Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften etc. 1747 Dauer von 20 Jahren alle Landankäufe der „Ges. Süd-Kamerun“ oder ihrer Bevollmächtigten in dem bezeichneten Gebiete von den Eingeborenen vor jedem anderen zu genehmigen. Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun vom 19./8. 1905 ist der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 550 000 ha als Eigentum übertragen u. 1908 grundbücherlich ein- getragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Udjui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah, Wumu u. Mbede gebildet werden. Das Gebiet ist zwar schwach bevölkert. doch besonders reich an Kautschukpflanzen. Durch den Vertrag mit der Reg. hat die Ges. ferner das Recht, innerh. der nächsten 10 Jahre an 10 Stellen des urspr. Konz.- Gebietes je 5000 ha Land zwecks Anlegung von Plantagen zu erwerben. Die Ges. Süd- Kamerun nimmt dagegen von der Anwendung ihrer Rechte aus der ersten Konzession Ab- stand. Zur Ablös. dieser letzteren Optionsrechte wurde der Ges. durch Vereinbar. mit der Kolonialabteilung des Auswärt. Amts, ein mit dem Eigengebiet im Norden zus.hängendes Areal von ca. 50 000 ha Land der sogen. „Dumezipfel“ zu Eigentum übertragen. Die Haupt- niederlass. der Ges. befindet sich in Molundu. Für 1912 konnte ein zufriedenstellendes Resultat (M. 396 830 Gewinn) erzielt werden, doch ist 1913 die Gummikrise in so scharfem Masse mit einem Rückgang der Preise in Er- scheinung getreten, dass die Ges. auf eine Verteilung des ganzen Nutzens verzichtete und zur Stärk. ihrer finanziellen Position ein Reservekto schuf, welches später zum Ausgleich der Div. herangezogen werden kann. Die Produktion in dem Eigengebiet der Ges. ist 1912 wiederum beträchtlich gestiegen, u. der Einstandspreis des Gummis hat sich infolgedessen weiter verbilligt. Die Elfenbeinankäufe sind gegen das Vorjahr etwas gefallen. Während des Jahres 1913 hat sich die Ges. an der Gründung der „Kameruner Schiffahrts-Ges.“ be- teiligt, welche die Flussschiffahrt zwischen Kinchassa u. den deutschen Gebieten ausüben wird. Das Kap. dieses Unternehmens beträgt nom. M. 2 000 000, wovon einstweilen 40 % eingefordert worden sind. Süd-Kamerun hat an diese ihre Dampfer zu einem dem Buch- werte entsprechenden Preise verkauft u. sich mit nom. M. 400 000 an dem Unternehmen unter 40 % Einzahl. beteiligt. Für Einbring. der Kundschaft in die neue Ges. u. Verzicht auf eig. Schiffahrtsbetrieb hat Süd-Kamerun 60 von im ganzen 180 ausgegebenen Genuss- scheinen gratis erhalten. Diese Genussscheine sollen aus dem Reingewinn, welcher nach Ausschüttung einer kumulativen Div. von 6 % auf das jeweils eingez. A.-K. verbleibt, mit M. 10 000 pro Genussschein durch Auslos. eingezogen werden. ibss Jahr 1913 stand unter dem Zeichen der unerwartet scharfen Gummikrisis. Be- sonlers stark wurde davon das Ergebnis der im Wege des Handels erworbenen Gummi- sendungen betroffen. Zudem hatte die Ges. für 1913 noch den hohen Ausfuhrzoll für Gummi zu zahlen, welcher bei den niedrigen Verkaufspreisen nicht mehr aufzubringen war. Die Ges. hat seitdem den Einkauf von Handelsgummi nach Möglichkeit eingeschränkt. Der Reingewinn für 1913 M. 31 236 wurde mit M. 26 837 zu Abschreib. verwendet u. mit M. 4398 vorgetragen. Kapital: M. 3 000 000 = frs. 3 750 000 in 2500 abgest. Anteilen A, 2500 abgest. Anteilen B u. 5000 Anteilen C, sämtl. à M. 300 = frs. 375. Urspr. M. 2 000 000 in 2500 Anteilen A u. 2500 Anteilen B, sämtl. à M. 400 = frs. 500. Zur Tilg. der Unterbilanz (ult. 1908 M. 118 251), Ablös. der Div.-Nachzahl. u. behufs Abstossung v. Bankkrediten beschloss die G.-V. v. 22./1. 1910 Herabsetz. des Kap.-Kto auf M. 1 500 000 durch Abstemp. der Anteile A u. B von M. 400 auf M. 300. Gleichzeitig wurde Erhöh. des Kap.-Kto durch Ausgabe v. 5000 Anteilen à M. 300 zu pari beschlossen; ausserdem sind 5000 neue Genussscheine, d. h. für jeden neuen Anteil A ein solcher, ausgegeben worden. Ferner ist das Direktorium ermächtigt worden, das Kap. um weitere M. 600 000 in 2000 Anteilen à M. 300 zu erhöhen. Die neuen Anteile wurden einem Konsort. al pari übergeben. Das Konsort. trug alle mit der Ausgabe des nhneuen Kap. v. M. 1 500 000 Verknüpften Kosten, einschliessl. der Stempelkosten für die An- teile u. für die Genussscheine, u. erhielt als Aquivalent für die Übernahme die er- wähnten neuen Genussscheine. Das Konsort. ist verpflichtet, von den neuen Anteilen Serie C den Besitzern der Anteile Serie A u. Serie B auf je 2 Anteile einen neuen Anteil, sowie den Besitzern der Genussscheine auf je 6 Genussscheine einen neuen Anteil zum Bezug al pari anzubieten. Die G.-V. v. 22./1. 1910 beschloss auch die rückständigen Div. auf die Anteile A u. B mit 70 % ihres Betrages auszuzahlen. Die Anteile der Serie A er- hielten somit M. 98 statt M. 140 nominal, u. die Anteile der Serie B erhielten M. 51.62½ anstatt M. 73.75 nom. Vom 1./1. 1909 haben die Anteile keinen Anspruch mehr auf Nach- zahl. rückständ. Div. im Falle ungenügenden Reingewinnes eines Geschäftsjahres. Genussscheine: 20 000 Stück; hiervon wurden 10 000 Stück an Dr. J. Scharlach u. Sholto Douglas für die Übertragung der von ihnen erworb. Rechte an die Ges. gewährt, die weiteren 5000 Genussscheine erhielten die Gründer der Ges., u. zwar je 1 Genussschein für jeden Anteil. Ebenso je 1 Stück die Zeichner der Anteile C, zus. also ebenfalls 5000 Stück (8. oben). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Innerh. des nächsten auf das Geschäftsj. folg. Jahres. Stimmrecht: Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen Mitgl. berechtigt, welche ihre Anteile oder Genussscheine mind. 3 Tage vor dem Tage der G.-V. gegen Bescheinigung hinterlegt haben. 1 Anteil = 1 St., 2 Genussscheine = 1 St. Gewinn-Verteilung: Eiag 5 % z. R.-F. bis derselbe 25 % des Grundkapitals erreicht hat, sodann bis 7 % auf die Anteile, aber ohne Nachzahl.-Anspruch; vom verbleib. Gewinn 12 % dem Landesfiskus von Kamerun, sodann 10 % Tant. an A.-R. vom gesamten zur Ausschütt. 110*