 101.20 %. Im Nov. 1904 auch in Augsburg eingeführt; Kurs daselbst Ende 1906–1917: 101.50, 99.50, 99.50, 101.50, 101.50, 101.50, 99, 97.50, 99*, –, 92, – %. II. M. 2 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 13./10. u. 1./11. 1907, rückzahlbar zu 103 %. Stücke à M. 1000 (Nr. 3501–6000) lautend auf den Namen der Bank f. Handel u. Ind. in Darmstadt oder durch einfaches Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan ab 1./7. 1909 bis spät. 1948 durch jährl. Auslos. im Jan. auf 1./7. (zuerst 1909); seit 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Hypoth. zur I. Stelle auf dem neuerbauten Werke bei Langweid, u. zur II. Stelle auf den übrigen Besitzungen der Ges. In Umlauf Ende Juni 1918 M. 2 206 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.) Zahlst.: Wie bei Div.-Scheinen u. München: Bayer. Bank f. Handel u. Ind. Kurs Ende 1908–1917: In Frankf. a. M.: 99.40, 101.50, 102, 100, 98.30, 96, 99*, –, 93, – %; in München: 100.25, 102, 101.50, 100.25, 100, 97, 99.50*, –, 93, – %; in Augsburg: 100, 102.50, 101, 101, 98.75, 97.50, –*, –, 93, – %. Aufgelegt 9./3. 1908 zu 98.50 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. ausserord. Abschreib. u. Rückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angestellte, bis 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (mind. M. 1000 pro Mitgl.), Rest z. Verf. der G.-V.