470 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Internationale Baugesellschaft in Frankfurt a. M. Die a. o. G.-V. v. 30./10. 1917 genehmigte die Umwandlung der Philipp Holzmann & Cie. G. m. b. H. in eine Aktien-Gesellschaft unter der Firma Philipp Holzmann A. G. Die Internat. Bauges. war bei dieser Firma mit M. 5 000 000 beteiligt. Die G.-V. v. 30./10. 1917 genehmigte dann den Verschmelzungsvertrag mit der Philipp Holzmann A. G., wo- nach auf diese das Vermögen der Internat. Bauges. als Ganzes unter Ausschluss der Liqui- dation überging, u. dagegen M. 6 450 000 v. 1./1. 1918 ab div.-ber. Aktien dieser neuen A.-G. gewährt wurden. Der Umtausch der Aktien erfolgte vom 16./2. bis 30./3. 1918. Auf je nominal M. 1200 St.- oder Prior.-Aktien oder St.- u. Prior.-Aktien der Intereat. Bauges. ent- fielen nom. M. 1200 neue Aktien der Philipp Holzmann A. G. mit Div.-Scheinen für 1918 u. folg. Die neuen Aktien lauten über M. 1200. An Stelle der Div. für 1917 auf die Aktien der Internat. Bauges. wird im Auftrage eines Konsortiums eine Barvergütung von 7½ %, ferner eine weitere Barvergütung von 12½ %, also von insgesamt 20 % geleistet. Gegründet: 1872 unter der Firma Intern. Bau- und Eisenbahnbau-Ges., abgeändert, wie obenstehend, gemäss Beschluss v. 28./6. 1893. Letzte ausführliche Abhandlung über die Ges. siehe dieses Handbuch 1917/18. Kapital: M. 6450 000, u. zwar M. 3 300 000 in 5500 St.-Aktien à M. 600 u. M. 3 150 000 in 10 500 Prior.-Aktien à M. 300. Kurs: Prior.-Aktien: In Berlin: Ende 1907–1918: 208.50, 206.75. 228, 222, 217, 208, 203.75, 200*, –, 155, 155, – %. – In Frankf. a. M.: 210.50, 209, 226, 222.50, 218, 208, 204.25, 202*, –, 155, 190, – %. – St.-Aktien: In Frankf. a. M.: 209, 208.50, 224, 221.50, 218, 206.75, 204, 201*, –, 155, 190, 180* %. Dividenden 1907–1916: Prior.-Aktien: 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12, 9, 7½, 7½ %; St.- Aktien: 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12, 9, 7½, 7½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Mietheim-Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Jordanstr. 17/21. Gegründet: 10./2. 1910: eingetr. 28./2. 1910. Gründer siehe dies Handb. Jahrg. 1915/16. Zweck: Bebauung der von der Stadt Frankf. a. M. in Erbbaurecht übernommenen, an und nächst der Voltastr. in Frankf. a. M. belegenen Grundstücke Bockenheimer Gemarkung Karte X Nr. 350/190 etc., 371/176 etc., 365/177, 366/178 etc., 367/180, 382/181, 383/182, 384/183, 385/186 etc. im Flächengehalt von 6050 qm und die Vermietung der auf diesen Grundstücken errichteten Gebäulichkeiten. Die Ges. ist berechtigt, nach dem 1./1. 1912 ihren Geschäfts- betrieb auf ähnliche Unternehm. auszudehnen. Sobald jedoch die Stadtgemeinde Frank- furt a. M. in Gemässheit dieser Satzungen und des mit ihr abgeschlossenen Vertrags vom 10./2. bezw. 1./3. 1910 Aktionärin geworden ist, kann diese Ausdehnung kraft des ihr alsdann zustehenden Aktionärsonderrechts nur mit Zustimmung des Magistrats als ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen. Auf den Grundstücken wurden 1910 20 Häuser mit 160 Wohnungen errichtet u. bis 1./10. 1910 fertiggestellt. Die Mietpreise ergeben eine jährl. Bruttoeinnahme von M. 57 600 (1911–1918: M. 57 976, 56 247, 56 682, 54 736, 50 913, 50 654, 53 619, 56 680). Kapital: M. 150 000 in 150 Nam.-Aktien à M. 1000. Aktien nicht notiert. Siehe bei Gewinn-Verteilung. Anleihe: M. 612 000 in 4 % Oblig. v. 1910, unkündbar u. unverlosbar bis 1./3. 1940, rückzahlbar zu pari. Stücke à M. 1000 lautend auf den Namen des Bankhauses J. Dreyfus & Co. in Frankf. a. M. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs.: 1./3. u. 1./9. Tilg. lt. Plan ab 1940 in spät. 30 Jahren durch jährl. Auslos. im Febr. (zuerst 1940) auf 1./9. lerstmals 1940); ab 1940 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung der der Stadt aus dem Vertrage mit der Mietheim-Akt.-Ges. zustehenden Rechte und erwachsenden Forderungen, insbes. der Forderung auf Ersatz der von der Stadt zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen. so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital und Zs. übernommen. Der Erlös der Anleihe dient zum Bau der 20 Häuser der Ges. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs Ende 1910–1918: 102, 102, 102, 92, –*, –, 81, –, 86* %. Eingef. in Frank- furt a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen