Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 747 dler Konz, zu zahlen, welche 30 % der durchschnittl. Betriebseinnahme der letzten 5 Jahre vor der Übernahme betragen soll. Ferner ist der Stadt noch das Recht eingeräumt, vom 1./10. 1907 ab jederzeit nach erfolgter halbj. Kündig. die Erlaubnis zur Stromabgabe an Dritte unter Eintritt in das zwischen den Konsumenten u. der Ges. bestehende Stromliefe- rungs-Verhältnis zu widerrufen, wobei sie das zur Stromabgabe dienende gesonderte Leitungs- u. anderes Betriebsmaterial sowie die lediglich zur Stromabgabe benutzten Masch. zum Tax- werte am Kündigungstermin zu übernehmen hat. Für die Mitbenutzung der Strassen hat die Ges. der Stadt Coblenz zunächst 1 % der Brutto-Einnahme aus dem Strassenbahnbetriebe u., sobald die Ges. 6 % Div. oder mehr ver- teilt. spät. aber vom 1./1. 1909 ab, 1½ % dieser Brutto-Einnahme zu vergüten. Ausserdem erhält die Stadt für die Benutzung der städtischen Strassen zur Stromabgabe an Dritte 2 % der hieraus erzielten Brutto-Einnahme. Sowohl die Vergütung an die Provinz u. an den Bezirkverband als auch die an die Stadt Coblenz aus dem Strassenbahnbetrieb zu zahlende Abgabe wird nur in dem Verhältnis erhoben, in welehem die Länge der benutzten Pro- vinzialz, bezw. Bezirks-, bezw. städtischen Strassenstrecken zur Gesamtstreckenlänge steht. Mit der Stadt Vallendar ist ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem der Ges. die Be- uutzung der Gemeindestrassenstücke bis zum Jahre 1964 zusteht; der Strassenbenutzungs- Vertrag mit der Stadt Niederlahnstein läuft bis zum Jahre 1952, der mit der Gemeinde Höhr bis zum 8./5. 1967. Für die Linie Coblenz (Haupt)-Bahnhof Ehrenbreitstein ist mit der Eisenbahn- Direktion zu Köln ein vom Minister der öffentl. Arbeiten genehmigter Vertrag auf unbe- Stimmte Zeit über die Mitbenutzung der dem Preuss. Eisenbahnfiskus gehörenden Pfaffen- dorfer Rheinbrücke nebst beiderseitigen Brückenrampen abgeschlossen worden. Ausser einer angemessenen Vergütung für die Mitbenutzung des der Staatsbahn gehörenden Oberbaues, hat die Strassenbahn im allgemeinen 2 Pf. pro Person zu entrichten. Für Ermässigungs- karten-Inhaber zahlt sie 20 % der oben errechneten Summe u. für Abonnenten das übliche Brückenabonnement. Die Ges. schloss unter dem 4./5. Dez. 1912 mit dem Kreise Unter- westerwald u. unter dem 12./16. Dez. 1912 mit dem Kreise Oberwesterwald Verträge ab, nach welchen sie die Stromversorgung dieser Kreise bis 1./1. 1953 übernahm. Der Thüringer Gas-Ges. in Leipzig, die das ihr in der Gemeinde Bendorf bis 1./10. 1925, im Gemeindebezirk Sayn-Mühlhofen bis 1./10. 1939 vertraglich zustehende Recht der Strassen- benutzung für die Fortleitung elektr. Stromes an die Coblenzer Strassenbahn-Ges. abgetreten hat, sind jährl. 5 % der in diesen Gemeinden erzielten Bruttoeinnahmen aus der Strom abgabe für Lichtzwecke zu zahlen. Das Elektrizitätswerk Höhr-Grenzhausen G. m. b. H. erzeugte im J. 1911–1917: 347 378, 394 412, 372 707, 366 889, 304 168, 337 483, 446 336 Kwst. Die Anschlusszahlen des Werkes sind: 9728 Glühlampen, 41 Bogenlampen, 236 Motoren mit 738 HP Leistung. Diese Ges., an welcher die Coblenzer Strassenbahn zu 6/00 beteiligt ist, verteilte 1910–1913: Je 10 %, 1914: 9 %, 1915, 1916, 1917: 8, 8, 9 %. Die Coblenzer Strassenbahn hat im Juli 1911 von den 1000 Kuxen der Gew. Alexandria Westerwälder Lignitkohlen-Bergwerk in Höhn 510 Kuxe zum Preise von M. 250 000 er- worben. Zwecks vorteilhafter Beschaffung der künftig benötigten grossen Strommenge beschloss die Ges., sich an der Errichtung eines neuen grossen Kraftwerkes auf diesem Lignitkohlen-Bergwerk zu beteiligen u. übernahm daher 1912 auch die restlichen 490 Kuxen der Gew. Alexandria für M. 250 000. Sämtliche 1000 Kuxen hat die Ges. in die neugegründete Grosskraftwerks-Ges., Elektrizitätswerk Westerwald-A.-G. (A.-K. M. 2 800 000) eingebracht; die Ges. besitzt von diesem A.-K. jetzt ca M. 2 100 000. Noch keine Div. verteilt. Das Werk verkaufte 1915–1917 15 750 000 bezw. 24 110 212 bezw. 29 041 115 Kwst. an Grossabnehmer. Kapital: M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 125 000, die G.-V. v. 20./4, 1900 beschloss zum Zwecke einer erheblichen Netzerweiterung u. der Einführung des elektr. Betriebes die Erhöhung des A.-K. um M. 2 375 000 in 2375 Aktien, begeben zu 103 %; nochmalige Erhöhung it. G.-V. v. 12./4. 1905 um M. 500 000 in 500 Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1906, begeben zu pari plus 3 % für Stempel etc. Das gesamte A.-K. befindet sich in Besitz der Ges. für elektr. Unternehm. in Berlin. Die G.-V. v. 2./5. 1908 beschloss Erhöhung um M. 1 000 000, begeben zu pari, It. G.-V. v. 14./3. 1911 Erhöh. um M. 1 000 000, begeben 1912 zum Bau neuer Linien. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 19./9. 1913 um M. 2 500 000 (auf M. 7 500 000), begeben zu 126 %. Anleihen: I. M. 1 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 22./5. 1896 und 21./4. 1903, rückzahlbar zu 105 %; aufgenommen behufs Umtausch der früheren 5 % Anleihe und zur teilweisen Bestreit. der Umwandlungs- u. Neubaukosten behufs Einführ. des elektr. Betriebes. I. Reihe, 600 Stücke (Nr. 1–600) à M. 500 lautend auf den Namen des Bankhauses Franz Kolter & Co. in Coblenz; II. Reihe, 700 Stücke (Nr. 601–1300) à M. 1000, auf den Namen des Bankhauses Born & Busse in Berlin, beide durch Indossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Rückzahl. mit mind. 2 % des Anleihebetrages durch Auslos. im Juni (bei Reihe Iab 1900 bis 1950, bei Reihe II ab 1904 bis 1956) auf 1./10.; verstärkte oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Von Reihe I, II u. III waren ult. 1918 noch M. 3 076 000 ungetilgt. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimm. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1903–1918: 103, 103.50. 103, –, 99, 96.25, 97.50, 799.80, 103, 97.25, 93.75, –*, –, 85, –, 90* %. Zugel. im Juni 1903; eingeführt durch Born & Busse, Berlin. Erster Kurs 15./6. 1903: 102.75 %. Notiert in Die Zulass. weiterer M. 500 000 =