756 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. f. Haftpflichtversich. 32 707, do. f. Akkumulat.-Unterhalt. 39 943, einzul. Zs.-Scheine 14 035, do. Teilschuldverschreib. 6695, Betriebs-Unterstütz.-Kasse 891, Beamten- u. Unternehmer- Bürgschaften 8705, Kredit. 373 639, Gewinn 63 426. Sa. M. 4 016 068. Dividenden 1901–1918: 4½, 4½, 4½, 4½, 5, 5, 5, 5½, 6, 6, 6, 6, 4, 0, 0, 3, ?, ? %. Geschäftsführer: Betriebs-Dir. Reichardt, Duisburg. Aufsichtsrat: (3–6) Vors. Oberbürgermeister, Geh. Reg.-Rat Carl Lehr, Reg.-Rat Dr. Itto Maiweg, Fabrikbes. Dr. Max Vygen, Fabrikbes. Dr. Jul. Liebreich, Duisburg; Gen.-Dir. Phil Schrimpff, Berlin; Komm.-Rat Wilh. von Tippelskirch. Düsseldorf. Aktiengesellschaft Drahtseilbahn Durlach-Turmberg in Durlach i. Baden. Gegründet: 12./5. 1887. Konz.-Dauer 25 J. Zweck: Bau u. Betrieb einer Drahtseilbahn auf lem Turmberg bei Durlach. Kombin. Seil- u. Zahnradbahn mit Wasserbetrieb. Länge 330 m. Kapital: Bis 1913: M. 105 000 in 105 St.-Aktien à M. 1000. Die a. o. G.-V. v. 6./6. 1913 beschloss Umbau u. Elektrisier. der Turmbergbahn u. Genehmig. einer Vereinbar. mit der Stadtgemeinde Karlsruhe. Die G.-V. v. 29./10. 1913 beschloss dann Einziehung einer Aktie u. Zus. legung der übrigen Aktien 2: 1, also Herabsetz. des St.-A.-K. von M. 104 000 auf M. 52 000, sowie Ausgabe von 70 neuen 4 % Vorz.-Aktien à M. 1000; diese wegen der Kriegs- lage noch nicht begeben. Auch die Elektrisierung der Turmbergbahn dürfte erst später stattfinden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Febr. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Immobil. 75 000, Masch. 1, Mobil. 1, Bahnmater. 1, Effekten 29 000, Kaut. 1000, Guth. bei Sparkasse 15 590. – Passiva: A.-K. 52 000, Hypoth. 15 000, Umbau 19 319, unerhob. Div. 280, R.-F. 10 400, Spez.-R.-F. 12 400, Reingewinn 11 194, Sa. M. 120 593. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Hypoth.-Zs. 675, Bahnunterhalt 1191, Versich. 246, Unk. 1984, Lohn u. Gehalt 4161, Steuern u. Abgaben 1500, Turm 134, Drenn- u. Schmier- material 9, Betriebswasser 2941, Kursverlust 500, Abschreib. auf Immob. 3300, Reingewinn 11 194. – Kredit: Vortrag 227, Betriebseinnahmen 22 837, Turm 1873, Reklame 222, Sonstiges 2680. Sa. M. 27 839. Dividenden 1904–1918: 1, 1, 0, 1, 1, 1, 1, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 4 %. C.-V.: 4 J. Direktion: Schmidtmann. Aufsichtsrat: Vors. Arzt J. F. Leussler, Durlach; Stellv. Stadtrat Dewerth, Karlsruhe; Dir. Max Eglau, Gutsbesitzer Ed. Merton, Durlach; Oberbürgermeister Karl Siegrist, Stadtrat Rob. Ostertag, Karlsruhe; Stadtrat Dr. Dietz, Komm.-Rat Homburger, Bürgermeister Dr. Zierau. Erfurter elektrische Strassenbahn in Erfurt. Gegründet: 9./9. 1893; eingetr. 23./9. 1893. Die Ges. hat bei ihrer Gründung von der Union-Elektricitäts-Ges. zu Berlin die derselben in Erfurt gehörigen Grundstücke nebst Ge- bäuden, das Geleismaterial, das rollende Material etc. der früheren Pferdebahn nebst allen Rechten u. Verpflichtungen für M. 310 000 übernommen. Gegen diese Übertragung ist der Union-Elektricitäts-Ges. die Umwandlung in den elektr. Betrieb übertragen worden. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen für Personenbeförderung. Der Antrieb ge- schieht durch Elektrizität u. zwar mit reinem Oberleitungsbetr. nach System Thomson-Houston. Linien: Ilversgehofen-Steigerstr.; Schützenhaus-Nordhäuserstr.; Brühlerwallstr.-Leipzigerstr., Gothaerstr.-Weimarischestr.; Blücherstr.-Kavalleriekaserne. Bahnlänge ca. 22, 447 km, einf. Geleislänge 31,032 km. Der Wagenpark besteht aus 65 Motorwagen, 19 Anhängewagen, 4 Salzwagen u. 3 Schneepflügen. Fahrgeldeinnahme 1907/08–1917/18: M. 519 534, 535 141, 578 137, 628970, 663 413, 740690, 763 677, 749 876, 929 973, 1 223 550, 1 386 685, Verhältnis der Ausgaben zu den Einnahm. 1911/12–1917/18: 58.75, 60.31, 58.48, 69.73, 58.72, 49.65, 63.97 %) Abgabepflicht an die Stadt: Für die ersten 5 Jahre v. 1./10. 1893 bis 1./10. 1898 waren keine Abgaben zu entrichten. Für die 5 Jahre 1898–1903 1 %, für die folgenden 10 Jahre 2 %, und für die ganze übrige Konzessionsdauer 3 % der Bruttoeinnahme. Die Konzession läuft bis 31./12. 1960. Nach dem 31./12. 1960 gilt der Vertrag still- schweigend auf je weitere 5 Jahre verlängert, wenn nicht mindestens 2 Jahre vor dem 31./12. 1960 oder 2 Jahre vor Ablauf des stillschweigend verlängerten Vertrages die weitere Fortdauer dieses Vertrages seitens eines der Kontrahenten gekündigt wird. Erlischt der Vertrag infolge Kündigung, so hat die Stadt das Recht, die Geleise, Wagen, Kraftstation, Wagenschuppen, überhaupt alles zur Strassenbahn Gehörige im ganzer vorhandenen Umfange unentgeltlich als freies Eigentum zu übernehmen. Macht die Stadt von diesem Recht nicht Gebrauch, so hat die Strassenbahn auf Verlangen der Stadt die für die Bahnanlage in Benutzung genommenen Strassen, unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände, auf eigene Kosten in guten Zustand zu versetzen. Seit 1./6. 1918 ist die Stadt Erfurt jederzeit berechtigt, die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben, welcher nach dem mif der Stadt bestehenden Vertrage zu berechnen ist (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht)