Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 313 (also auf M. 48 000 000) lt. G.-V. v. 10./3. 1916. Die Ausgabe dieser neuen Aktien, div.-her. ab 1./7. 1916, erfolgte unter Ausschluss der ges. Bezugsrechte der Aktionäre. Die a. o. G.-V. v. 24./5. 1917 ermächtigte die Verwalt. zum Erwerb der Gew. Brassert u. beschloss zu diesem Zwecke die Erhöh. des A.-K. um M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari. Diese Aktien erhielten für 1916/17 eine feste Div. von 5 % u. sind seit 1./7. 1917 voll div.-ber. Unter Mitwirk. des Bankenkonsortiums konnte die Ges. wahlweise den Gewerken der Gew. Brassert gegen Hergabe ihrer Kuxe die Gewähr. von entweder M. 12 000 junger Rheinstahl-Aktien oder M. 6000 junger Rheinstahlaktien zuzüglich M. 10 500 5 % iger Deutscher Reichskriegsanleihe mit Zs. v. 1./1. 1917 ab für jeden Kux anbieten. Das Angebot wurde von nahezu sämtlichen Gewerken angenommen. Die Berecht- same Brassert umfasst 7 Grubenfelder u. liegt im nördlichen Teil des Kreises Recklinghausen in W.; sie ist im Süden aufgeschlossen durch eine neue grosse Doppelschachtanlage, welche Fettkohle fördert, u. grenzt mit ihrer nördlichen Markscheide unmittelbar an die zur Kana- lisierung vorgesehene Lippe. Die Gew. ist mit dem Baufelde der Doppelschachtanlage in das Kohlen-Syndikat eingetreten u. hat dort eine Kohlenverkaufsbeteilig. von 800 000 t, ansteigend bis zu 1 000 000 t, erhalten. Diese Beteilig. gilt nunmehr mit derjenigen von Rheinstahl als ein Ganzes, so dass diese Ges. jetzt über eine Verkaufsbeteilig. in Kohlen von 1 315 000 t, in Koks von 100 000 t, in Briketts von 144 000 t u. daneben über eine Ver- brauchsbeteilig. von 1 100 200 t verfügt. Die Verkaufsbeteilig. in Kohlen steigt bis 1./4. 1919 auf 1 515 000 t; auch in Koks ist der Zeche Brassert eine Entwicklung bis zu einer Beteil. von 300 000 t zugestanden, jedoch wird in absehbarer Zeit der Bau einer Kokerei nicht beabsichtigt. Die G.-V. v. 8./11 1917 beschloss die Übernahme des Vermögens der sich auf- lösenden „Steinkohlenbergwerk Friedrich Heinrich Akt.-Ges. zu Lintfort als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Fusion gemäss §§ 305, 306 H.-G.-B. derart, dass gegen jede Aktie dieser Ges. im Nennwerte von M. 1000 1 Rheinstahl-Aktie zu M. 1000, mit Div.-Ber. vom 1./7. 1917 ab gewährt wird. Auch wurden die Aktien mit 183 % bar angenommen. Es handelte sich hier um den Rest des A.-K. von M. 1 557 000, denn die Majorität des A.-K. von Friedrich Heinrich (M. 20 443 000) war bereits im Sept. 1917 von dem Liquidator der Zwangsliquidation des französ. Aktienbesitzes, Geh.-Rat Uthemann, B.-Zehlendorf zu 183 % erworben worden. Der Gegenwert, etwa 37.5 Mill. war damals in bar bezahlt worden. Trotzdem es sich hierbei um eine sehr beträchtliche Summe handelte, haben die Rheinischen Stahlwerke doch von der Vornahme einer Kap.-Erhöh. zum Zwecke der Finanzierung dieses Erwerbes abgesehen und den Gegenwert für die Friedrich-Heinrich-Aktien aus ihren erheblichen flüssigen Mitteln bestritten. Die Berechtsame Friedrich-Heinrich umfasst insgesamt etwa 20 Grubenfelder u. um- schliesst völlig die ganze westliche u. die Hälfte der südlichen Markscheide des links- rheinischen Felderbesitzes der Rhein. Stahlwerke. Die Berechtsame zerfällt in 3 ungefähr gleiche Teile, deren mittlerer durch eine neue, sehr grosszügig angelegte Doppelschacht- anlage aufgeschlossen ist. Mit diesem mittleren Grubenfelde ist die Akt.-Ges. in das Rhein.- Westfäl. Kohlen-Syndikat eingetreten u. hat dort eine Beteilig. von 1 250 000 t Kohle und 450 000 t Koks erhalten; die beiden anderen Teile der Gesamtberechtsame sind vorher als selbständige Gewerkschaften abgezweigt, so dass sie nicht den Beschränkungen des Kohlen- syndikatsvertrages unterliegen; die Verfüg. über sämtliche Kuxe hat die Akt.-Ges. Von der Berechtsame enthält etwa ein Drittel nur Magerkohle, die übrigen zwei Drittel Fett- u. Magerkohle. Der Gesamtkohlenreichtum wird auf etwa 700–800 Mill. Tonnen geschätzt. Der Abbau im Baufelde der jetzigen Schachtanlage bewegt sich ausschliesslich in der Fett- kohlengruppe u. die kurz vor Kriegsbeginn erzielte Förder. erreichte aufs Jahr gerechnet bereits nahezu die Höhe der vom Kohlen-Syndikat bewilligten Beteilig.-Ziffern. Durch den Krieg hat die Förder. natürlich einen gewissen Rückschlag erlitten, doch ist dieser zurzeit wieder beträchtlich eingeholt. Auch die zur Herstell. der syndikatlichen Koksbeteiligungs- ziffer erforderlichen Kokereianlagen sind voll vorhanden und zurzeit in ungestörtem Be- trieb. Eine dem Bedürfnis entsprechende grosse Arbeiterkolonie ist vorhanden, ebenso wie auch alle anderen Anlagen über u. unter Tage vollständig fertig sind. Durch den Friedens- vertrag dürften die Rheinischen Stahlwerke gezwungen werden, die Fusion mit dem Stein- kohlenbergwerk Friedrich Heinrich rückgängig zu machen. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 24./10. 1919 um M. 5 000 000 (auf M. 65 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari), div.-ber. ab 1./7. 1919 behufs Ankauf der Mehrheit der Kuxe (95 Stück) der Gew. Arenberg-Fortsetzung mit Wirkung ab 1./7. 1919. Die Gew. Arenberg-Fortsetzung hatte bereits eine Oblig.-Anleihe von M. 6 000 000, von der ein kleiner Betrag bisher zurückbezahlt ist. Diese Oblig.-Anleihe bleibt bestehen. Gleichzeitig haben die Rhein. Stahlwerke die von der Arenberg'schen A.-G. an die Gew. bisher geleisteten Vorschüsse in Höhe von rd. M. 4 000 000 zusammen mit der aus dem Auseinandersetzungs- vertrag sich ergebenden Summe von M. 6 000 000, insgesamt also rd. M. 10 000 000, zum 1./7. 1919 in bar an die Arenberg'sche A.-G. zu Lasten der Gew. gezahlt, die jetzt insoweit Schuldnerin der Rhein. Stahlwerke ist. Der Betrag von M. 8 000 000, der sich aus der Bezahlung des überlassenen Grund und Bodens sowie der 95 Kuxe ergab, ist in der Weise erlegt worden, dass die Rhein. Stahlwerke nom. M. 5 000 000 Rheinstahlaktien mit Div.- Ber. v. 1./7. 1919 ab und nom. M. 1 335 000 neuer Rheinstahl-Oblig. mit Zinsscheinen v. 1./7. 1919 ab hingaben. Die Gew. Arenberg-Fortsetzung verfügt über ein 2805,1e2 qm grosses