768 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etec. Zweck: Erwerb, Erpachtung u. Verpachtung, Bau, Ausrüstung u. Betrieb von Strassen- und Kleinbahnen, sowie Einrichtung und Betrieb von Omnibuslinien in Hannover, den Vororten und Nachbarorten, zur Beförderung von Personen u. Gütern und der Abschluss aller hierauf bezügl. Rechtsgeschäfte ingleichen Errichtung damit in Verbindung stehender wirtschaftlicher Anlagen. Soweit elektr. Kraft über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt wird, kann solche auch zu Licht- und Kraftzwecken an andere abgegeben werden. Es wurden befördert 1915 auf Einzelbillets 51 583 101 Personen, auf Abonnementskarten 11 935 195 Personen; im ganzen mehr 3 347 101 Personen als im Vorjahre. Brutto-Einnahmen aus Personenverkehr d. Strassenbahnen 1907–1918: M. 4 567 656, 4769 439, 4 981 634, 5 375 730, 5 728 682, 6 069 584, 6 452 755, 6 396 767, 6 366 044, 7950 867, 11 630 097, 15 516 767; Einnahmen a. Güterverkehr: M. 333 350, 315 829, 376 847, 413 616, 430 515, 518 613, 454 461, 398 979, 315 33, 314 735, 487 593, 424 742; do. aus Abgabe elektr. Energie: M. 496 146, 544 471, 602 923, 821 002, 876 664, 871 220, 1 006 536, 1 064 642, 1 199 784, 1 390 491, 1 713 119, 2 012 913: do. aus Omnibus- verkehr: M. 135 359, 136 742, 129 521, 137 157, 142 034, 135 007, 125 835, 96 723, 23 693, 17 468, 19 265, 6182. Personal etwa 3000. Der Omnibusverkehr war 1916–1918 eingestellt. Linien u. Betrieb: Die Strassenbahn Hannover betreibt im Anschluss an ein voll- ständiges Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Stöcken, Langenhagen, Burg- wedel, Misburg, Rethen, Sarstedt, Hildesheim, Pattensen, Buchholz, Limmer, Ricklingen, Gehrden, Barsinghausen, Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes beläuft sich auf ca. 166 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 312 Km; vorhanden: 262 Motor- wagen u. 295 Anhängewagen, 30 Omnibuswagen, 284 Güterwagen u. 50 div. Fuhrwerke, ferner 24 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Der Betrieb geschieht elektrisch. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassen- bahnen erforderl. elektr. Energie selbst u. gibt auf Grund ihr erteilter Konz. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke 169 zu den Städten Hannover u. Linden sowie zu 7 Landkreisen gelegenen Ortschaften ab. Angeschlossen waren Ende 1918 130 178 Glühlampen, 279 Halbwattlampen, 53 Bogenlampen u. 30 036 PS-Motoren, welche insgesamt einen Anschluss- wert von 28 573 KW darstellen. Zahl der Konsumenten 12 205. Abgegeben 1918: 25 680 430 Kwst. Der elektr. Strom wird in Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirch- rode, Buchholz u. Rethen erzeugt. Mit dem preuss. Staate ist ein Vertrag abgeschlossen, wonach dieser aus einem bei der Stadt Hannover zu errichtenden Kraftwerk den gesamten Strombedarf der Ges. zu decken hat. – Die Ges. besitzt 763 526 qm Grundstücke, davon 48 804 qm bebaute. 1918 erwarb die Ges. hierzu 82 Wohnhäuser mit 810 Wohnungen für Beamte für zus. M. 4 945 350, so dass der Ges. jetzt 135 Wohnhäuser mit zus. 1007 Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Konzessionen laufen in Hannover- Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Konz. in den Jahren 1942–50. Die Konz. sind auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt Hannoyer eine Abgabe zu zahlen, welche 4 % der Brutto-Betriebseinnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassen- reinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält ferner als Entgelt für die Einführung der Ober leitung von der Strassenbahn eine jährl. Extra-Abgabe von M. 26 000; ausserdem für verschiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 24 000 jährl. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der. jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussendtauf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien Im Mai 1913 kam ein Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hannover zustande, danach stellte die Stadt der Strassenbahn ein Kapital bis zu M. 1 500 000 zu durchschnittl. 2½ % zur Verfügung als Entschädigung dafür, dass die Strassenbahn auch Linien, wie die nach der Rennbahn u. nach der Stadthalle, baut, die für den tägl. Verkehr wenig Bedeutung haben. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 gleichber. Aktien à M. 1000. Hiervon tragen 23 537 Stück den Aufdruck „Vorzugsaktien“. Die noch nicht so bezeichneten St.-Aktien werden kostenlos mit dem Aufdruck Vorz.-Aktien versehen. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. v. 21./2. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. angeboten den Aktionären zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898 um fernere 2.. =–―――– =. –. =. =