Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 285 Unternehm. getrennt festgestellt. Die Höhe der Abschreib. wird vom Administrationsrat Rümelingen im Einvernehmen mit Deutsch-Lux. vorgeschlagen. Die Verteil. der Überschüsse geschieht folgendermassen: Der Reinüberschuss von Rümelingen (A.-K. frs. 7 500 000) wird zugunsten oder zulasten des Reingewinns von Deutsch-Lux. so gekürzt oder ergänzt, dass Rümelingen nach Berücksichtig. der Abschreib. der Gen.-Unk. u. der Oblig.-Zs. eine Summe verbleibt, die der Div. entspricht, die für 12 000 Aktien à M. 1000 = M. 12 000 000 von Deutsch-Lux. zur Verteil. kommt. Wenn Rümelingen keine Betriebsüberschüsse erzielt oder die Überschüsse für Abschreib. etc. nicht ausreichen, so muss Deutsch-Lux. den Fehlbetrag ergänzen. Sollte die für Rümelingen zur freien Verfüg. stehende Summe in den ersten zehn Jahren nicht jährl. mind. frs. 80 = 16 % pro Aktie betragen, so ist die Summe von D. L. B. u. H. A. G. entspechend zu ergänzen. Die Verteil. der beiderseitigen Überschüsse fand erstmalig mit Ablauf des am 30./6. 1912 beendigten Geschäftsj. statt; Div. für Rümelingen 1911/12–1916/17: 22, 20, 16, 16, 16, 20 % (für 1914/15 unter Zuhilfenahme eines auf Grund des Interessengemeinschaftsvertrages von „Deutsch-Luxemburg“ geleisteten Zuschusses von M. 815 682, der den Betrieben von Differdingen u. Dortmund belastet worden ist). Nach Ablauf des Vertrages nimmt Rümelingen sein alsdann vorhand. Vermögen nach dem Stande der Schlussbilanz wieder in seine Verwalt. zurück. Auch kann Deutsch-Lux. das gesamte Vermögen von Rümelingen übernehmen u. zahlt hierfür ausser den zu übernehmenden Passiven insges. frs. 30 000 000. Will Rümelingen diese Offerte annehmen, so hat es frühestens zwei Jahre u. spätestens ein Jahr vor Ablauf dieses Vertrages die Annahme notariell zu er- klären. Deutsch-Lux. hat das Recht, jederzeit während der Vertragsdauer das Gesamtvermögen von Rümelingen für frs. 37 500 000 ausser den zu übernehmenden Passiven zu erwerben. Der Erwerbspreis wird unter die Aktionäre Rümelingens verteilt. Rümelingen darf während der Vertragsdauer ohne Zustimm. von Deutsch-Lux. weder das A.-K. erhöhen noch neue Anleihen aufnehmen u. neue Werke errichten oder Beteilig. nehmen. Kapital: M. 130 000 000 in 130 000 Inh.-Aktien à M. 1000, hiervon sind Nr. 1–15 222 abgest. Aktien und Nr. 15 223–19 000 Aktien von 1904 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904 s. u.), Nr. 19 001–24 000 Aktien von 1905, Nr. 24 001–42 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, Nr. 42 001 bis 50 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909, Nr. 50 001–53 500 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910, Nr. 53 501 bis 63 500 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, Nr. 63 501–100 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910, Nr. 100 001 bis 130 000, wovon M. 10 000 000 ab 1./7. 1912 voll div.-ber. u. M. 20 000 000 für 1912/13 nur halbe Div-Ber. genossen, seit 1./7. 1913 auch voll div.-ber. sind. Das A.-K. betrug bei der Gründung M. 100 000 und bestand aus M. 50 000 Vorz.-Aktien u. M. 50 000 St.-Aktien. Zwecks Übernahme der gesamten Geschäftsaktiven der auf Grund des vom Luxemburger Gericht am 18./7. 1901 genehmigten Konkordates in Liquidation ge- tretenen A.-G. für Eisen- u. Kohlen-Industrie Differdingen-Dannenbaum Giehe dieses Jahrb. Ausgaben 1901–1904) ist das A.-K. durch G.-V. v. 19./12. 1901 um M. 24 075 000 und zwar durch Kreierung von 17 050 Vorz.-Aktien u. 7025 St.-Aktien über je M. 1000 begeben zu pari, erhöht worden. Das Recht auf ihren Bezug stand lediglich der A.-G. für Eisen- u. Kohlen- Industrie Differdingen-Dannenbaum in Liqu. zu. Das A.-K. betrug somit 1901–1904; M. 24 175 000, u. zwar M. 17 100 000 in 17 100 Vorz.- Aktien u. M. 7 075 000 in 7075 St.-Aktien à M. 1000. Anlässlich der Fusionierung mit der Zeche Friedlicher Nachbar beschloss die G.-V. v. 30./9. 1904 Herabsetzung des A.-K. von M. 24 175 000 auf M. 12 087 000 durch Zus. legung der Vorz.- u. der St.-Aktien im Verhältnis von 2: 1 zwecks Vornahme von Abschreib. Frist zur Einreichung u. Abstemp. der Aktien 28./2. 1905. (1 St.-Aktie wurde unentgeltlich eingereicht u. vernichtet.) Die nämliche G.-V. v. 20./9. 1904 beschloss Gleichstellung der Vorz.- u. St.-Aktien, sowie ferner behufs Angliederung der Zeche Friedlicher Nachbar (A.-K. M. 5 000 000) Erhöhung des A.-K. um M. 5 000 000, indem auf 1 Aktie zu M. 1000 von Friedlicher Nachbar 1 neue, ab 1./7, 1904 div.-ber. Aktie zu M. 1000 von Deutsch-Luxemburg gewährt wurde (Frist zum Umtausch bis 20./3. 1905). Gleichzeitig beschloss die G.-V. v. 30./9. 1904 behufs Stärkung der Betriebsmittel Erhöhung des A.-K. bis um M. 2 913 000 (also auf M. 20 000 000) in 2913 Aktien, für die das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen war. 1913 Stück mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904 wurden von einem Bankenkonsortium zu 200 % bezogen, restliche 1000 Stück erst 1905 begeben (siehe unten). Der aus der Zus. legung der Aktien 1904 erzielte Buchgewinn von ca. M. 12 088 000 fand zu Abschreib. Verwendung. Die auf Grund der Beschlüsse v. 30./9. 1904 gültig gebliebenen seit- herigen Vorz.- u. St.-Aktien (die übrigen Aktien wurden vernichtet bezw. für kraftlos erklärt) erhielten den folg. Aufdruck: „Durch Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904 wurden die seither. Vorz.- u. St.-Aktien einander gleichgestellt. – Gültig gebliebene Aktie gemäss Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904.“ Die innerhalb der festgesetzten Erist (20./3. 1905) nicht eingereichten Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. u. der Bergbau-A.-G. Friedlicher Nachbar sind für kraftlos erklärt. Die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. sind am 26./4. 1905 zum Börsenkurse verkauft worden. Die G.-V. v. 18./11. 1905 genehmigte die Angliederung des Bergwerkvereins Friedrich Wilhelms-Hütte zu Mülheim mit Wirkung ab 1./7. 1905 lt. Verschmelzungs-Vertrag, dem- zufolge die Friedrich Wilhelms-Hütte (A.-K. M. 4 000 000) ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf Deutsch-Luxemburg übertrug u. die Aktionäre der Friedrich Wilhelms-Hütte gegen je nom. M. 2000 in Aktien dieser Ges. mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 eine neue Inh.-Aktie von Deutsch-Luxemburg zu M. 1000 mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 sowie M. 200 bar erhielten. Die G.-V. v. 18./11. 1905 beschloss ferner die Erhöh. des A.-K. um 7 =