1432 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Elektrotechnische Tabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte Apenrader Elektricitätswerke A.-G. in Apenrade. Gegründet: 30./10. 1901 bezw. 30./6. 1902; eingetr. 6./10. 1902 Die Ges. übernahm von A. Weibel Grundstücke für zus. M. 43 000 u. von Jürg. Lorentzen elektr. Masch.-Anlagen u. Leitungen für M. 30 000, wofür Aktien gewährt wurden. Zweck: Erbauung von 2 kombinierten Elektr.-Werken auf der Neuenmühle bei Apenrade u. auf einem dazu mitten in der Stadt Apenrade gelegenen Grundstücke; Versorgung von Apenrade u. Umgegend mit Elektrizität. Das Werk ist bedeutend vergrössert worden. Kapital: M. 100 000 in 100 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 130 000. Die G.-V. vom 11./10. 1905 beschloss Herabsetz. des A.-K. auf M. 65 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis 2: 1. Die G.-V. v. 10./7. 1907 beschloss dann nochmalige Herabsetz. des A.-K. von M. 65 000 durch Zus. legung der Aktien 3: 1; es sollte jedoch jedem Aktionär frei- stehen, durch Einbezahl. von M. 666 auf die Aktie seine Aktien zu behalten (Frist 1./11. 1907); zugezahlt wurden auf zus. gelegte Aktien zus. M. 43 333. Die G.-V. v. 17./7. 1912 be. schloss dann Herabsetz. des noch M. 65 000 betragenden A.-K. um die Hälfte durch Zus- legung der Aktien 2: 1 u. Abschreib einer halben Aktie; es wurde jedoch jedem Aktionär kreigestellt, durch Zuzahl. von M. 500 auf jede Aktie, seine Aktien zu behalten. Ferner wurde beschlossen, das A.-K. bis auf M. 120 000 zu erhöhen; es wurden M. 24 000 auf M. 48 000 bestehende Aktien eingezahlt u. ausserdem 5 neue Aktien ausgegeben; A.-K. somit M. 53 000. Zur Deckung der neuen Unterbilanz (ult. 1915 M. 28 270) beschloss die G.-V. v. 15./4. 1916 das A.-K. durch Zus.-legung 2: 1 auf M. 26 000 herabzusetzen. Durch Zuzahlung von M. 500 auf eine Aktie konnte der betreffende Aktionär den Wert seiner Aktie auf M. 1000 erhalten. Die Herabsetz. des A.-K. auf M. 26 000 ist erfolgt. Das A.-K. ist nach Kraftloserklär. von 2 Aktien, durch Zus. legung von Aktien u. Zuzahl. auf 49 Aktien sowie durch Ausgabe von 50 neuen Aktien à M. 1000 auf M. 100 000 erhöht. Hypotheken: M. 216 000 auf beide Elektrizitätswerke. Geschäftjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Grundstücke 33 013, Gebäude 84 369, Akkumulatoren 12 875, Masch. u. Schaltanlagen 135 960, Oberleitung 127 820, Zähler 41 715, Werkzeuge 4495, Inventar 5272, Hausanschluss 16 052, Debit. 28 376, Installationsmaterial 31 978, Effekten 7405, Jagd u. Fischerei 283, Kassa 5012. – Passiva: A.-K. 100 000, R.-F. 10 000, Spez.-R.-F. 6000, Hypoth. 216 000, Wechsel 45 444, Kredit. 153 773, Vortrag 3415. Sa. M. 534 633. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebskosten 42 519, Geschäftsunk. 19 662, Stadt- abgabe 6294, Zs. 24 223, Abschreib. 22 955, Abzüge 167, Vortrag 3415. – Kredit: Vortrag 3073, Gesamteinnahme 116 165. Sa. M. 119 238. Dividenden: Bisher 0 %. Direktion: Ing. L. Janssen. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Joh. Janssen, Prokurist J. P. Nielsen, Westerland; Fabrikant Friedr. Budach, Flensburg. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er. richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber? tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichteb von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, davon mindestens /o im Kanton Aargau, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Grossherzogl. Badische u. die Aargauische Re- gierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, * 2222. ......