tiebs-Ges. auf die Akt.-Ges. f. Bahn-Bau u. Betrieb übertragen u. die Aktien der genannten Ges. an ein Konsort. veräussert, welches die leere Aktienform unter Anderung der Firma für ein Elektrizitäts-Unternehmen benützt. Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 657 Im Jahre 1917 wurden die letzten Geschäftsbeteilig. der Cont. Eisenbahn-Bau- u. Be- Aktiengesellschaft für Verkehrswesen in Berlin, NW. Neue Wilhelmstr. 1. Gegründet: 4./6. 1901; eingetr. 28.6. 1901. Gründung siehe Jahrg. 1905/06 u. 1909/10. Zweck: Errichtung, Betrieb, Erwerb, Veräusserung, Pachtung und Verpachtung von Eisen- bahnen und Kleinbahnen, sowie von anderen dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlagen. Die Ges. ist namentlich berechtigt, a) Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen sowie Konzessionen zu erwerben und zu veräussern; b) Eisenbahnen, Kleinbahnen und sonstige öffent- liche Verkehrsanlagen mit oder ohne finanzielle Beihilfe Dritter zu bauen und zu betreiben oder deren Bau oder Betrieb an Dritte zu vergeben; c) die Finanzierung derartiger Bahnen und Anlagen mit Einschluss aller damit in Verbindung stehenden Banktransaktionen für eigene oder dritte Rechnung durchzuführen; d) diejenigen unbeweglichen und beweglichen sachen und Rechte zu erwerben und auszunutzen sowie diejenigen Anlagen und Ge- schäfte zu errichten und zu betreiben, welche zur Erreichung der vorgenannten Gesell- schaftszwecke erforderlich oder dienlich sind, sowie auch solche Sachen, Rechte und Anlagen wieder zu veräussern. Die dauernde Beteiligung der A.-G. für Verkehrswesen besteht aus M. 3 800 000 Anteilen der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-Ges., die mit M. 4 180 000 in die Bilanz eingesetzt sind. Das Agio von 10 % ergibt sich daraus, dass die ersten Übernehmer der Anteile ausser dem Nennwert 10 % in barem Gelde geleistet haben zur Schaffung eines Betriebs-R.-F. Die Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-Ges. wurde als Kolonial- Ges. am 31./12. 1904 gegründet. Das Grundkapital der Ges. beträgt M. 4 000 000. Der Gegen- stand des Unternehmens ist der Bau u. die Errichtung, sowie der Betrieb von Eisenbahnen, Kleinbahnen u. Hafenanlagen in den deutschen Schutzgebieten. Die A.-G. für Verkehrswesen hat 1906 einen bis 31./3. 1916 gültigen Vertrag mit der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- u. Betriebs-Ges. geschlossen, in dem diese Ges. die Ausführung der von ihr übernommenen Bau- und Betriebsgeschäfte in den deutschen Schutzgebieten der Akt.-Ges. für Verkehrs- wesen überträgt. Sie ist danach berechtigt, die von der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. übernommenen Bau- und Betriebsgeschäfte durch die Firma Lenz & Co., G. m. b. H. ausführen zu lassen. Den Teil ihres jährlichen Reingewinns, welcher nach Vornahme der erforderlichen Abschreibungen und der gesetz- und satzungsmässigen Rücklagen sowie nach Ausschüttung des Gewinnanteils von 5 % auf die Anteile ver- bleibt, hat die Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. der Ges. auszuzahlen während diese die Verpflichtung übernommen hat, der Deutschen Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebs-Ges. den Betrag bar zu vergüten, der zur Deckung aller Abschreib. und zur Verteilung eines Gewinnanteils von 5 % in einem Geschäftsjahre fehlen sollte. Der hiernach von der Akt.-Ges. für Verkehrswesen zu leistende J ahreszuschuss darf jedoch die Summe von M. 100 000 nicht übersteigen. Die auf Grund dieses Vertrages von der Deutschen Kolonial- Eisenbahnbau- u. Betriebs-Ges. an die Akt.-Ges. für Verkehrswesen gezahlte Vergütung hat für die Geschäftsjahre 1906–1918: M. 129 893, 131 756, 131 006, 127 549, 124 845, 132 697, 134 822, 134 016, 131 306, –, –, –, – betragen, wz hrend die Ges. in denselben Jahren je 5 % Rein- erträgnis auf das gesamte Grundkapital verteilt hat. Ferner hat die Ges. mit der Firma Lenz & Co. eine gleichfalls bis 31./3. 1916 gültige Interessengemeinschaft abgeschlossen, nach welchem diese Firma die Verpflichtung ein- gegangen ist, denjenigen Teil ihres Gewinnes, welcher ihr nach Ausschüttung eines Gewinn- anteils von 5 % auf das Stammkapital von M. 1 000 000 verbleibt, der Akt.-Ges. für Verkehrswesen auszuzahlen, während diese jährlich den Betrag, welcher der Firma Lenz & Co. zur Ausschüttung eines Gewinnanteils von 5 % ausweislich der Gewinn- u. Verlust- rechnung fehlt, in bar zu vergüten hat. Die Zubusse darf jedoch jährlich die Summe von M. 40 000 nicht übersteigen. Die vertragliche Vergütung, die die Firma Lenz & Co. der Ges. auf Grund der abgeschlossenen Interessengemeinschaff für 1908–1917 gezahlt hat, betrug M. 260 485, 191 659, 354 571, 521 952, 270 833, 582 347, 39 953, 175 831, 359 968, 483 804. Die Akt.-Ges. für Verkehrswesen hat 1909 von der Firma Lenz & Co., G. m. b. H., auf Grund eines der Ges. zustehenden Optionsrechts, deren Stammanteil an der Kolonialen Bergbau-Ges. m. b. H. im Nennwerte von M. 31 200 zum Nominalwert zuzüglich 4 % Zs. mit Anspruch auf das Reinerträgnis ab 1./1. 1909 ab käuflich erstanden. Diese Ges., deren Stammkapital M. 100 500 beträgt, betreibt die Ausbeutung von 65 in der Nähe der Eisenbahn- station Kolmanskuppe im südwestafrikan. Schutzgebiet gelegenen, in einen Nord- u. einen Südblock zerfallenden Diamanten-Abbaufeldern. Sie ist ferner durch die Koloniale Berg- zu-Ce. .. Kolonialwerte m. b. H. an der Pomona Diamanten-Ges. beteiligt. Der Gewinn-Anteil der A.-G. für Verkehrswesen an der Kolonialen Bergbau-Ges. m. b. H. betrug 1909–1913 M. 400 000, 848 000, 624 000, 780 000, 780 000. Die Pomona-Diamanten-Ges. hat ihren Betrieb am 1./6. 1912 aufgenommen. Div. für das erste, 7 Mon. umfassende Betriebsjahr 1912 40 % = M. 1 200 000, 1913: 175 Div. 1914: 35 %, 1915: 45 %, 1916: 45 %. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1919/1920. f. 42