* 1516 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 1 353 316, Abschreib. 499 407, Reingewinn 684 474. – Kredit: Vortrag 162 022, Rohgewinn 2 375 176. Sa. M. 2 537 198. Dividenden 1901–1918: 5, 6, 6, 6, 12, 18, 25, 20, 20, 20, 20, 20, 10, 5, 5, „ Direktion: Max Körting, Bernh. Pfestroff. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Wilh. Mathiesen, Leutzsch; Ing. Rob. Böker, Komm.-Rat 11. Kornagel sen., Leipzig; Heinr. Garbe, Aachen. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Leipzig: A. Lieberoth. Elektrizitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Erricht., Betrieb u. Veräusser. elektrischer u. sonst. industrieller An- lagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Konzession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb genommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konz. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Länge der 3 Strassen- bahnlinien 10.072 km. Frequenz 1907–1918: 949 473, 961 808, 1 005 983, 1 085 577, 1 168 730, 1 217 907, 1 465 313, 1 434 604, 1 484 962, ?, ?, ? Personen: Fahreinnahmen: M. 91 539, 92 940, 97 329, 105 562, 113 635, 118 309, 142 611, 139 578, 144 746, 180 849, 230 121, 299 393. Angeschlossen waren Ende 1917 24 379 Glühlampen, 668 Motore sowie sonst. Diverse. (Die Stromwerte der Bogenlampen, Motoren, Diverse sind in Glühlampen zu 50 Watt an- gegeben.) Gesamterzeug. der Kraftstation 1918: 3 685 733 Kwst.; nutzbar abgegeben wurden 026 624 Kwst. für Licht u. 770 420 Kwst. für Kraft. Im J. 1913 übernahm die Ges. auf Grund eines Bau- u. Pachtvertrages die Elektrizitäts- versorg. des Landkreises Liegnitz; auch mit den Kreisen Steinau u. Wohlau sind inzwischen Bau- u. Pachtverträge auf gleicher Basis abgeschlossen worden. Um dem Bedarf an elektr. Energje genügen zu können, baute die Ges. ein neues Drehstrom-Kraftwerk in Liegnitz. Die Überlandzentrale wurde für Rechnung des Landkreises Liegnitz erbaut u. durch die Elektrizitätswerke für den Betrieb auf 25 Jahre unter Garantie der Verzinsung u. Amort. des investierten Kapitals zu 4 bezw. 1½ % gepachtet. Bis Ende 1918 waren 69 Ortschaften mit 1840 Konsumenten u. 2608 Zählern angeschlossen; Anschlusswort 4125 Kwst. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete und 1901–1906 je 4 % erhob; 1907–1912 wurden dann 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn u. des Licht- u. Kraftwerkes an die Stadt entrichtet; seit 1./1. 1913 sind von der Bruttoeinnahme 10 %, aber mind. M. 20 000 zu entrichten. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33½ 0% (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie %....... . 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Faxwert entscheidet im Sfreitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen.