378 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Die Wertp. u. Beteil. umfassten am 1./7. 1917 u. standen zu Buch: nom. M. 4 580 000 St.-Aktien u. M. 358 000 Vorz.-Akt. der Faconeisen-Walzwerk L. Mannstaedt & Cie. A.-G., Troisdorf M. 4 938 000; nom. M. 2 400 000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. Düsseldorf M. 2 400 000; St. 49 340 St.-Aktien u. St. 19 985 Vorzugsaktien der Fentscher Hütten-A.-G. M. 842 402, St. 300 Kuxe der Gew. Pfannenberger Einigkeit, Neunkirchen M. 2 430 000; nom. M. 15 800 Aktien des Stahlwerks-Verbandes A.-G., Düsseldorf M. 15 800; nom. M. 27 600 Aktien des Rheinisch-Westf. Kohlen-Syndikats, Essen M. 27 600; nom. M. 206 650 3½ % Reichsanleihe u. preuss. Konsols M. 144 481; nom. M. 610 900 5 % Kriegs- anleihe M. 583 288; Beteiligung bei dem Bergmanns-Krankenhaus G. m. b. H.. Algringen M. 120 000; Beteil. bei der Konsumanstalt Kneuttingen-Hütte G. m. b. H. M. 20 000, zus. M. 11 521 573. Dieser Bestand erhöhte sich durch weiteren Eintausch von Mannstaedt u. Düsseldorfer Aktien bedeutend (s. unten). Durch den Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit der Faconeisen- Walzwerk L. Mannstaedt & Cie. A.-G. und der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. hat der Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Ver. sich den dauernden Absatz einer bestimmten Menge seiner Stahlerzeugung in Form von Halbzeuglieferung an diese beiden Gesellschaften ge- sichert, die über modern eingerichtete Betriebsstätten zur Verfeinerung der Stahlproduktion verfügen. Da diese beiden Ges. gleichzeitig in grösserem Umfange Verbraucher von Kohlen und Koks sind, hat der Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein die Möglichkeit, sie von seinen Kohlenzechen direkt zu beliefern. Die mit den Mannstaedtwerken bis 1923 u. mit der Draht-Industrie bis 1935 laufenden Interessengemeinschafts-Verträge bezwecken, bei den drei Gesellschaften die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Ver. steht die Führung der Interessengemeinschaft zu. Bezüglich der Gewinnverteilung wird in der Weise verfahren, dass die nach bestimmten Grundsätzen ermittelten Reingewinne der drei Ges. zunächst beim Hüttenverein vereinigt werden. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Manstaedt-Werke u. die Draht-Industrie 5 % auf die St.-Aktien der beiden Ges. u. 6 % auf die Mannstaedt-Vorzugs-Aktien nebst den vorgesehenen Tant. Der Mehrbetrag bleibt dem Hüttenverein mit der Massgabe, dass er für das erste und zweite volle Prozent über 5 % hinaus verteilter Hüttenvereins-Dividende den Mannstaedt-Werken je ¼½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien zu überweisen hat. Für jedes weitere volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus erhalten die Mannstaedt-Werke je weiter / % Div. auf ihr gesamtes A.-K. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Prozent über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, der Draht-Ind. denjenigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahlung von ½ % weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der sich ergebende Gesamtreingewinn der drei Ges. nicht ausreichen, um die zunächst vorgesehenen Vergütungen an die beiden anderen Ges. von 5 bzw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, so soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Für die vom 1./7. 1914 ab laufenden Geschäftsjahre der Mannstaedt-Werke hat der Hüttenverein, solange er auf sein eigenes Kapital bis zu 8 % Div verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Prozent zu vergüten, als dem Dividendensatze des Lothringer Hütten-Ver. entsprechen. Für jedes weitere volle Prozent Hütten-Ver.-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von ½ % auf das gesamte A.-K. aus- reichenden Betrag zu erhalten einschl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils erge- benden Beträge für Tantiemen. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bzw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Verein das Recht eingeräumt, das Vermögen der beiden Ges. als Ganzes bei den Mannstaedt-Werken spätestens bis zum 30./7. 1913 zu erwerben, u. zwar im Verhältnis von 9 Hüttenvereins- Aktien: 10 Vorzugs- oder Stammaktien der Mannstaedt-Werke oder 10 Aktien der Düssel- dorfer Eisen- u. Draht-Ind. Durch die bei der Umwandlung durch ein Bankenkonsort. für die Ges. erworbenen Aktien der deutschen Gesellschaft war sie in der Lage, den Aktionären des Faconeisen- Walzwerks L Mannstaedt & Cie. A.-G. u. der Düsseldorfer Eisen- u. Drahtind. den in den Interessengemeinschaftsverträgen für einen späteren Zeitraum vorgesehenen Umtausch schon jetzt vorzuschlagen. Die Ges. hat im Juni 1918 ein entsprechendes Angebot ver- 5ffentlicht. Von diesem Angebot ist zum grössten Teil Gebrauch gemacht worden; bis 30./6. 1918 verfügte die Ges. deshalb einschliesslich der früher erworbenen Aktien zus. über M. 8 625 000 Aktien des Faconeisen-Walzwerks L. Mannstaedt & Co. A.-G und über M. 4 625 000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Drahtind. Die Ges. hat das Angebot im Juli 1918 nochmals erneuert u. inzwischen laufend weitere Aktien zum Umtausch herein bekommen. Der Lothr. Hütten- u Bergwerks-Verein ist Mitglied folgender Verbände: er gehört dem Stahlwerks-Verbande in Düsseldorf mit einer Gesamtbeteiligung von 247 271 t Rohstahl, Halbzeug, Formeisen u. Eisenbahn-Oberbaumaterial u. für seine übrige Walzwerkserzeugung dem Stabeisen-Verband mit einer Beteiligung von 183 324 t an. Im Roheisen-Verband in Essen hat er eine Beteiligung von 126 000 t Bei dem Rheinisch-Westfäl.-Kohlen-Syndikat in Essen ist er mit 1 905 300 t Kohlen u. einem Selbstverbrauchs-Kontingent von 1 040 900 t beteiligt, wodurch eine Fördermöglichkeit von insgesamt 2 946 000 t gewährleistet ist.