300 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Übernahme des Bankhauses Siegmund Kassel, in Dingolfing unter Übernahme der Bank- firma Konrad Sixt, in Lindau unter Übernahme des Bankhauses Braun & Schaidler, in Oettingen unter Übernahme der Bankfirma H. Steiner, in Pfarrkirchen unter Übernahme der Bankfirma J. Bergmeier, in Weissenburg i. B. unter Übernahme der Bankfirma F. W. Struntz, in Neustadt a. d. Aisch unter Übernahme des Vorschussverein A.-G., endlich in Kaufbeuren Niederlassungen eröffnet. Die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankfirmen J. Weiskopf in Krumbach u. Gebr. Haas in Rothenburg o. d. Tauber. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Im Jahre 1918 wurden 23 Zwangsverwalt. u. 27 Zwangsversteig. bewirkt. Ende 1918 betrugen die Zinsenrückstände aus Hypoth. u. Komm.-Darlehen M. 1 744 164. Kapital: M. 51 000 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 27 500 Aktien (Nr. 30 001–57 500) à M. 1200. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V. v. 3./11. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 %. Die G.-V. v. 28./11. 1898 beschloss weitere Erhöh. um M. 4 500 000 in 3750 Aktien à M. 1200, hiervon 2750 Stück den Aktionären zu 165 % angeboten. Noch- mals erhöht lt. a. o. G.-V. v. 20./2. 1908 um M. 7 500 000 in 6250 Aktien, hiervon dienten M. 3 900 000 zu pari zur Übernahme der Nürnberger Bank, M. 999 600 zu pari zur Über- nahme der Würzburger Volksbank, restl. M. 2 600 400 wurden zu 150 % an ein Konsort. begeben, welches davon M. 1 785 600 den alten Aktionären zu 160 % = M. 1920 u. M. 759 600 den Inhabern mehrerer von der Bank übernommener Bankgeschäfte anbot. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 27./3. 1913 um M. 6 000 000 (auf M. 51 000 000) in 5000 Aktien à M. 1200, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1913, übernommen von einem Konsort. zu 145 %, zuzügl. aller Emiss.-Kosten, angeboten den alten Aktionären v. 15./5.–4./6. 1913 zu 155 %. – Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende u. diese wieder auf Inh.- Aktien umgeschrieben werden. – Gründerrechte 1890 durch Vertrag aufgehoben. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamtsumme der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten A.-K. u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbrief- gläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Die ausgegebenen Komm.-Oblig. dürfen den Höchstbetrag des Pfandbr.-Umlaufs nicht um mehr als den fünften Teil überschreiten. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesell- schaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündelsicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. und 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der- jenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeind- licher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal- Oblig. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1918 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 511 116 429 an Hyp.-Dar- lehen (davon M. 510 530 140 zur Pfandbr.-Deckung) in Umlauf M. 507 690 100 an Pfandbr. in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, davon M. 326 929 500 zu 4 %, M. 180 649 000 zu 3½ % und M. 111 600 unerhob. verloste Pfandbriefe. 4 % Pfandbr., jederzeit verlosbar u. kündbar. Serien 19, 21, 23, 31, 47, 53, 69, 93, 106, 107 u. 38 Zs. 1./1. u. 1./7. Serie 18, 20, 22, 24 u. 25. Zs. 1./4. u. 1./10. Serie 113, II6, 118–123. Zs. 1./2 u. 1./8. In Umlauf Ende 1918: M. 198 595 400. Kurs Ende 1901–1918: In München: 100.50, 102.40. 101. 90, 101.70, 101.30, 101, 99.80, 100, 100.70, 100.50, 100.10, 99.20, 96.90, 97.50*, –, 90.50, %. Ausserdem notlert in Augsburg. Serie 47 eingeführt in München im Febr. 1908, in Augsburg im März 1908. Serie 53 (M. 10 000 000) u. 69 (M. 10 000 000) gelangte ab 25./8. 1908 bezw. 15./4. 1909, Serie 93 (M. 10 000 000) ab 6./1. 1910 zur Ausgabe, Serie 106 (M. 10 000 000) ab 11.8. 1911, Serie 107 (M. 10 000 000) gelangte ab 31./10. 1911, Serie 112 (M. 10 000 000) It. Genehm. v. 26./6. 1912, Serie 113 (M. 10 000 000) It. Genehm. v. 19. /3. 1913, Serie 116 (M. 15 000 000) lt. Genehm. v. 18./3. 1914, Serie 118 u. 119 (je M. 5 000 000) lt. Genehm. v. 21./1. 1916 zur Emiss., Serie 120 (M. 10 000 000) lt. Genehm. v. 20./2. 1917, Serie 121 u. 122