802 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Dividenden: 1895/96–1903/04: Prior.-St.-Aktien: 4, 0, 4, 4, 4, 0, 1, 0, 1 %; 1904 (9 Mon.). 3 %; 1905–1907: 4. 4, 4 %; St.-Aktien: Bis 1907 0 %. Aus dem Gewinn für 1906 wurden aufß 727 Prior.-St.-Aktien 3 % rückst. Div. für 1896/97 mit zus. M. 21 810 nachgezahlt; ferner aus dem Gewinn 1907 auf 727 Prior.-St.-Aktien 1 % rückst. Div. für 1896/97 mit zus. M. 7270 u. solche von 0,6 % auf 848 Prior.-St.-Aktien mit zus. M. 5088 u. 1900/1901. Gleichber. Aktien 1303: 0 %; 1909: 0.7; 1910–1918: 1.5, 2, 1½, 1½, 1, 0, 0, 0, % Goup.-Verj.: 4 J. (F.) Direktion: Stadtbaurat G. Sonnabend. Aufsichtsrat: (7) Vors. Landrat von Loos, Stellv. Oberbürgermeister Kolbe, Stargard; Landessyndikus Samow, Reg.-Assessor von Detten, Landesrat Dr. Rentel, Reg.- u. Baurat Wendt, Stettin; Landrat Freih. von Hodenberg, Dramburg. Sächsische Strassenbahngesellschaft in Plauen i. V. Gegründet: 26./6. 1895; eingetr. 30./9. 1895. Konz. v. 20./5. 1893 auf 50 Jahre; Betriebs- eröffn. 17./11. 1894. Die Ges. erwarb das gesamte Strassenbahnunternehmen für den Preis von M. 661 870. Gründ. s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Errichtung u. Betrieb von Strassen-, Kleinbahnen, Strassen- oder Auto-Omnibus- Linien, Versorgung von Städten und Ortschaften mit Elektrizität für Licht und Kraft. Errichtung und Betrieb elektrischer Zentralen, Ausführung von Installationen und Anlagen jeder Art zur Ausnützung elektrischer Kraft in jeder Form, sowie die Beteiligung an Unternehmungen, die gleichartige Zwecke verfolgen. Linien in Plauen: 1. Haselbrunn- Neundorf 4,6 km, 2. Oberer Bahnhof-Unterer Bahnhof 3,3 km, 3. Preiselpöhl-Dittrichplatz 2 km, letztere Linie ist über den Friedhof hinaus nach Preiselpöhl um 0,9 km im Jahre 1906 verlängert worden, Tivoli-Reinsdorf, so dass die Betriebslänge ca. 11 km beträgt. Die eigene Kraftstation wurde ausser Betrieb gesetzt, da die Ges. von Ende 1904 ab den Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerke bezieht, und zwar zum Preise von 6½ Pf. pro Kilo- wattstunde bis zu einer Million Bedarf, während der Preis über eine Million Kilowattstunden hinaus 6 Pf. beträgt. Beförderte Personen 1909–1918: 4 723 680, 5 792 163, 7 010 741, 8 166 228, 8 007 670, 6 478 310, 4 844 027, 5 512 896, 7 934 262, 9 670 671. Fahrgeldeinnahme: M. 482 921, 602 810, 732 110, 851 045, 822 824, 624 118, 442 680, 532 219, 806 242, 1 153 475. 41 Motorwagen. Die Stadtgemeinde Plauen erhält für die Erteilung der Genehmigung vom 1./1. 1904 bis 31./12. 1924 pro Geschäftsj. einen Betrag von M. 3000, der zahlbar ist in den ersten 3 Monaten des nächstfolgenden Geschäftsjahres. Vom Januar 1915 ab erhält die Stadtgemeinde Plauen von dem Reingewinn des gesamten Strassenbahnbetriebs, nachdem die Aktionäre eine 4 % Div. abgabefrei erhalten haben, von dem nach Abzug der gesetzl. u. statut. Rückl. u. Tant. noch verbleibenden Überschuss die Hälfte. Nach Ablauf der Konz. (17./11. 1944) fällt die Gesamt- anlage unentgeltlich an die Stadtgemeinde. Vom 20. Betriebsjahre ab in Zeiträumen von 5 zu 5 Jahren kann die Stadtgemeinde die Bahnanlage erwerben, also zuerst 1914. Der Kauf- preis ist nach Wahl der Stadt entweder ein Vielfaches des Reingewinns oder der Taxwert mit prozentualem Zu- u. Abschlag. Im Jahre 1913 erfuhren die mit der Stadtgemeinde Plauen bestehenden Konzessions- verträge eine Abänder., gemäss deren die Stadtgemeinde auf das ihr mit Ablauf der Jahre 1914 u. 1919 zustehende Übernahmerecht verzichtet, so dass die Übernahme durch die Stadtgemeinde nunmehr nicht vor ult. 1924 erfolgen kann. Dagegen hat die Ges. die Ver- pflicht. übernommen, in den J. 1913–1915 eine bestehende Strassenbahnlinie zu verlängern, sowie 2 neue Linien zu bauen mit einem Kostenaufwand von insges. etwa M. 500 000. Ferner hat sich die Ges. verpflichtet, in den J. 1918–1925 nach den Anträgen des Stadt- rates weitere insges. 3 km Strassenbahn mit höchstens 4½ km Gleisanlage zu erbauen u. zu betreiben. Aus dem neuen Vertrage sind als wesentl. Punkte ferner hervorzuheben, dass die Ges. für ihren Strombezug aus dem städt. Elektrizitätswerk ab 1915 einen höheren Preis als bisher zu bezahlen hat, u. vom J. 1914 ab Dauerkarten zur Benutz. der Strassen- bahn einführt. Seit 22./4. 1919 ist der 20 Pf.-Einheitstarif eingeführt. Durch den neuen Vertrag wurden weiter die Bestimmungen über die Berechn. des Gewinnanteils, welcher der Stadt Plauen vom J. 1914 ab zusteht, neu geregelt. Wegen des Erwerbes der sämtl. M. 1 174 000 Aktien der Geraer Strassenbahn-Ges., jetzt Geraer Elektriz.-Werk u. Strassenbahn-A.-G. firmierend, im J. 1910 siehe unten bei Kap. In- zwischen das ganze A.-K. von M. 2 000 000 in Besitz gebracht (letzte Div. 5½, 3½, 2½, 4, 3% Im J. 1910 wurden dann M. 150 000 Aktien der Vogtländ. Elektricitätswerks-Akt.-Ges. erworben, welche Beteil. im J. 1910 beträchtl. vermehrt wurde. Im J. 1911 noch M. 336 000 junge Aktien übernommen; jetziger Besitz nom. M. 470 000 (letzte Div. 6, 5½, 0, 0, 0, 0 %). 1911 hat sich die Ges. gemeinschaftlich mit befreundeten Ges., an der Erzgebirgisch-Vogtländischen Bahn- u. Elektrizitätsges. G. m. b. H. in Schneeberg, deren St.-Kap. M. 2 500 000 beträgt, durch Übernahme von nom. M. 750 000 Anteilen beteiligt (Div. 2, 2, 0. 0, 2 %). Das neue Unternehmen versorgt die Amtshauptmannschaft Marienberg, den westl. Teil der Amtshauptmannschaft Annaberg u. eine Anzahl Städte u. Ortschaften im oberen Vogtland mit elektr. Energie. Mit den Stadtgemeinden Reichenbach i. V., Mylau u. Netzschkau hat die Sächsische Strassenbahn-Ges. 1913 einen 50jährigen Konz.-Vertrag über die Erbauung u. den Betrieb einer etwa 7 km langen, eingleisigen elektr. Strassenbahn zwischen den genannten drei Städten abgeschlossen. Mit dem Bau soll begonnen werden, sobald die Verhältnisse es