2400 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften ete. Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, Alsterdamm 12/13. Der Ges. wurde die Erlaubnis erteilt, die Aufstellung ihrer Bilanzen, der Gewinn- u. Verlustrechnungen und der Jahresberichte für 1914, 1915–1918 sowie die Abhaltung der gesetzl. G.-V. bis auf weiteres hinauszuschieben. Gegründet: 21./12. 1887. Gründung s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Die Ges. bezweckt den Betrieb der Hauptagentur auf Jaluit sowie der dazu gehörigen Nebenfaktoreien, den Plantagenbau und den Betrieb von Handel und Schiffahrt mit den Inseln der Südsee; sie ist auch zum Betriebe anderer Handelsgeschäfte berechtigt. Die Ges. kann Zweigniederlassungen, Faktoreien und Agenturen errichten, sowie Beteilg. bei anderen, ähnliche Zwecke verfolgenden Firmen oder Ges. nehmen. Zurzeit besitzt die Ges. ausser der Hauptagentur auf Jaluit (Marshall-Inseln) sowie den Agenturen in Nauru (Narshall-Inseln), Ponape (Karolinen-Inseln), Truk (Karolinen-Inseln) und Butaritari (Gilbert- Inseln) verschiedene Nebenfaktoreien. Haupthandelsartikel der Ges. ist Kopra. Die Ausnutzung einer der Ges. erteilten Konzession zur Ausbeut. von Guano- u. Phosphatlagern auf den Marshall- Inseln wurde mit Genehm. der Reg. der Pacific Phosphate Company, Limited, London, übertragen, welche ähnliche Privilegien auf den angrenzenden englischen Gilbert-Inseln besitzt. Gegen diese Übertragung erwarb die Ges. eine dauernde Beteilig. an der Pacific Phosphate Company, welche in einem mit M. 280 000 zu Buch stehenden Aktienbesitz u. in einer nach der Ausbeute sich bemessenden Abgabe besteht. Neue Ordinary Shares à £ 1, eingez. mit 6 sh 8 d wurden den Aktionären der Jaluit-Ges. im Aug. 1910 zu M. 7 pro Share angeboten. Infolge Lösung des mit der Kaiserl. Regierung bestandenen Vertrages sah die Ges. sich veranlasst 1905 grössere Abschreib. auf ihren Grundbesitz und Baulichkeiten vorzunehmen, sodass das Abschreib.-Kto von M. 370 000 aufgelöst, aber 1906 u. 1907 wieder mit M. 220 000 bezw. 50 000 dotiert wurde u. jetzt M. 250 000 beträgt. Gemeinsam mit der der Ges. seit Jahren befreundeten Firma David D. O'Keefe in Jap (Westkarolinen) hat die Jaluit-Ges. die West- Karolinen-Ges. m. b. H. mit einem Kap. von M. 400 000 gegründet, von dem sie drei Vierteile übernommen hat. Diese Ges. befasst sich mit dem Betriebe von Handel u. Schiffahrt sowie mit der Anlage von Kokospalmenkulturen im Bezirke der Westkarolinen-Inseln; die Kokospflanzungen werden zum grössten Teil auf Ländereien angelegt, die auf lange Frist von der Reichsregierung gepachtet sind. Kapital: M. 1 200 000 in 1200 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000 in 240 Aktien zu M. 5000; die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss Umwandlung dieser 240 Aktien in 1200 Stück zu M. 1000, des weiteren erhielt jeder Inhaber einer Aktie 2 Genussscheine (siehe dieselben). Die G.-V. v. 10./6. 1912 beschloss, jedem Inhaber einer Aktie u. jedem Inhaber eines Genuss- scheins einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempelkosten in Höhe von M. 30 per Stück zu verabfolgen. Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss die Ausgabe von 2 Genuss- scheinen zu jeder Aktie, zus also 2400 Stück. Weitere 3600 Genussscheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 1./1. 1912 ausgegeben, indem jeder Inhaber einer Aktie oder eines alten Genussscheines einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempelkosten von M. 30 erhielt. Den Inhabern derselben steht ein Stimmrecht nicht zu. Lt. § Aa der Statuten haben die Genussscheininhaber für den Fall der Ausgabe weiterer Genussscheine das gleiche Bezugsrecht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflösung der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genussscheine bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Zur Beschlussfassung über die Auflös. der Ges. bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteilen des bei Beschlussfassung vertretenen A.-K. Wegen Anteil am Jahresgewinn siehe unter Gewinn-Verteil. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloss folg. Zusatz: Auch bei Gewähr. anderer geldwerter Vergünstig. ausser der Div. sind die Inhaber der Genussscheine mit den Aktionären gleichmässig zu berücksichtigen. Bei einer Kap.-Erhöh. haben Vorstand u. A.-R. zu beantragen, dass den Inhabern der Genussscheine die gleichen Rechte auf den Erwerb der neuen Aktien wie den Aktionären zu gewähren seien u. zu diesem Zweck das ausschliessliche Bezugsrecht der Aktionäre aus- zuschliessen sei. Den Genussscheininhabern steht es frei, sich die Rechtsvorteile dieses Paragraphen durch Stempelaufdruck auf den Genussschein obligatorisch sichern zu lassen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (erfüllt); vertragsmässige Tant. an Vorst. Aus dem dann noch verbleibenden Betrage erhalten zunächst, und zwar in gleichem Range, die Aktionäre bis zu 4 % auf das eingez. A.-K. u. die Inhaber der Genussscheine bis zu 4 % auf einen Betrag von M. 1000; vom Ubrigen erhalten die Mitglieder des A.-R. 5 % Tant. (ausser einer festen Vergüt. von zus. M. 27 200); der Rest wird unter die Aktionäre u. die Inhaber von Genussscheinen derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bankguth. 46 739, Kassa 7941, schwimmende Produkte 494 065, Waren u. Kohlen 95 812, Inventar, Kontormobilien u. Utensil. 1, Effekten