Bekleidungs-Industrie. 2381 stadt betriebene Handelsgeschäft, jedoch unter Ausschluss der im Betriebe desselben be- gründeten Aussenstände u. Verbindlichkeiten, nach dem Geschäftsstande bei Ablauf des 30./6. 1918 sowie Grundstücke, ferner sämtl. Zubehör der Grundstücke u. des Geschäfts, namentlich alle Masch., Geräte u. Warenbestände, ferner alle etwaigen Patente u. sonst. Schutzrechte, welche der bisherigen Firma oder ihren Inhaber zustehen, u. alle Fabrikat.- Verfahren ein. Als Gegenwert erhielten sie dafür M. 242 690.65 bar, sowie ausserdem Carl Möller 198 Aktien im Werte von M. 198 000, Paul Möller 99 Aktien im Werte von M. 99 000. Zweck: Erwerb des bisher von der offenen Handelsges. Arnstädter Handschuhfabrik julius Möller in Arnstadt betriebenen Geschäfts nebst den dazu gehörigen Grundstücken u. Anlagen sowie der Weiterbetrieb dieser Firma u. aller mit ihr verbundenen Geschäfte, weiterhin der Abschluss aller mit dem Gegenstande des Unternehmens im Zus. hange stehenden Geschäfte. Kapital: M. 300 000 in 300 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Anleihe: M. 750 000 Darlehn des Vorbesitzers. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 30./6. 1918 gezogen. Direktion: Carl Möller. Aufsichtsrat: Vors. Finanzrat Siegmund Hirschmann, Oberbürgermeister Dr. Harald Bielfeld, Arnstadt; Paul Möller, Arnstadt; Max Strauss, Frankf. a. M. 3....... * ――