298 Hypotheken- und Kommunal-Banken. der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung u. Heimzahl. ihrer Pfandbr. haftet die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel- Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.- Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen u. Wertpapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamt- summe der umlaufenden Pfandbr. Die Einhalt. dieses Verhältnisses wird von dem von der Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.- Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. 4 % Kommunalschuldverschreibungen: M. 10 000 000 lt. minist. Genehm. v. 5./8. 1918, in verlosbaren, jedoch in den ersten 10 Jahren vom Ausstellungstage an seitens der Bank nicht rückzahlbare Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist beitens des Inhabers. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1918 in Umlauf: M. 1 500 000. Kurs Ende 1901–1918: 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75, 98.50, 98, 98*, –, 99, –, 98.50* %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Spezialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins u. dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach $ 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Kassa, Coup. u. Guth. b. Noten- u. Abrechn.-Banken 12 282 031, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. 264 524 787, Nostroguth. bei Banken u. Bank- firmen 36 312 018, Reports u. Lombards 1 429 713, eigene Wertp. 33 936 140 (davon Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Bundesstaaten 23 191 388), Konsortial-Beteilig. 3 054 033, Beteilig. bei Banken u. Bankfirmen 25 292 716, Debit.: a) gedeckte 88 829 540, b) ungedeckte 34 272 000, Hypoth.- u. Komm.-Darlehen 1 170 465 703, Bankgebäude 6 568 034, sonst. Immobil. 2 078 267, sonst. Aktiva 15 329 851. – Passiva: A.-K. 68 000 000, Haupt- Res. 33 600 000, Spez.-Res. für Pfandbriefgesch. 28 052 391, Delkr-F., Res. des Güterübern.- Geschäftes 2 755 808, Spez.-Res. der kaufm. Abteil. 500 000. Res. für Leistung. der Bank an Pens.-Kasse 2 600 000, Talonsteuer-Res. 500 000, Kredit.: Guth. deutscher Banken u. Bank- firmen 14 575 433, Einlagen 225 497 524, sonst. Kredit. 128 152 875, Akzepte u. Schecks 3 138 232, Hypoth.-Pfandbr. im Umlauf 1 158 489 800, sonst. Passiva 12 218 871, Reingewinn 11 294 900 (davon Tant. an A.-R. 144 624, Rückl. für Talonsteuer u. Spesen im Hypoth.-Darlehns- u. Pfandbr.-Geschäft 350 000, Rückl. f. Kriegsfürsorge 200 000, Div. 9 520 000, Vortrag 1 080 276). Sa. M. 1 694 374 838. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 4 232 105, Sachausgaben 1 420 810, Steuern u. Umlagen 2 212 824, Pfandbr.-Zs. 43 739 153, Beitrag z. Pfandbr.-Spez.-R.-F. 289 290, Beitr. zur Pens.-Kasse 361 098, Ze. auf Geldeinlagen gegen Bank-Scheine u. Bank-Oblig. 2 016 754, Reingewinn 11 294 900. – Kredit: Vortrag 1 3346657, Hypoth.-Erträgnisse u. zwar: aus Bar-Darlehen 693 576, do. aus Pfandbr.-Darlehen 49 524 957, Disagio-Gewinn aus Pfandbrief- rückkäufen 149 200, freigewordene Quoten aus Pfandbr.-Agio-Rückstell. 30 736, Abschluss- Provis. u. Prolong.-Previs. im Hypoth.-Geschäfte 259 136, dauernde Beteil. 2 245 805,