Elektrische Strassenbahnen; Klein- und Pferdebahnen etc. 769 M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000, übernommen von einem Konsort. zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3000 000 zu 107.50 %. Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur hBeschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. überhaupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den Namen lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 250 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Die Gewinnanteilscheininhaber sind Binsichtl. des Stammvermögens Darlehnsgläubiger der Ges. Auf jeden Gewinnanteilschein werden aus dem Rohgewinn vorweg ohne Verpflicht. zur Nachzahl. jährl. bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird mindestens des Reingewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahl. geleistet wurde, er- hielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien u. wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien bezogen bis 1915 vor den übrigen Aktien eine jährl. Div. bis 4 % (ohne Nachzahl.). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahl. von 4 % Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Losbestimmt werden. Fristzur Über- nahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandl. ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 gestattete bis 31./7. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zu- aahl. u. Konvert., erhöhte aber den zuzuzahl. Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, bodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St.-Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250 = M. 5 750 000, wovon aus dem Gewinn von 1906–1918 418, 665, 839, 875, 1012, 984 Stück = M. 104 500, 166 250, 209 750, 218 750, 253 000, 246 000 zur Rückzahlung ausgel. wurden, somit noch ungetilgt M. 2 307 500. Am 30./9. 1902 wurde handelsgerichtl. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz.- Aktien u. in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahl. eingegangenen Be- äge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 034, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet. Die G.-V. v. 3./4. 1914 beschloss den St.-Aktionären anzubieten ihre Aktien durch Zuzahl. von 10 % = M. 100 für jede Aktie in Vorz.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 umzuwandeln. Auf 537 St.-Aktien erfolgte diese Zuzahl. A.-K. also von 1914 bis 1916 M. 24 000 000 in 23 537 Vorz.- u. 463 St.-Aktien. Die G.-V. v. 13./4. 1916 beschloss die noch vorhandenen 463 St.-Aktien den Vorz.-Aktien in jeder Beziehung gleichzustellen. A.-K. also seit 1916 M. 24 000 000 in gleichber. Aktien. Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf ¼1.; beliebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1918 noch M. 1 636 000. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Aeyer & Sohn, Dresdner Bank Filiale. Kurs in Hannover Ende 1898–1918: 104, 100, 96, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 102.50, 101, 99.50, 99*, –, 93, –, 97* % (Br). II. M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1899 lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898, rückzahlbar zu 105 %, Stücke 600 à M. 2000, 1440 à M. 1000, 720 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der bDresdner Bank, der Hannov. Bank, Hermann Bartels, Bernhard Caspar, Ephraim Meyer e Sohn in Hannover. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1901 bis längstens 1937 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1900) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkündigung ab 1900 mit 3 monat. Kün- digungsfrist zulässig. In Umlauf Ende 1918 noch M. 2 229 000. Aufgelegt v. obengenannten fünf Bankhäusern, welche auch Zahlst. sind, am 14./6 1899 zu 101.75 %. Kurs in Hannover Ende 1899–1918: 100, 97, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 102.50, 101, 99.50, 99*, – 93, –, 97 %. III. M. 6 000 000 in 4 % (bis 1./4. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu pari, Stücke 1200 à M. 2000, 2880 à M. 1000, 1440 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale d. Dresdner Bank in Hannover u. durch Indossamente, auch in blanko übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1905 bis längstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1./10.; der Ges. steht das Recht zu, die Anleihe jederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahl., zu kündigen, auch die Auslos. zu Verstärken. Der Zinsfuss wurde 20./4.–20./5. 1905 v. 4½ auf 4 % herabgesetzt. Die Besitzer von Schuldverschreib., welche auf das Konvertierungsgebot eingingen, behalten den vollen 4½ % Zinsgenuss bis 1./4. 1906. Die nicht konvertierten Oblig. wurden zur Rückzahl. auf 15./7. 1905 gekündigt. Zahlst. wie bei II. Noch in Umlauf Ende 1918 M. 4 990 500. Kurs in Hannover Ende 1900–1918: 99.35, 93.90, 94 ¼, 100.75, 101.50, 100.60, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 101, 101, 99.50, 99*, –, 93, –, 97 %. Aufgelegt 29./3. 1900 zu 99.75 %. IV. M. 5 000 000 in 4½ % Oblig. von 1901, rückzahlbar zu pari, Stücke 1000 à M. 2000, 2000 à M. 1000, 2000 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank in Hannover d. durch Indossamente, auch in blanko, übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1906 bis Ungstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1./10.; der Ges. steht das Recht zu, die Anleihe lederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahlung zu kündigen, auch die Ausl. zu verstärken. Der Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1919/1920, I. 49