Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 695. Die Ges. untersteht dem Rechte u. Gerichte in Tsingtau, bleibt jedoch für alle aus dem Ges.-Verhältnisse hervorgehenden Streitigkeiten der Aktionäre u. der Ges.-Organe unter eeinander den für Berlin zuständigen Gerichten unterworfen. Die Dauer der Ges. ist auf eeinen bestimmten Zeitraum nicht begrenzt. Abänderungen des Statuts bedürfen der Ge- nehmig. der Deutschen Regier. Zweck: Erwerb der vorbezeichn. Konz. einer Eisenbahn in der chines. Prov. Schantung von Tsingtau über Weihsien nach Tsinanfu, der Hauptstadt dieser Provinz, mit Zweigbahn von einem Punkte dieser Hauptlinie nach Poschan, dem Hauptorte des umliegenden Kohlen- gebietes, der Bau, die Ausrüstung u. der Betrieb dieser Eisenbahn. Seit 1913 auch Aus- beutung der der Schantung-Bergbau-Ges. verliehenen u. auf die Schantung-Eisenbahn über- tragenen Schantungbergbaukonz. Ausserdem ist die Ges. mit Genehm. der Deutschen Regier. befugt: 1. andere Anschluss- bahnen als die vorbezeichneten, sowie andere Eisenbahnen in China zu bauen, auszurüsten u. zu betreiben; 2. den Betrieb anderer in Ostasien angelegter Eisenbahnen zu übernehmen oder solche eigentümlich zu erwerben; 3. den Betrieb der eigenen Bahn an Dritte zu über- lassen; 4. mit anderen Eisenbahn-Verwalt., deren Bahnen in Verbind. mit der ihrigen stehen oder angelegt werden, Verträge wegen gegenseitiger Benutz. zu schliessen, oder sich sonst in irgend einer Weise bei Eisenbahn-Unternehm. in Ost-Asien zu beteiligen; 5. auf ihren Bahnhöfen oder in Verbind. mit denselben zur Aufbewahrung von Gütern die erforderl. Lagerhäuser zu errichten u. über die in Verwahr. genommenen Güter Lagerscheine auszu- stellen, sowie Einricht. zur Beförder. von Personen u. Gütern von u. nach den Stations- plätzen herzustellen; 6) Landesprodukte u. Mineralien im Gebiete der Provinz Schantung zu gewinnen u. zu verwerten, alle in dieser Beziehung ertorderl. Anlagen zu erwerben, herzustellen u. solche Anlagen, sowie sonst. das Interesse der Ges. fördernde Unternehm. zu betreiben oder sich daran zu beteiligen; 7. Zweigniederl. zu errichten. Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des A.-R. u. mit Genehm. der Deutschen Regier. Schuldverschreib. auf den Inhaber auszugeben. Ausserdem unterliegt die Aufnahme von Anleihen der Beschlussfassung der ordentl. G.-V. Nach Inhalt der Konz. gelten für den Bau der Bahn folg. Bestimm.: Für den Bau der Bahnlinien sollen die speziellen Vorarbeiten massgebend sein, durch welche der besttunliche Anschluss der wichtigsten Kohlengebiete, insbes. derjenigen von Weihsien u. Tsetschuan, sowie der durch Zahl der Bevölkerung oder sonst. Bedeutung hervorragenden Städte und Ortschaften zwischen Tsingtau u. Tsinanfu an ien Eisenbahnverkehr vorzusehen ist. Bei Anlage des Bahnhofs in Tsinanfu ist auf die Verbind. mit dem Hoangho u. die Fortsetz. der Bahn einerseits nach der Südgrenze der Prov. Schantung in der Richtung nach Kuatschou (Tschinkiang), andererseits nach der Nordgrenze der Provinz in der Richtung nach Tientsin u. Tschengting Rücksicht zu nehmen. Die Ges. hat für die hiernach zu bestimmende Führung der Bahnlinien innerhalb des Kiautschou-Gebiets die Genehm. des Gouverneurs u. ausserhalb dieses Gebiets die Genehm. des Gesandten in Peking einzuholen. Die Bahnen können eingeleisig hergestellt werden, jedoch ist der Grunderwerb für ein Doppelgeleis vor- zusehen. Spurweite 1,435 m. Für den Bau der Bahnlinien ist nach Möglichkeit deutsches Material zu verwenden. Die Strecke Tsingtau-Kiautschou (74 km) wurde am 8./4. 1901 eröffnet; darauf am 8./9. 1901 die Fortsetzung nach Kaumi (26 km); am 1./12. 1901 die Strecke Kaumi-Tschangling (28 km); am 26./12. 1901 Tschangling-Tsoschan (13 km); am 20./3. 1902 Tsoschan-Nanliu (9 km) u. a. 1./6. 1902 Nanliu-Weihsien (34 km). Am 12./4. 1903 wurde die Bahn bis Tsingt- schoufu (241 km), am 1./6. 1903 bis Tseehotien (256 km), am 22./9. 1903 bis Tschoutsun (302 km), am 1./3. 1904 bis Lungschan (360 km) und am 15./3. 1904 bis Tsinanfu-Ost (388 km) eröffnet. Die Reststrecke bis Tsinanfu (395 km) wurde 1./6. 1904 dem Betriebe übergeben. Am 5./4. 1904. wurde der erste Teil der 39,2 km langen Zweiglinie nach Poschan von Tschangtien bis Tsetschuan (18 km) eröffnet u. am 1./6.1904 die ganze Zweiglinie. Gesamtbetriebslänge 434.44 km. Befördert 1906–1913: 846 840. 896 027, 828 735, 641 279, 654 128, 909 065, 1 230 043, 1 317 438 Personen; 381 649, 409 430, 486 981, 696 280, 769 192, 717 189, 852 001, 946 610 t Güter; Ein- nahmen MI. 4 784 355, 5 043 766, 4 645 099, 5 995 187, 6 634 969, 6 588 106, 8 987 675, 8 362 288. Vor- handen sind 46 Lokomotiven, 106 Personen- u. Gepäckwagen, 1148 Güter- u. Bahndienstwagen. Die im J. 1913 erworbene Schantung-Bergbau-Ges. (siehe Kap.) besitzt die Kohlenfelder Weihsienfeld mit dem Fangtse- Annie- u. Minna-Schächten, sowie das Poschanfeld (Hungschan- bergwerk) mit den Tsetschuan-, Hoeter- u. Martha-Schächten. Es stellte sich der Reinertrag aus dem Bergbaubetrieb in der Zeit v. 1./4. bis 31./12. 1912 auf rund M. 660 000 u. für das J. 1913 auf rund M. 1 147 366. Die Kohlenförder. betrug 1913 612 021 t. Rückkaufsrecht: Die Regier. behält sich das Recht vor, die von der Ges. auf Grund der Konz. zu erbauenden Eisenbahnen nach Ablauf von 60 Fahren, von dem Tage der Er- teilung der Konz. an gerechnet, u. weiterhin nach Ablauf von je 5 zu 5 Jahren, einschl. einer vorhergehenden einjähr. Künd.-Frist, mit allen Anlagen, allen Betriebsmitteln, allem Zubehör, einschl. der aus den Eisenbahn-Unternehm. angesammelten Res.- u. Ern.-F., gegen Erstattung des fünfundzwanzigfachen Betrages der im Durchschnitt der letzten 5 Jahre aus den Erträgnissen der Eisenbahn-Unternehm. zur Verteilung gelangten Div., mind. jedoch gegen Ersatz des gewerbl. wWertes der vorhandenen Eisenbahn-Anlagen, Werkstätten und Betriebsmittel. käuflich zu übernehmen. Die Ermittelung des Wertes hat, falls Zweifel über seine Höhe obwalten, durch ein Schiedsgericht zu geschehen.