794 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Taxwert der Anl.; für jedes Jahr, das der Staat vor 1923 kündigt, erhöht sich dieser Tax- vert um 2½ %. Kündigt der Staat aber nach 1923 oder übernimmt er nach Ablauf der Konzession im Jahre 1938 die Werke, so erhalten die Inhaber der St.-Aktien 140 % des Nennwertes der St.-Aktien ausbezahlt. Für die Einlösung der St.-Aktien zu diesem Kurse hat der Staat die Gewähr übernommen. Für den Fall, dass das zu verteilende Vermögen die Einlösung der St-Aktien zu einem höheren Betrag als zu 140 % gestattet, sind aus dem die 140 % übersteigenden Betrage auf die Vorz.-Aktien bis zu 140 % des Nennwertes zu zahlen. Der dann etwa noch verbleibende Rest wird auf alle Aktien gleichmässig verteilt. -Vertrag mit dem Ha am 15./7. 1914 von den i is 1938 verlängert wurde; anze Hamburgische Staats- gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen ausgebaut. Der neue Vertrag ist am 1./7. 1915 in Kraft getreten. Der Hamburg. Staat übernahm für Betriebs- erweiterungen M. 22 000 000 Vorz.-Aktien mit Wirkung ab 1./7. 1915, wovon zunächst 25 % eingezahlt wurden. (Siehe bei Kap.) In den mit Leitungen belegten Strassen etc. ist die Ges. verptlichtet, jederzeit bis an die Grenze der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Anlagen nach den der Genehmigung der Finanz-Deputation vorbehaltenen Tarifsätzen u. Tarif bestimmungen jedem bei Tage u. bei Nacht elektr. Strom zu liefern, der sich auf mind. ein Jahr zur tarifmässigen Abnahme ver- pflichtet u. die übernommene Zahlungsverbindlichkeit pünktlich erfüllt. Die Stromabgabe fiel von 79 853 615 KWst. im Jahre 1917/18 auf 73 476 614 K WSt., davon entfallen auf Lichtstrom 9 844 280 KWst., auf Kraftstrom 7 959 901 K Wst., auf Licht- und Kraftstrom (Grossabnehmer) 40 083 076 K WSt., öffentliche Beleuchtung 192 080 K WSt., Strassenbahnen 15 398 277 KWst. Der Anschlusswert der Glühlampen, Bogenlampen, Motore etc. betrug Ende 1918/19 164 337 KW. Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende 1912/13–1918/19:3261, 3375, 3502, 3449, 3438, 3425, 3605 km. Infolge Materialmangels war es der Ges. bisher nicht möglich, die ihr nach dem neuen Vertrage mit dem Hamburg. Staate zugeschriebenen Vororte und Walddörfer mit elektr. Stromzuführungsleitungen im Anschluss an ihr Kabelnetz auszubauen. Die Legung von elektrischen Leitungen nach den Vier- und Marschlanden ist jedoch jetzt im Bau und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1920 vollendet werden. Kapital: M. 44 000 000, davon 22 000 St.-Aktien und 22 000 Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, Erhöh. lt. G.-V. v. 10./12. 1895 um M. 2 000 000 zu pari; lt. G.-V. v. 3./12. 1897 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 122.50 %, angeboten den Aktio- nären zu 125 0%. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 10./11. 1899 um M. 4 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 111 %, angeboten 3666 Stück den Aktionären zu 113 %. Die G.-V. v. 17./. 1903, beschloss zur Deckung von Betriebserweiter. das A.-K. um fernere M. 3 000 000 zu erhöhen, über- uommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den Aktionären zu 115 %. Die sonst. Em.- Kosten einschl. derer der Einführung der neuen Aktien an der Börse hat das Konsort. getragen. Agio mit M. 300 000 in den R.-F. Nochmals erhöht behufs umfangreicher Erweiterungen u. Neubauten lt. G.-V. v. 8./10. 1908 um M. 4 000 000 (also auf M. 22 000 000) in 4000 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den alten Aktionären 9:2 zu 11 Diese neuen Aktien sind ab 1./7. 1909 div.-ber.; sie erhielten vom Tage der Einzahl. bis 30./6. 1909 4 % Zs. Agio mit M. 400 000 in R.-F. Die a. o. G.-V. v. 4./7. 1914 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 22 000 000 in 22 000 Vorz.- Aktien à M. 1000, auf Namen lautend, übernommen von dem Hamburg. Staat zu 119 % Die Übertrag. der Vorz.-Aktien ist an die Zustimmung des A.-R. gebunden. Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div (Näheres hierüber siehe bei Gewinn-Verteilung.). Im Falle der Auflös. der Ges. fällt der Teil des R.-F., der in Gemässheit des Nachtrags- vertrages v. 15./7. 1914 in Gestalt einer Schuldbuchforder. an den Hamburger Staat angelegt ist, insoweit an den Staat zurück, als er nicht von Gläubigern in Anspruch genommen ist; der Staat erhält ferner in Gemässheit der mit ihm abgeschlossenen Verträge die Anlagen der Ges. unter den sich aus den Verträgen ergebenden Bedingungen. Die Inhaber der St.-Aktien erhalten, wenn auf Grund der Beendigung des Vertrages mit dem Staate im J. 1938 oder auf Grund staatlicher Kündigung auf einen nach dem 1./7. 1923 liegenden Zeit- punkt die Auflös. der Ges. erfolgt, aus dem Ges.-Vermögen einschliesslich des Abschreib.-F. soviel, wie erforderlich ist, damit auf die Aktien 140 % des Nennwertes können. i Aktien zu einem höheren Betrag als 140 % mögli m die 140 % über- steigenden Betrage auf die Vorz.-Aktien bis zu 140 % des Nennwertes dieser Vorz.-Aktien zu zahlen. Der dann etwa noch verbleibende Rest ist auf sämtl. Aktien gleichmässig zu verteilen. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4½ % nicht hypoth. Schuldverschreibungen lt. behördl. Ge- nehmigung vom 19./4. 1901, rückzahlbar zu 102 %, Stücke à M. 1000. Zs. 1./7. u. 2./1. Tilg. ab 906 bis spät. 1920 durch jährl. Auslos. im April auf 1./7.; verstärkte Tilg. oder Totalkündig. seit 1906 zulässig. Im Fall einer Übernahme der Elektrizitäts-Werke durch den Hamburg. Staat ist die Anleihe oder der Rest der Anleihe auf den nächsten Termin zurückzuzahlen. C.-V.: 4 J. (K.), der Stücke: Gesetzliche. Noch in Umlauf 30./6. 1919 M. 355 000. Zahlst.: