3 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 69 es innerhalb der ersten 5 Jahre nicht zurückgezahlt wird. Als Sicherheit für dieses Dar- jehen wurde eine Eigentümergrundschuld von M. 550 000 auf den Grundbesitz der Gesellschaft eingetragen. Zus. Ende Juni 1919 ungetilgt M. 1 750 425. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Vorz.-Aktie = 2 St., 1 St.-Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der Vors. u. Stellv. des A.-R. erhalten jährl. je M. 1000, jedes Mit- glied M. 500 Vergüt. Siehe auch bei Kap. Bilanz am 30. Juni 1919: Aktiva: Grundstücke 2 121 270, Kassa 809, Bankguth. 139 880, Strassenregulier.-Kto 8296, Büro-Einricht. 1, Verlust 193 378. – Passiva: Vorz.-Aktien 613 000, St.-Aktien 87 000, Passiv-Hypoth. 1 750 425, Kredit. 13 210. Sa. M. 2 463 635. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 127 718, Handl.-Unk. 22 905, Steuern u. Lasten 4590, Provis. 39 648, Zs. 98 570. —– Kredit: Vortrag 98 570, Pacht 1483, Verlust 193 378. Sa. M. 293 432. Gewinn 1918/19: Die Ges. verzeichnete für das Geschäftsjahr 1918/19 nur eine Pacht- einnahme von M. 1483, so dass sich nach Übertragung von M. 98 570 Zs. auf das Grund- stückskto ein Verlust von M. 65 660 ergibt, um den sich der Verlustvortrag auf M. 193 379 erhöht. Über das Geschäft im neuen Jahr teilte der Vorstand mit, dass er wegen Abstossung von Terrains in Unterhandlung mit einer Siedlungsges. stehe. Dividende: Wird nicht verteilt, da Liquid.-Ges. Direktion: Hans Neumann. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Rich. Fechner, Stellv. Bankier Ernst Kraska, Fabrikant Carl Brettschneider, Dir. Paul Busch, Berlin; Bankier Jul. Reichmann, Landsberg a. W.; Ritter- gutsbes. Karl Schultze, Dir. Paul Frost. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Dienstbach & Möbius. Tempelhofer Feld Akt.Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin-Tempelhof u. Zweigniederlass. u. Verwaltung in Berlin, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11. 1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer: Deutsche Bank, Berlin; Dresdner Bank, Dresden-Berlin; Landgemeinde Tempelhos bei Berlin; Bank f. Handel u. Industrie Darmstadt-Berlin; Dir. F. Hartmann, Berlin. Diese Gründer haben alle durch die Errichtung der Ges., die Eintragung in das Handels- register u. die Ausgabe der Aktien entstehenden Stempel u. Kosten zu zahlen. Doch hat es die Ges. übernommen, an die Deutsche Bank, die von ihr im Interesse der Ges. als deren Geschäftsführerin aufgewandten Auslagen u. Kosten, nebst Zinsen in Höhe von M. 1 120 034 zu erstatten. In dieser Summe sind insbes. die Auslagen für die Verstempelung des zwischen der Gemeinde Tempelhof u. dem Reichs-(Militär-)Fiskus abgeschlossenen Vertrages vom 31./8. 1910 in Höhe von M. 863 336 sowie eine an die Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Ver- trages vom 8./9. 1910 geleistete Zahlung in Höhe von M. 250 000 enthalten. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er- wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessliche Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Kaufvertrag) käuflich erworbenen, den westlichen Teil des Tempelhofer Feldes darstellenden Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselden im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Durch Kaufvertrag v. 31./8. 1910 erwarb die Gemeinde Tempelhof vom Reichs-(Militär-) Fiskus den westlich von der Tempelhofer Chaussee in den Gemarkungen Tempelhof und Schöneberg belegenen Teil des Tempelhofer Feldes. Der Kaufpreis wurde auf M. 72 000 000, zahlbar in 20 jährl. zinsfreien Raten, festgesetzt; nämlich: mit M. 2 500 000 am 1./4. 1911, 1 000 000 1./5. 1912, 2 000 000 1./5. 1913, 4 000 000 1./5. 1914, 4 500 000 1./5. 1915, 5 000 000 1./5. 1916, 5 000 000 1./5. 1917, 4 000 000 1./5, 1918, 4 000 000 1./5. 1919, 5 000 000 1./5. 1920, 4 000 000 1./5. 1921, 4 000 000 1./5. 1922, 4 000 000 1./5. 1923, 3 500 000 1./5. 1924, 3 000 000 1./5. 1925, 3 000 000 1./5. 1926, 3 000 000 1./5. 1927, 3 000 000 1./5. 1928, 3 000 000 1./5. 1929, 4 500 000 1./5. 1930, zus. M. 72 000 000. Im Falle eines Krieges wird die Zahlung der noch ausstehenden Kaufgeldraten vom Tage des deutschen Mobilmachungsbefehls bis zum 1./5. des auf die Demobilmach. folgenden Kalenderjahres unter entsprechender Verschieb. der Raten unterbrochen. Die Ratenzahlungen an den Fiskus ruhen also während des gegen- wärtigen Krieges. Die Restkaufgelderforder. ist auf das Grundstück als Hypothek an erster Stelle zugunsten des Militärfiskus eingetragen und diesem ausserdem durch den Kreis Teltow garantiert. Der Militärfiskus hat aus der Pfandverbindlichkeit das durch den Be-