Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 765 Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Hambur „ Falkenried 7. Die a. o. G.-V. v. 16./7. 1918 genehmigte den mit der Hamburger Hochbahn-A.-G. in Hamburg abgeschlossenen Vertrag v. 11./7. 1918, wonach das Vermögen der Strassen-Eisen- bahn-Ges. durch die Hamburger Hochbahn-A.-G. unter Ausschluss der Liquid. gemäss der §§ 305, 306 H.-G.-B. übernommen wird gegen Gewähr. von nom. M. 31 500 000 A-Aktien der Hamburger Hochbahn-A.-G., garantiert vom Hamburger Staat mit 5 %; ausserdem wurde genehmigt der mit der gleichen Ges. geschlossene Übergangsvertrag, wonach die Bareinlös. des Div.-Scheins der Aktien der Strassen-Eisenbahn-Ges. in Hamburg für 1918 mit 22 % = M. 110 bezw. M. 220 für die Akfie von M. 500 bezw. M. 1000, mit der 1½fachen Div. der A-Aktien der Hochbahn für 1919 u. folg. Jahre bis zur Durchführ. des Verschmelzungsvertrags spätestens bis 31./12. 1922 erfolgt. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11./7. 1918 und des Übergangsvertrages vom gleichen Tage hat die Strassen-Eisenbahn-Ges. im Geschäftsj. 1918 als Geschäftsführerin die Geschäfte für Rechnung der Hamburger Hochbahn A-G. geführt. Der gesamte Reingewinn (M. 2 841 794) aus dieser Geschäftsführung ist der Hamburger Hochbahn A.-G. zur Verfüg. gestellt worden. Gegründet: 1./12. 1880, eingetr. 6./12. 1880. Zweck: Erwerbung von Konzessionen u. Gerechtsamen für Strassenbahnen u. andere Verkehrsunternehmungen, sowie elektr. Anlagen jeder Art; Herstellung u. Betrieb dieser Unternehmungen u. aller damit im Zusammenhang stehenden Einrichtungen; der Bau u. Betrieb von Werkstätten für die Herstell. von Fahrzeugen jeder Art und deren Zubehör, sowie die Ausnutz. dieser Werkstätten für die Erzeug. aller Gegenstände, die in ihnen her- gestellt werden können, u. der Betrieb aller mit diesen Zwecken der Ges. in Verbindung stehenden Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, derartige Unternehmungen zu pachten oder ihr gehörige zu verpachten, auch sich an solchen in jeder Form zu beteiligen. Die Ges. übernahm die von dem Bankhaus von Erlanger & Söhne, Frankf. a. M. mit der Stadt Hamburg abgeschlossenen Verträge, erwarb ferner 1881 den Betrieb der 1866 gegründeten Pferde- bahn-Ges. in Hamburg und 1891 die Grosse Hamburg-Altonaer Strassenbahn. 1899 erfolgte die Angliederung der Hamburg-Altonaer Trambahn-Ges. Konzessionsdauer: In Hamburg für sämtliche Linien bis 31./12. 1922, in Preussen für einzelne Linien verschieden, letzter Termin 1952 (für Wandsbek bis 1957 verlängert). Abgaben: Die Rekognitionsabgaben an Hamburg u. Wandsbek betragen 1 Pfg., an Altona 1 resp. 1,2 Pfg., an Harburg ½ Pfg., für jeden im Gebiete der betr. Stadt ausgegebenen Fahrschein sowie 5 % der auf die betr. Städte entfallenden Abonnementseinnahmen. Ausser- dem erhält Altona jährlich bis 1922 einen festen Beitrag von M. 18 000 für den Strassen- durchbruch Nobistor. Die von den Hamburger Elektrizitätswerken an den Staat zu zahlende Abgabe von 20 % der Bruttoeinnahme für gelieferten Strom wird für die von der Strassen-Eisenbahn-Ges. für ihren Betrieb bezogene Strommenge vom Staat auf die Rekognitionsabgabe in Anrechnung gebracht. Der Hamburg. Staat erhielt an Rekognitionsgebühren 1906–1918: M. 1 100 172, 1 179 327, 1 203 882, 1 249 087, 1 366 308, 1 468 118, 1 492 005, 1 465 772, 1 356 223, 1 132 751, 1 242 731, 1 488 358, 3 153 881. Vom 1./1. 1903 an erhält der Hamburg. Staat einen Anteil an der Div. gewährt, wenn die Div. eines Jahres mehr als 6 % ergibt. Dieser Anteil beträgt von dem für das im betreffenden Rechnungsjahr vorhandene A.-K. zu berechnenden Überschuss über 6 % Div.: 25 % bei einer Div. von 6¾ % bis einschl. 7 %, 30 % bei 7 bis einschl. 8 %, 35 % bei 8¼ bis einschl. 9 %, 40 % bei 9 bis einschl. 10 %, 50 % bei 10¼ % oder mehr. Es erhielten 1904–1917: Hamburg: M. 220 500, 220 500, 336 000, 336 000, 336 000, 336 000, 336 000, 336 000, 336 000, 336 000, 126 000, –, 336 000, 336 000. Statistik: Die Strassenbahn wird (mit Ausnahme einer kurzen Anschlussstrecke 4.2 km) mit Pferdebetrieb) elektrisch mit oberirdischer Stromzuleitung betrieben (39 Linien), hat 378 km Gleislänge, davon entfallen 113 km auf Preussen. Frequenzs).. 1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 Personen . . . 140 498 984 150 749 054 153 200 697 151 386 568 142 001 324 125 515 668 143 887 236 173 795 081 Einnahmen M. 16 302 809 17 477 874 17 761 594 17 526 063 16 526 67 14 540 760 16 600 169 20 156 372 ) Ohne Abonnements. Die Einnahm. hierfür betrugen 1917 M. 1 474 046 u. ausserdem M. 6898 für Sonderwagen. Infolge des Kriegszustandes starker Rückgang der Einnahmen, so 1914 Mindereinnahme von M. 1 022 560 u. 1915 sogar eine solche von M. 3 520 670 gegen 1913. 1916 Besserung der Einnahmen; Erhöh. derselben um M. 2 078 516 gegen 1915; Bruttoeinnahmen 1917 M. 22135251; 1918 M. 28 628 023. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage in Hamburg, soweit sie aus den auf Strassengrunde liegenden Geleisen besteht, dem Staate als freies Eigentum zu u. ist in ordnungsmässig gut unterhaltenem Zustande an denselben abzuliefern. Dem Senate steht alsdann jedoch auch das Recht zu, zu verlangen, dass die Ges. die Bahnen wieder forträumt u. das Pflaster in derselben Qualität wie dasjenige. welches im übrigen in der betreffenden Strasse vorhanden ist, wieder herstellt. Wegen Übernahme des Vermögens der Strassen- Eisenbahn-Ges. an die Hamburger Hochbahn-Ges. siehe oben.