Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1455 Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 5 % von den Kosten der in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugten Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Abgaben von den Brutto-Einnahmen an die Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf u. Schmargendorf 1910 bis 1918: M. 300 785, 353 133, 447 761, 487 629, 483 381, 487 553, 505 384, 515 465, 756 165; ver- tragsmäss. Anteil 1911–1918 M. 335 458, 292 607, 326 985, 245 709, 162 244, 41 846, –, —. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 30./9. 1928 bezw. 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazugehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertragsverhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so verlängert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der Anlagen nach dem 30./9. 1928 statt, s0 ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende breis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: M. 15 500 000 in 15 500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000, erhöht It. G.-V. v. 21./4. 1902 um M. 2 000 000, begeben zu pari, lt. G.-V. v. 29./4. 1903 um M. 1 000 000 in 1000 zu pari begebenen, ab 1./1. 1903 div.-ber. Aktien. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 11./4. 1905 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien, begeben zu pari, div.-ber. ab 1./1. 1905. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./3. 1909 um M. 1 500 000 (auf M. 7 500 000) in 1500 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, begeben zu pari plus M. 30 für Emiss.-Kosten. Diese letzteren Erhöhungen zur Tilg. von für bauliche Erweiterung seitens der Ges. in Anspruch genommene Kredite. Nochmalige Erhöh. lt. G.-V. v. 26./9. 1912 um M. 5 000 000 (auf M. 12 500 000) in 5000 Aktien, div.-ber. ab 1./10. 1912 nach Verhältnis der eingez. Beträge, begeben zu pari plus Emiss.-Kosten u. Stemp.; eingez. vorerst 75 %. Der Erlös diente zum Erwerb des von der Ges. f. elektr. Unternehm. neuerrichteten Elektrizitätswerkes in der Forckenbeckstrasse, sowie zur Ablös. weiterer Verbindlichkeiten. Gleichzeitig wurden M. 4 000 000 in 4½ % Oblig. von 1912 emittiert (siehe unten). Die a. o. G.-V. v. 11./7. 1913 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 3 000 000, also auf M. 15 500 000, begeben zu pari. Die G.-V. v. 23./5. 1919 sollte weitere Erhöh. um M. 3 000 000 beschliessen. Die Mehrheit der Aktien befindet sich im Besitz der Ges. f. elektr. Unternehmungen, Berlin. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. It. Beschluss des A.-R. v. 25./4. 1906, rückzahlbar zu 102 %, Tilg. bis 30./9. 1912 ausgeschlossen, 150 Stücke à M. 2000, 2400 à M. 1000, 600 à M. 500, lautend an die Order der Disconto-Ges. u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1912 durch Ausl. äm II. Quart. auf 1./10.) mit jährl. mind. 2 % des urspr. Anleihebetrags. Verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist ab 1912 zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Noch in Umlauf Ende 1918 M. 2 580 000. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind., Berliner Handels-Ges., 8. Bleichröder, Dresdner Bank, Nationalbank f. Deutschl., A. Schaaffh. Bankverein. Kurs Ende 1906–1918: 99.80. 97, 95.10, 97, 96, 94.90, 92.25, 89.40, 90.60*, –, 89, –, 96* %. Urspr. war die Ausgabe von M. 6 000 000 zu 4 % vorgesehen, die auch im Juni 1906 sämtl. zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen wurden, davon jedoch nur M. 3 000 000 am 21./6. 1906 zu 99.75 % zur Zeichnung aufgelegt. Für die restlichen M. 3 000 000 wurde der Zinsfuss avf 4½ % festgesetzt u. dieselben im April 1910 besonders emittiert. II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. V. 25./4. 1906, rückzahlbar zu 102 %; 150 Stücke à M. 2000, 2400 à M. 1000, 600 à M. 500. Zinstermine, Tilg. u. alles sonstige wie bei Anleihe I. Noch in Umlauf Ende 1918 M. 2 580 000. Kurs Ende 1910–1918: 101.70, 101.50, 99, 96.70, 98.10*, –, 93, –, 91* %. Eingef. in Berlin 15./4. 1910 zum ersten Kurse von 102 %. Für beide Anleihen ist eine hypoth. Sicherheit nicht bestellt, doch wird die Ges. vor vollständiger Tilg. dieser Anleihen keine Anleihe aufnehmen, die den Gläubigern ein besseres Recht, abgesehen vom Zinsfusse, gewährt als den Gläubigern aus den Teilschuldverschreib. der Anleihen I u. II. III. M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 26./9. 1912, rückzahlbar zu 102 %; 250 Stücke à M. 2000, 3000 à M. 1000, 1000 à M. 500, lautend auf den Namen der Disconto-Ges. in Berlin oder deren Order und durch Indoss. übertragbar.