340 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Ges. hatte 1914/15, aber besonders 1915/16–1917/18 umfangreiche Aufträge für die Heeres- verwaltung auszuführen. 1918/19 ging der Betriebsgewinn auf M. 2 600 815 zurück (1917/18 noch M. 5 081 620). Kapital: M. 16 000 000 in 13 333 Aktien à Tlr. 200 = M. 600, 1999 Aktien à M. 1000 u. 1 Aktie à M. 1200 (Nr. 1–15 333) u. 6000 Vorrechts-Aktien auf Namen à M. 1000, diese mit 25 % eingez. Urspr. M. 6 000 000, erhöht 1882 um M. 1 999 800 (auf M. 7 999 800), begeben zu 110 %. Durch Beschluss der G.-V. v. 20./11. 1909 ist das A.-K. zwecks Verstärkung der Betriebs- mittel u. zur Erweiterung der Anlagen um M. 2 000 200 auf M. 10 000 000 dureh Ausgabe von 2000 neuen ab 1./7. 1909 div.-ber. Aktien u. zwar 1999 Stück über je M. 1000 u. 1 Stück über M. 1200 erhöht worden. Diese neuen Aktien sind der Berliner Handels-Ges. s. Z. zu 150 % mit der Verpflichtung überlassen worden, einen Betrag von M. 1 481 000 den alten Aktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass sie auf alte Aktien im Nennwerte von M. 5400 eine neue Aktie über M. 1000 zum Kurse 157 50 % beziehen connten sowie die Kosten der Erhöhung, der Aktienausgabe u. Börseneinführung zu tragen hatten. Das Angebot an die alten Aktionäre ist v. 25./11.–10./12. 1909 erfolgt. Das erzielte Aufgeld ist mit M. 1 000 100 dem R.-F. zugeführt worden. Interessengemeinschaft mit Firma Fried. Krupp in Essen. Die a. o. G.-V. v. 7/4. 1911 genehmigte einen mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschlossenen Vertrag und beschloss in Folge dessen die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien à M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, welche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu pari begeben wurden. Die Vorrechtsaktien gewähren das Recht auf einen bevorrechtigten Gewinnanteil von 4 % mit Nachzahl.-Anspruch, und im Falle einer Liquidation das Recht auf Erstattung der eingezahlten Beträge nebst etwa rückständigen Gewinnanteilen und dem bis zum Tage der Erstattung lauf. Gewinn- anteil aus der Liquidationsmasse, bevor aus dieser etwas auf die St.-Aktien verteilt wird. Im weiteren Umfange nehmen die Vorrechtsaktien am Reingewinn oder an der Verteilung der Liquidationsmasse nicht teil. Zur Ausübung des Stimmrechts u. zum Empfange der- Gewinnanteile sowie zur Ausübung der sonstigen Rechte sind nur die im Aktienbuche ein- getragenen Vorrechtsaktionäre berechtigt. Die Vorrechtsaktien haben die Eigenschaften von Namensaktien. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Bei der Ab.- stimmung über die Zustimmung haben die Vorrechtsaktionäre kein Stimmrecht. Der mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen am 31./1. bezw. 10./2. 1911 auf die Dauer von 30 bezw. 40 Jahren ab 1./7. 1911 abgeschloss. Vertrag, lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die zu 1 gedachten M. 6 000 000 Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein. Sie trägt die Stempel u. Herstellungskosten der Aktien. b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stammaktionären der Westfälischen Drahtindustrie event. aus eigenen Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mindestens 5 % beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsjahr von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp Akt.-Ges. mehr gewährte Prozent Dividende um ein halbes Prozent steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingewinns zufällt. c) Der Fried. Krupp A.-G. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westfälischen Draht-Industrie gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Übernahme der sämtlichen Stamm-Aktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. d) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva und Passiva der Westfälischen Draht-Industrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechtsaktien bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westfäl. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fortzuführen. e) Der Fried. Krupp Akt.-Ges. wird das Recht eingeräumt, bis 15./12. 1911 die Rigaer Drahtindustrie (Filiale der Westfäl. Drahtindustrie) aus dem Vertrage auszuscheiden (nicht geschehen). f) Die G.-V. der Westfäl. Drahtindustrie wählt 7 von der Fried. Krupp A.-G. vorzuschlagende Personen in den Aufsichtsrat der Westfäl. Drahtindustrie. g) Der Vorstand der Westfäl. Drahtindustrie hat bei der Leitung der Geschäfte den Anordnungen eines Ausschusses des A.-R. Folge zu leisten, der vom A.-R. auf Vorschlag der Fried. Krupp Akt.-Ges. gewählt wird. Die Rigaer Drahtindustrie soll event. in eine russische Akt.-Ges. mit Rbl. 2 000 000 A.-K. verwandelt werden. Anleihe: M. 3 000 000 in 4 % Oblig. à M. 1000 von 1896, rückzahlb. zu 103 % ..... Tilg. ab 1898 durch jährl. Ausl. in der G.-V. zum 2./1.; ab 1906 event. verstärkte Tilg.; gesichert durch Kautionshypoth. von M. 3 300 000 auf die Werke in Hamm zu gunsten der Berliner Handels-Ges. 30./6. 1919 in Umlauf M. 2 016 000. Zahlst.: Gesellschaftskasse. Kurs in Berlin Ende 1897–1919: 104.10, 102.60, 100.25, –, –, 101.80 –, 103.70, 102.25, –, 98.90, 100.25, –, 19 2550, 99.10, 95.70, „ — 3 93.50 %. Aufgelegt 4./2. 1896 zu 101.50 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Nov.-Dez. Stimmrecht: Jede Aktie gewährt das Stimmrecht, dasselbe wird nach Aktien-Nennbeträgen ausgeübt. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen u. Abschreib., vertragsm. Tant. an Vorst., 4 % Div. an Vorrechtsaktien mit Nachzahl.-Anspruch, dann 4 % Div. an St.-Aktien, vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Jahresvergüt. von M. 32 000), Überrest weitere Div. an St.-Aktien bezw. nach G.-V.-B. Die Div. der Vorrechts- Aktien ist auf 4 % beschränkt. Bilanz am 30. Juni 1919: Aktiva: Auf Vorrechts-Aktien noch nicht eingeforderte 75 % = 4 500 000, Grundstücke u. Gebäude 6 020 538, Maschinen u. Betriebseinrichtungen