Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. ―― ist für fernere Strassenbahnen im Gemeindegebiet ein Vorrecht vor Dritten eingeräumt. Die Unternehmerin hat eine Abgabe von 4 % der Brutto-Einnahme an die Gemeinde zu zahlen, entsprechend der Bahnlänge auf Treptower Gebiete. Eine verhältnismässige Herabsetzung dieser Abgabe tritt ein, wenn während drei aufeinanderfolgender Jahre der nach kaufmännischen Grundsätzen berechnete Reinertrag weniger als 6 % des An- lagekapitals betragen haben sollte. Nach Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den öffentlichen Strassen etc. von Treptow befindl. Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungs- anlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Treptow über. 3) Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von letzterer selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen etc. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebsvertrag. Fast das gesamte A.-K. (M. 5 834 000) ging Anfang 1901 zum Kurse von 166/ % in den Besitz der Stadt Berlin über, welche somit Eigen- tümerin der Linien geworden ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen. Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Der A.-R. erhält ab 1./1. 1903 keine Tant. mehr. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Bahnanlagen 5 957 371, Grundstücke 266 806, Bau Rosenthal 137 058, Rosenthal-Betriebs-Kto 58 162, Betriebs-Kto 438 069, Kaut. 10 000, Interims- Eto 74 888, Effekten 507 990, Versich. 4146, Kassa 2973, Debit. 2 059 471. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Hypoth. 10 000, Interims-Kto 78 549, R.-F. 194 958, Ern.-F. 1 505 941, Tilg.-Kto I 851 864, do. II 20 000, Kredit. 600 708, Gewinn 254 916. Sa. M. 9 516 938. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1455, Abschreib. 1882, Ern.-F. 154 911, Tilg.-P. I 3557, do. II 5000, Reingewinn 254 916. – Kredit: Vortrag 63 627, Zs. 43 992, Betriebs- Überschuss 370 102. Sa. M. 477 722. Kurs Ende 1899–1905: 131.40, 159.10, –, –, –, —, – %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7./10. 1899 zu 132 %. Aktien notierten in Berlin, aber Kursnotierung ab 2./1. 1906 eingestellt. Dividenden 1901–1918: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 3½ 1 1, 2 3, %% (K.) Direktion: Geh. Baurat Paul Gottheiner, Ober-Ing. Herm. Kanold, Magistratsrat H. Seifert. Aufsichtsrat: (3–11) Vors. Geh. Baurat, Stadtbaurat F. Krause, Stadtverordn. Aug. Hintze, Stadtverordn. L. Rosenow, Stadtrat B. Alberti, Stadtverordn. Pfarrer Koch, Stadtrat Glocke, Geh. Komm.-Rat Konr. v. Borsig, Stadtrat Dr. Franz, Kämmerer Stadtrat Dr. Böss: Vertr. des Zweckverbandes: Prof. Dr.-Ing. M. Giese, Berlin; Bürgermeister Gust. Stanitz, Berlin-Pankow. Zahlstelle: Berlin: Ges.-Kasse. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen. (Hochbahngesellschaft) in Berlin, W. 9, Köthener Strasse 12. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897; eingetr. 8./7. 1897. Staatl. Konz. für die Hoch- u. Untergrundbahn Warschauer-Brücke –Zoolog. Garten v. 15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897 auf 90 J. ab 5./11. 1897, also bis 1987. Bis zu diesem Termin ist auch die staatl. Genehm. für die übrigen in Betrieb befindl. Linien erteilt. Die Zustimm. der Gemeinden gilt auf dio- selbe Dauer. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn Warschauerbrücke bis zum Wagner- platz in Lichtenberg läuft bis 5./11. 1987, die städtische ebenso lange. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn innerhalb des Weichbildes von Berlin, der Stadt Schöneberg u. der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbes. durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 u. 30./1. 1897 u. dem Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschl. Verträge bezw. die ihr hier- durch,. sowie durch die Kabinetsordres vom 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 26./6. 1897 verliehene Erlaubnis zur Anleg. u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin u. Umgeb. eingeräumt worden sind. Üper den Bau der Linien u. die Entwickelung des Unternehmens Siehe Jahrg. 1913/14 ds. Buches. 46*