Hypotheken- und Kommunal-Banken. 265 am 8./2. 1896 mit 112 %, Aktien Lit. B 21./7. 1897 mit 111 %, Aktien Lit. C im April 1898. – Ausserdem notiert in Dresden, Breslau. Dividenden 1902–1918: 4, 4, 4½, 4½, 4¾, 5, 5¼, 5, 5, 5¼, 4, 4¾, 3½, 4½, 4½, 5, 4 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Reg.-Kommissar: Landrichter Gäbelein. Treuhänder: Landgerichts-Dir. Ober- Justizrat Steinhäuser, Stellv. Landgerichtspräsident von Gohren. Direktion: Geh. Reg.-Rat Paul Stier, Finanzrat Ignatz Otto Frankenberg. Prokuristen: Stellv. Dir. Herm. Merkel, Ernst Helmboldt, Herm. Warlitz, Franz Holl, Herm. Stier. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Julius Heller i. Fa. Ph. Elimeyer, Dresden; Stellv. Finanzrat Jul. Leffson, Gotha; Freih. Titz von Titzenhofer Exz., Greiz; Komm.-Rat Emil Bellardi, Crefeld; Bank-Dir. Benno Weil, Mannheim; Konsul Alfred Federer, Stuttgart; Komm.-Rat Herm. Spiegelberg, Hannover; Bank-Dir. Kurt Bassermann, Freiburg i. B. Zahlstellen: Greiz: Eigene Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Hamburg: Commerz- u. Disconto-Bank; Dresden: Philipp Elimeyer, Deutsche Bank: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Breslau: Schles. Bankverein; für Pfandbr. etc. auch: Berlin: C. H. Kretzschmar, Abraham Schlesinger; Leipzig: Hammer & Schmidt; Hamburg: Mitteldeutsche Privatbank; Gotha u. Meiningen: Bank f. Thür. vorm. B. M. Strupp; Hannover: A. Spiegelberg: Crefeld: A. Schaaffh. Bankverein; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Mannheim: Süddeutsche Disconto-Ges.; Strassburg i. E:: Bank von Elsass u. Lothringen; Stuttgart: Stahl & Federer A.-G.; Amsterdam: Incasso-Bank. Hypothekenbank in Hamburg 36, Hohe Bleichen 18. Zweigniederlassung in Berlin, Französische Strasse 7. Gegründet: 12./5. 1871, eingetr. 15./5. 1871. Revidierte Satzung 16./12. 1899, 7./2. 1903, 6./2. 1904, 23./9. 1905, 3./6. 1911. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. Die Bank unterliegt den Bestimm. des Reichs-Hyp.-Bank- gesetzes v. 13./7. 1899 u. ist befugt, die im § 5 dieses Ges. aufgeführten Geschäfte zu be- treiben. Die Bank gibt hypothek. Darlehen in der Regel nur zur ersten Stelle auf solche inner- halb des Deutschen Reiches belegene Grundstücke, welche einen dauernden u. sicheren Ertrags- oder Verkehrswert haben. Bergwerke, Gräbereien, Steinbrüche u. dergl. sind von der Beleihung ausgeschlossen. Die Höhe der Beleihung beträgt in der Regel die Hälfte u. nicht mehr als 60 % des Wertes der zu Unterpfand zu bestellenden Liegenschaften. Uber etwaige Ausnahmen beschliesst der A.-R. oder die von ihm bestellte Kommission. Doch darf auch in solchen Ausnahmefällen die Beleihung keinesfalls über zwei Dritteile des Wertes des Unterpfandes betragen; auch dürfen für den 60 % des Wertes übersteigenden Betrag Pfandbr. nicht ausgegeben werden. Grundstücke u. Baulichkeiten, welche ausschliesslich gewerblichen oder industriellen Zwecken dienen, werden in der Regel nicht beliehen. Ausnahmsweise können solche in Verbindung mit anderen, den Erfordernissen des § 34 der Satzung entsprechenden Grund- stücken als Unterpfand angenommen werden; es soll jedoch bei Bemessung der Beleihungs- summe höchstens die Hälfte des Wertes der Baustelle u. des gemeinen Wertes der Gebäude, ohne Rücksicht auf die besondere Zweckbestimmung, in Betracht gezogen werden. Bei Be- leihung ländlichen Grundbesitzes soll die Sicherheit mindestens zu zwei Dritteilen in frucht- cragenden Grundstücken (Ackern, Wiesen) bestehen. Auf Weinberge, Wälder u. andere Grundstücke, deren Ertrag auf Anpflanzung beruht, dürfen hypoth. Darlehen nur bis zu einem Drittel des Wertes gegeben werden. Die Hypoth. wurden bis Ende 1899 zu gunsten der Pfandbriefgläubiger an die Vereins- bank in Hamburg notariell verpfändet. Am 1./1. 1900 übernahm die Verwahrung der Treu- händer bezw. Staatskommissar gemäss den Vorschriften des Reichs-Hypoth.-Bank-Ges. Der Senat führt seit Juli 1894 die Staatsaufsicht. Im J. 1918 fanden 22 Zwangsversteige- rungen statt; Ende 1918 war die Bank noch bei 193 Zwangsverwalt. beteiligt. Zinsenrück- stand 1918 M. 1 167 949. Kapital: M. 56 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M 750 u. 19 000 Aktien (Nr. 10 001–29 000) à M. 1500. Das urspr. A.-K. von M. 7 500 000 wurde bis 1889 voll eingezahlt, erhöht lt. G.-V. v. 15./3. 1890 um M. 1 500 000 zu 115 %, lt. G.-V. v. 7./3. 1891 noch M. 3 000 000, I. G.-V. v. 24./3. 1893 um M. 3 000 000, lt. G.-V. v. 21./2. 1895 um M. 6 000 000, lt. G.-V. v. 7./2. 1903 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 152.50 %. Den Aktion. wurde ein Bezugsrecht nicht eingeräumt. Lt. G.-V. v. 23./9. 1905 nochmal. Erhöh. um M. 6 000 000, angeb. den Aktionären zu 160 %. Zuletzt erhöht lt. a. o. G.-V. v. 3./6. 1911 um M. 6 000 000 (auf M. 36 000 000), übernommen von einem Konsort. (Deutsche Bank etc.) zu mind. 150 %, angeb. den alten Aktionären zu 163 % = M. 2445. Die bis 1891 bestandenen Gründerrechte wurden gegen Zahlung von M. 180 000 an die ersten Unternehmer abgelöst. Hypoth.-Pfandbriefe: Die Bank ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth. auk den Inh. lautende Pfandbr. auszugeben, u. zwar bis zum 15 fachen Betrage des eingez. A.-K. u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.- .‚‚Ü §――――――