Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 783 Dividenden: 1914/15–1916/17: 0, 0, 0 % (Baujahre); 1917/18: 1½ %. Direktion: Vors. Landrat u. Geh. Reg.-Rat Dr. von Ravenstein, Guhrau; Amtsrat von Bernuth, Heinzendorf; Reg.-Baumeister a. D. Georg Noack, Breslau. Aufsichtsrat: Vors. Landrat u. Geh. Reg.-Rat Freih. von Schuckmann, Steinau a. O.; Stellv. Reg.-Rat Dr. Barthels, Reg.- u. Baurat Pleger, Breslau; Eisenbahn-Dir. Mittelstaedt, Dir. Andreae, Berlin; Erster Bürgermeister Wollburg, Lissa; Landrat Dr. von Engelmann, Wohlau; Bürgermeister Götz, Guhrau; Fideikommissbes. Wilh. Gilka-Bötzow, Oderbeltsch; Exz. von Trützschler, Freih. zum Falkenstein, Irrsingen. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konz.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Zweck: Einricht., Erwerb. u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güterbeför- derung, sowie Erlangung von Konz. für Strassenbahnen u. Herstell. u. Verwert. des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektr. Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien; Mitte 1899 wurde die erste elektr. betriebene Linie eröffnet, die anderen folgten sukzessive bis Frühjahr 1900. Geleislänge 82, 178 km bei 72 einer Strassenlänge von 36.88 km. Die 7 Grundstücke der Ges. umfassen 4 ha 98 a 73 qm. Statistik: 1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 Pers.-Verkehr*) 26 910 816 28 154 256 28 710 255 30 061 318 35 596 485 46 806 189 48 810 716 Brutto-Einn. 3 083 742 3 219 750 3 259 745 3 424 075 4 100 749 5 457 689 6 852 731 Ohne Abonnenten (diese 1918 ca. 19 507 999 Personen). Die Ges. besitzt 138 Motor- u. 156 Anhänge-Wagen. Zahl der Angestellten 1157. – Die elektr. Energie wird von dem Elektrizitätswerk der Stadt Magdeburg geliefert. Vertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamt-Brutto-Einnahme aus obigem Verkehr 3½ %, solange diese Brutto-Einnahme im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- Einnahme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Brutto-Einnahme; bei weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags- pflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Uinterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm. so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Die Stadt Magdeburg erhielt 1911–1918: M. 103 527, 107 930, 112 691, 114 091, 154 083, 205 037, 450 259, 907 986. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taspreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem 4fachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt def letzten zehn Jahre. In der a. o. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Dieser sieht eine 50 % Erhöhung der Fahr.