Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Ges. an dem nach Abzug der Stempelkosten u. von 5 % Provision verbleib. Reinnutzen mit 95 % beteiligte; das Agio hiervon ist mit ca. M. 900 000 dem R.-F. zugeflossen. Die a. o. G.-V. v. 18./5. 1914 genehmigte einen Verschmelzungsvertrag mit der Blech- walzwerk Schulz Knaudt Akt.-Ges. zu Huckingen wegen Übertragung des Vermögens dieser Ges. als Ganzes an die Mannesmannröhren-Werke mit Wirkung ab 1./1. 1914. Gleichzeitig beschloss die G.-V. v. 18./5. 1914 die Erhöh. des A.-K. durch Ausgabe von M. 11 000 000 neuer Aktien mit halber Div.-Ber. für das Geschäftsj. 1914/15, von welchen nom. M. 2 500 000 zur Durchführung des oben erwähnten, mit der Blechwalzwerk Schulz Knaudt Akt.-Ges. zu Huckingen abgeschlossenen Verschmelzungsvertrages Verwendung fanden. Den Besitzern der Schulz Knaudt-Aktien wurden für je 2 Aktien à M. 1000 im Umtausch M. 1000 neuer Mannes- mann-Aktien u. M. 1000 4½ % Mannesmann-Oblig. sowie M. 100 bar gewährt. Die weiteren M. 8 500 000 dienten zur Verstärkung der Betriebsmittel bezw. für Neuanlagen; hiervon M. 7 625 000 den alten Aktionären im Mai-Juni 1914 zu 161.50 % angeboten. Die restlichen M. 875 000 Aktien wurden durch das Konsort. freihändig verwertet. Die Mannesmann- röhrenwerke beabsichtigen, auf dem Schulz Knaudt'schen Gelände das bestehende Stahlwerk zu erweitern sowie Hochöfen zu erbauen und unter Verwendung der Kokserzeugung der Zeche Königin Elisabeth sich die für ihre Betriebe erforderlichen Eisen- u. Stahlmengen zu sichern. Agio dieser Emiss. mit M. 5 168 151 in R.-F. A.-K. von 1914–1917/ M. 72 000 000. Die G.-V. v. 24./1. 1918 hat die Erhöhung des A.-K. um M. 14 000 000 (also auf M. 86 000 000) beschlossen. Die neuen Aktien nahmen an der Dividende für das Geschäfts- jahr 1917/18 zur Hälfte teil und sind vom 1./7. 1918 ab voll beteiligt. Diese jungen Aktien dienten zum Erwerb der Kuxe der Gew. „Unser Fritz“' zu Unser Fritz bei Wanne i. W. Die Ges. gewährte im Umtausch für einen Kux der genannten Gew. nom. M. 14 000 der neuen Aktien und ausserdem einen Barbetrag von M. 3000, wobei die Ausbeute der Gew. für das letzte Vierteljahr 1917 den bisherigen Gewerken verblieb. Die a. o. G.-V. v. 27./7. 1918 beschloss den Erwerb der Wittener Stahlröhren-Werke in Witten auf der Grundlage, dass für je eine Aktie der Wittener Stahlröhren-Werke eine Mannesmannaktie gegeben wurde. Die Transaktion erfolgte mit Wirkung vom 1./7. 1917 ab. Gegen je nom. M. 1000 Aktien der Wittener Stahlröhren-Werke mit Div.-Scheinen für 1917/18 u. f. wird eine Aktie der Mannesmannröhren-Werke von nom. M. 1000 mit Div.- Scheinen für 1917/18 u. f. gewährt. Eine Kap.-Erhöh. kam für die Mannesmann-Werke nicht in Betracht, da das notwendige Kapital von Grossaktionären der Ges. zur Verfügung gestellt wurde. Das A.-K. der Wittener Stahlröhren-Werke beträgt M. 7 500 000, von dem aber ein nicht unbeträchtlicher Teil schon seit längerer Zeit im Besitz der Mannesmann- Ges. sich befand. Das urspr. unmittelbar der Ges. eingegliederte Komotauer Werk wurde zus. mit der Röhrenwalzwerk Schönbrunn-Akt.-Ges. im Mai 1908 unter der Firma Österreichische Mannes- mannröhren-Werke in einer österreichischen Ges. m. b. H. vereinigt; Sitz in Wien; jetziges Stamm-Kap. K 20 000 000; ganz im Besitz der Mannesmannröhrenwerke in Düsseldorf (Div. 1910/11-–1918/19: 3½, 4, 4. 3, 10, 10, 20, 15, 5 %). Die Beteiligung an der Societä Tubi Mannesmann in Dalmine bei Bergamo wurde 1916 veräussert. Der Aktienbesitz an der British Mannesmann Tube Co. Ltd. ist seitens der engl. Regierung zwangsweise verkauft. Der Buchwert dieser Aktien wurde abgeschrieben. Anleihen: I. M. 8 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 9. Mai 1899, rückzahlbar zu 105 %, 4000 Stücke Lit. A à M. 500, 4000 Lit. B à M. 1000, 1000 Lit. C à M. 2000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank und durch Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1903 binnen 25 Jahren durch Ausl. am 1. Okt. (zuerst 1902) auf 2. Jan. Verstärkte oder Totalkündigung mit 6monat. Frist ab 1. Juli 1903 zulässig. Die Anleihe diente mit zur Deckung des Kaufpreises der Mannesmann Tube Works in Landore; dieselbe ist hypothekarisch nicht eingetragen, doch verpflichtet sich die Ges. keiner neuen Anleihe ein besseres Recht zu geben. Davon wurden zuerst 1899/1900 M. 4 000 000 (Ser. I) ausgegeben, weitere M. 800 000 (Ser. II) 1902 begeben, restliche M. 3 200 000 (Ser. III) emittiert 1906 behufs Erwerb der Aktien der Deutschen Röhren- werke u. des Schönbrunner Walzwerkes sowie zur Deckung des durch den Bau des neuen Werkes in Buss entstandenen Kosten. Die Zs.- Scheine verjähren in 4 J. (K.), die Teilschuldverschreib. in 30 J. (F.). Zahlst.: Düsseldorf: Ges.-Kasse; Berlin u. Düssel- dorf: Deutsche Bank; Berl. Handels-Ges., von der Heydt & Co. Kurs in Berlin Ende 1902–1919: 100.25, 102.50, 104.75, –, 104.25, 102.50, 103, 104.50, –, 105, –, 103, 102.75*, –, 95, –, 102*, 104 %. Aufgel. 2./9. 1899 zu 101 %. Die 1902 begebenen M. 500 000 zugelassen 21./1. 1903, 1906 begebenen M. 3 200 000 im Juni 1906 eingeführt. Ab 1./5. 1909 sind nur Stücke lieferbar, die auf die neue Firma Mannesmannröhren- Werke abgestempelt sind. II. M. 10 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 23./2. 1912, rückzahlbar zu pari; Ausgabe 1913, Stücke Nr. 9001 –10 000 à M. 1000 lautend auf den Namen der Deutschen Bank in Berlin od. deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1918 bis spät. 1938 durch jährl. Auslos. im Jan. auf 1./5. (zuerst 1918), ab 1918 verstärkte Tilg. od. Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Eine hypoth. Sicher- heit wurde nicht bestellt, doch verpflichtete sich die Ges. bis zur Einlösung dieser Teil- schuldverschreib. zur Sicherheit für anderweite Verpflichtungen, insbesondere neu auszu- gebende Teilschuldverschreib., ihren gegenwärtigen Grundbesitz nicht zu belasten, es/sei