318 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Oblig. 27 643 000, verloste Komm.-Oblig. 70 800, verfallene Zs. von Komm.-Oblig. (fällige Coup. bis 1./10. 1917) 89 892, zu bezahlende Zs. von Komm.-Oblig. 266 876, Tant. an A.-R. 675 000, do. an Vorst. u. Prok. 67 500, Div. 960 000, Kriegsgewinn-Steuer-Rückl. 230 000, Vortrag 454 122. Sa. M. 251 187 932. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten: Miete, Steuern, Gehälter, Staats- aufsicht etc. 591 072, Provis. für den Vertrieb der Pfandbr., Komm.-Oblig. u. Einlös. der Coup. 23 520, Disagio auf Pfandbr. u. Komm.-Oblig. 60 141, Reichsstempel auf neu ausgegebene Pfandbr. 9287, Gewinn 2 582 722. – Kredit: Vortrag 430 721, Zs.-Saldo aus Hypoth.-Darlehen 1 577 964, do. aus Komm.-Darlehen 236 685, Darlehens-Provis. u. Rückzahl.-Entschädig. 189 725, Gewinn aus Bankgeschäft 802 348, Erträgnis aus Bankgebäude 29 297. Sa. M. 3 266 742. Kurs: In Basel 1901–1916; frs. 740, –, 930, 940, 975, –, 916, 965, 1045, 1105, –, 1025, –, 985*, –, –, –; in Strassburg Ende 1901–1915: frs. –, 740, –, 935, 940, 980, 997, 918, 965, –, 1110, 1095, 1025, –, –, – per Aktie; Ende 1916–1917: M. 1000 per Aktie; bis 1904 mit 75 % Einzahl., seit Ende 1905 mit voller Einzahl. Dividenden 1901–1917: 9, 9, 9, 9, 9, 9, 9, 10, 10, 10, 10, 10, 10, 9, 9, 10 %. C.-V.: 4 J. K.) Regierungs-Kommissar: Kaiserl. Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rat Jacob, zugleich die Obliegen- heiten des Treuhänders wahrnehmend; Stellv. Kaiserl. Ministerialrat Grünewald. Direktion: Geh. Komm.-Rat Jul. Schaller, Komm.-Rat C. Gunzert, Stellv. Dr. Th. Reiss, Alb. Kley. Prokuristen: J. Stoll, N. Weber. Aufsichtsrat: (10–15) Präs. Komm.-Rat Leo Ungemach, Stellv. Rentner Alb. Bergmann, Bankier Karl Schott, Wirkl. Geh. Rat Dr. Emil Petri, Exz., Gen.-Dir. Rob. Mathis, Bank- Dir. A. Stephan, Georg Herrenschmidt, Dr. Leo Braun, Strassburg: Komm.-Rat A. Kiener, Colmar; Dir. Jul. Gugenheim, Mülhausen. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Deutsche Bank, Delbrück Schickler & Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Mitteldeutsche Creditbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Colmar: Mül- hauser Disconto-Bank A.-G.; Metz: Mayer & Co.; Mülhausen i. Els.: Bank von Mülhausen: Basel: Bank für Elsass u. Lothr., Schweiz. Bankverein, Zahn & Co. Württembergische Hypothekenbank in Stuttgart. Gegründet: 28./11. 1867. Konz. v. 7./11. 1867. Eingetr. 31./12. 1867. Letzte Statutänd. 19./10. 1918, genehmigt am 12./12. 1918. Zweck: Betrieb einer Hypothekenbank. Die Beleihung von Grundstücken erfolgt nach den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 mit folgenden Beschränkungen: Die Beleihung ist nur zulässig zur ersten Stelle und darf die Hälfte des Wertes des Grundstücks nur in folgenden Fällen bis zu drei Fünfteilen des Werts des Grundstücks übersteigen: I. innerhalb Württembergs 1) bei landwirtschaftlichen Grundstücken, bei welchen die gesamte Sicherheit mindestens zu zwei Dritteilen in Feldgrundstücken besteht, 2) in grossen u. mittleren Städten, sowie in Gemeinden der ersten Klasse der Gemeinde- ordnung bei Hausgrundstücken, die vorwiegend als Wohnungen benutzt werden können; II. ausserhalb Württembergs in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern bei Hausgrund- stücken, die vorwiegend als Wohnungen benutzt werden können. Bei Beleihungen von mehr als der Hälfte des Grundstückswerts darf im Einzelfall der Darlehensbetrag von M. 400 000 nicht überschritten werden. Hypoth. an Bauplätzen u. nicht fertiggestellten Neubauten dürfen den fünften Teil des einbezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Soweit vor der Beleihung die Grundstücke durch eine öffentliche Behörde des Gebiets, in welchem sie liegen, abgeschätzt werden, muss diese Abschätzung der Beleihung zu Grunde gelegt werden. Die Darlehen werden in Geld gewährt. Bei Amort.-Darlehen muss die jährl. Tilg. mind. ½ % des urspr. Kapitals betragen. Daneben ist der Ges. unter Einschränk. des § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes gestattet: 1) Erwerb und Beleihung von Hypoth., welche der Satzung entsprechen und die Veräusserung von solchen; – 2) Gewährung nicht hypo- thekarischer Darlehen an württembergische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft und die Aus- gabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen (Kommunal- Oblig.)) – 3) kommissionsweiser Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; – 4) Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren. Im J. 1918 fanden statt 10 Zwangsversteiger. u. 43 Zwangsverwalt. Zs.-Rückstand Ende 1918 M. 228 826. Kapital: M. 13 000 000 in 10 000 Nam.-Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 900 und 4000 Inh.- Aktien (B Nr. 10 001–14 000) à M. 1000; das A.-K. kann durch G.-V.-B. bis auf M. 15 000 000 erhöht werden. Die Namen-Aktien sind durch Namens- oder Blanko-Indossament über- tragbar; die Inhaber-Aktien können auf Antrag auf Namen umgeschrieben werden. Urspr. fl. 2 000 000 in 4000 Aktien à fl. 500; ferner begeben 1872 fl. 2 000 000, 1873 fl. 1 000 000, zus. fl. 5 000 000 in 10 000 Aktien à fl. 500 mit 40 % = M. 342.85 Einzahl. Hierzu Einzahl. M. 57.15 am 5./7. 1875 und M. 50 am 1./5. 1876, zus. M. 450 auf jede Aktie. Die G.-V. v. 27./4. 1876 beschloss Erhöhung des Nominalbetr. der Aktie von fl. 500 auf M. 900, welche durch Einberufung von je 10 % pro 1./1. 1878, 1./1. 1880, 1./1. 1885, 15./4. 1889 u. 15./6. 1889 zur Vollzahlung gebracht wurden. Erhöht lt. G.-V.-B. v. 20./4. 1892 um M. 1 000 000 durch Ausgabe von 1000 Aktien Serie B à M. 1000 zu 120 % und lt. G.-V.-B.