1346 Theater und Opern-Häuser. mit dem Film- u. Lichtbildgewerbe im Zusammenhang steht. Innerhalb dieser Grenzen ist die Ges. zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesell- schaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Ver- äusserung von Grundstücken, zur Beteil. an fremden Unternehmungen gleicher oder ver- wandter Art, zu Errichtungen von Zweigniederlassungen an allen Orten des In- und Aus- landes sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit anderen Ges. Kapital: M. 25 000 000 in 25 000 Aktien à M. 1000 übernommen; von den Gründern sind 25 % zu pari eingezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderfj. G Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Direktion: Dir. Max Straus, Major a. D. Alex. Grau. Delegierter des A.-R.: Carl Bratz. Aufsichtsrat: Vors.: Bank-Dir. Emil Georg von Stauss, Berlin; Stellv.: Landrat a. D. Ernst Gerlach, Neudeck und Dr. Rob, Bosch, Stuttgart; Bank-Dir. Joh. Kiehl, Berlin: Geh. Oberreg.-Rat Dr. Wilh. Cuno, Hamburg, Geh. Komm.-Rat Herm. Frenkel; Komm.-Rat Max von Wassermann, Bankier Jakob Goldschmidt, Konsul a. D. Salomon Marx, Kaufm. Carl Bratz, Bank-Dir. Herbert M. Gutmann, Berlin; Guidotto Fürst von Donnersmarck, Neudeck; Komm.-Rat Paul Mamroth, Berlin; Geh. Oberreg.-Rat Carl Joachim Stimming, Bremen; Stellv. Mitgl. d. A.-R.: Prof. Dr. Ernst Jäckh, Berlin: Reg.-Präs. a. D. Friedr. v. Schwerin, B.-Grunewald. Bank-Konto: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank, Schwarz, Goldschmidt & Co. Berlin-Charlottenburger Theaterunternehmung Akt.-Ges. zu Charlottenburg, Uhlandstr. 32. (In Liquidation.) Gegründet: 20. 11. 1916; eingetr. 25./11. 1916. Gründer siehe dieses Handbuch 1917/18. Die G.-V. v. 12./10. 1918 beschloss bereits wieder die Auflös. der Ges. Zweck: Erwerb, Errichtung u. Betrieb, sowie Beteil. an Unternehm. auf dem Gebiete der öffentlichen Belustigungen u. Schaustellungen, insbesondere aller damit im Zushang stehender Geschäfte, wie Betrieb von Restaurants u. Cafés, Theatern, Konzerten u. sonst. Schau- u. Ausstellungen. Die Ges. hat auch das Recht zum Betrieb aller Hilfsgeschäfte, die der Erreichung des vorstehend benannten Zweckes dienlich sein können; sie ist be- rechtigt zur Betreibung von u. zur jederartigen Beteil. an industriellen Unternehm., kauf- männischen Geschäften aller Art, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zus. hang stehen, sowie zum Erwerb u. zur Veräusserung bewegl. u. auch unbewegl. Sachen u. Rechte. Aktienkapital: M. 5000. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dezember 1917: Aktiva: Kassa 1250, fehl. Einzahl. 3750. Sa. M. 5000. – Passiva: A.-K. M. 5000. Liquidator: Siegfried Hirschlaff. Aufsichtsrat: Vors. Fedor Berg, Charlottenburg; Bürovorsteher Conrad Berndt, Berlin; Heinr. Jaretzki, B.-Schöneberg. Deutsches Opernhaus, Betriebs-A.-G. in Charlottenburg, Bismarckstr. 34/37. Gegründet: 11./2. mit Ander. v. 7./4. u. definitiven Beschl. v. 19./5. 1911; eingetr. 22./5. 1911. Gründer siehe dieses Handb. 1913/14. Zweck: Veranstaltung von Opernaufführungen u. anderen musikalischen u. drama- tischen Aufführungen, insbesondere der pachtweise Betrieb des von der Stadtgemeinde Charlottenburg unter dem Namen „Deutsches Opernhaus“ errichteten Operntheaters. Die Ges. ist befugt, innerhalb der Grenzen des Gesellschaftszweckes Geschäfte aller Art abzu- schliessen, wie überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, die zur Förderung des Gesellschafts- zweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die erste Spielsaison für den Winter 1912/13 wurde am 8. Nov. 1912 eröffnet. In den Kriegsj. 1914/15 u. 1915/16 wurde der Ges. die an die Stadt zu zahlende Pacht (im Jahre 1913/14 M. 255 640) erlassen; im Jahr 1916/17 wurden M. 26 469 als Pacht gezahlt. Das Jahr 1916/17 schloss glatt ab, die Unterbilanz von M. 88 164 verschwand. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000, hiervon M. 400 000 von den Gründern übernommen zu pari plus M. 60 für Stempel etc., restliche M. 600 000 im Febr. 1911 zu gleichen Bedingungen aufgelegt. Die Aktien sind mit folgenden Vorrechten ausgestattet: a) Jeder Inhaber einer Aktie hat das Recht, vor Anfang eines jeden Spieljahres den Div.- Schein des gleichzeitig beginnenden Geschäftsjahres gegen ein Billettheft zu Abonnements- preisen im Werte von M. 60 und einen Gutschein auf die über den Wert des Billetthefts hinaus etwa zur Auszahlung gelangende Div. an der Kasse der Ges. einzutauschen. Die Ausübung dieses Rechts ist bis zum Ablauf der vom Vorstand der Ges. alljährlich zur Abnahme der ersten Abonnementshefte zu bestimmenden Frist zu erklären. b) Jedem, der sich dem Vorstand der Ges. gegenüber als Inhaber von 5 Aktien ausweist, auf welche das zu a) genannte Recht noch nicht ausgeübt ist, reserviert die Ges. täglich 2 Plätze im ersten Rang zur Abforderung zu Kassenpreisen bis spät. 10 Uhr vorm. des dem gewünschten Spiel- abend vorhergehenden Tages; nach dieser Zeit darf die Ges. über die nicht abgeforderten Plätze frei verfügen. Die Erklärung, von diesem Recht zu b) Gebrauch machen zu wollen, hat unter Vorlage der Aktien oder der „%„. von Banken in der gleichen Frist wie die Ausübung des Rechts zu a) zu erfolgen.