870 Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Reedereien etc. Gemeinschaft mit den übrigen Reedereien die solidarische Haftung übernommen. Neuer- dings Beteilig. bei der Deutschen Levante-Linie, sowie der Woermann-Linie in Hamburg. Der mit der International Mercantile Marine Company über die Regelung der beider- seitigen Interessensphären geschlossene Vertrag ist nach 10jährigem Bestehen am 31./12. 1912 ausser Kraft getreten. Dagegen bestehen noch Verträge mit der Hamburg-Südamerikan. Dampfschiffahrts-Ges., der Deutschen Dampfschiffahrts-Ges. Kosmos, der Woermann-Linie, der Hamburg-Bremer Afrika-Linie, der Deutschen Ost-Afrika-Linie u. der Deutschen Dampf- schiffahrts-Ges. „Hansa“, welche eine Beteilig. der Hamburg-Amerika Linie an den von den genannten Ges. betriebenen Linien auf Grund einer Betriebsgemeinschaft zum Gegenstande Raben. In dem mit der Deutschen Dampfschiffahrts-Ges. „Hansa“ abgeschlossenen Vertrage ist dieser Ges. als Ausgleich eine Beteilig. an dem ostasiatischen Frachtdampferdienst der Hamburg-Amerika Linie eingeräumt worden. In Rücksicht auf das Syndikatsabkommen mit der International Mercantile Marine Comp., das von 1902–1912 bestanden, beschloss die G.-V. v. 28./5. 1902 u. a. folgende Statutänderung: Die Mitglieder des Vorstandes und A.-R. müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und innerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Dem $ 17 wurde hinzugefügt, dass der A.-R. den Vors. wie dessen Stellv. „aus seiner Mitte' zu wählen hat. Zu § 19, wonach die G.-V. mit absoluter Mehrheit be- schliesst (bei den Wahlen mit relativer) wurden als Ausnahmen hinzugefügt, dass über Abänd. des Gegenstandes des Unternehmens oder über Vereinigung mit einer inländ. Ges. die -Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. erforderl. ist. Die Verlegung des Ges.-Sitzes nach dem Ausland oder eine Abänd. der Klauseln, dass Vorst. u. A.-R. in Deutsch- land wohnende Deutsche sein müssen, oder eine Abänd. der neuen Bestimm. dieses § 19, oder die Auflösung der Ges., können nur dann giltig beschlossen werden, wenn in 2 G.-V. mit einer Zwischenzeit von 6–8 Wochen jedesmal 9, des vertretenen A.-K. zugestimmt haben. Der näml. erschwerten doppelten Beschlussfass. bedürfen Beschlüsse der G.-V., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zu gunsten ausländ. Unter- nehmer zur Folge haben würden. Weiter wurde die Verpflichtung zur Versich. bezw. Selbstversich. der Schiffe auch auf diejenigen erstreckt, „deren Risiko die Ges. auf Grund kontraktl. übernommener Verpflichtungen ganz oder teilweise trägt.' Zu § 26, betr. die Feststellung des Reingewinnes, ist als Zusatz beschlossen: „Zu den in Abzug zu bringenden Kosten sind auch die Kosten der Begleichung derjenigen Verbindlichkeiten zu rechnen, welche sich aus Gewinnbeteiligungsverträgen ergeben, die der Vorst. mit Genehm. des A.-R. mit anderen Ges. abgeschlossen hat.“ Flotte vor dem Kriege. Die Flotte der Ges. bestand März 1914 nach Neubauten, Hin- zukauf u. Veräusserung von Dampfern aus 194 Ozeandampfern (davon 19 im Bau) mit zus. 1 307 411 Brutto-Reg.-Tons u. 245 Nordseedampfern, Flussdampfern, Schleppern, Leichtern etc. mit 52 948 Brutto-Reg.-Tons (zus. also 439 Fahrzeugen mit 1 360 360 Brutto-Reg.-Tons). Weitere Dampfer-Neubauten waren in Auftrag gegeben worden. Befördert wurden 1907–1913 auf 1228, 985, 974, 1030, 1044, 1086, 1109 Rundreisen 470 290, 280 404, 320 122, 379 622, 365 393, 402 698, 463 571 Passagiere u. 6312 930, 5 572 959, 5 748 680, 6 446 369, 7 286 434, 7 989 685, 8 297 141 cbm Ladung. Die gesamte von den Seeschiffen im J. 1913 zurückgelegte Entfernung berechnete sich auf 8 985 799 Seemeilen oder 16 641 700 km, entsprechend der 400 fachen Länge des Erdumfanges. Betriebspersonal Anfang 1914: rund 16 600 seemännisches Personal, rund 9000 Beamte u. Arb. an Land (davon rund 7500 in Hamburg u. 850 in New York, hierzu an allen Hauptverkehrsplätzen rund 6500 Passage- u. Frachtagenten. Betriebsanlagen an Land vor dem Kriege. In Hamburg: Hauptverwalt.-Gebäude (Alster- damm 25; starke Vergrösser, durch Anbau im April 1913 begonnen) – Verwalt.-Gebäude auf Kuhwärder für Kai- u. Hafenbetrieb, Schiffsinspektion, Navigations- u. Sicherheitswesen, Schiffs- ausrüstungswesen, Proviant- u. Wäschemagazin, Reparaturwerkstätten, Arztbureau usw. (siehe auch Lösch- u. Ladebetrieb in Hamburg). – Betriebsanlagen am Johannisbollwerk (Rheinsee- dienst) und an den St. Pauli-Landungsbrücken (Seebäderdienst) — Auswandererhallen (60 000 am, im Pavillonsystem erbaut, bieten 4000–5000 Auswanderern gleichzeitig Unter- kunft, wurden 1913 von 172 000 Auswanderern benutzt) — Gepäckabfertigungsstelle am Hauptbahnhof –— Grundstück in Wilhelmsburg mit Arb.-Wohnhäusern (das Grundstück umfasst insgesamt 26 210 qm, wovon 13 556 qm als Gartenland benutzt werden. Von den übrigen 12 654 qm sind bebaut 4520 qm = 35.7 %, während zu Grün- u. Kinderspielplätzen 8134 qm = 64.3 % hergerichtet wurden; die beiden Baublocks umfassen 32 Häuser mit 269 Wohnungen, enthaltend je 2 oder 3 Zimmer, grosse Küche mit Speisekammer, Boden- u. Kellerraum, Gas- u. Wasserleitung; ferner ein gemeinsames Badehaus) – Heuerbureau; — in Cuxhaven: Verwalt.-Gebäude u. Hafenanlagen; – in Emden: Auswandererhallen; – in New York: Verwalt.-Gebäude (Broadway 41/45), Pieranlagen in Hoboken (Areal 43 000 qm, Gesamtkaianlage 1380 m (neue verlängerte Piers I u. II je 290 m lang), neue ge- mietete Pieranlagen in Brooklyn (Areal 23 000 qm, Kailänge an jeder Pierseite ca. 500 m); die Piers in Hoboken wurden während des Krieges zwangsweise von der amerik. Regierung für 7 000 000 Doll. angekauft; – in Berlin: Verwalt.-Gebäude (Unter den Linden 8); – in Frankf. a. M.: Verwalt.-Gebäude (Kaiserstr. 14); — ferner Bureaus, Schuppen, Landungs- plätze, Dock- u. Pieranlagen, Lagerhäuser oder Grundbesitz in Stettin, Emden, Antwerpen, London, Paris, Havre, Montreal, Philadelphia, New Orleans, St. Thomas, Kingston, Basra, Schanghai, Wuhu, Hankau, Tongku, Tientsin, Tsingtau, Hongkong, Kanton. 1913/14 Erricht.