1782 Nachträge und Veränderungen während des Druckes. * 8 eingereicht waren, wurden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für solche Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichten und der Ges. zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten nicht zur Verfügung gestellt wurden. Norddeutsche Spritwerke A.-G. in Hamburg, Mönckebergstrasse. 0 „Südseechaus“ 0 Die a. o. G.-V. v. 5./3. 1919 genehmigte einen mit der Breslauer Spritfabrik Act.-Ges. in Breslau geschlossenen Vertrag über eine Fusion beider Gesellschaften, nach welchem das Vermögen der Norddeutschen Spritwerke von der Breslauer Spritfabrik Act.-Ges. in Breslau unter Ausschluss der Liquidation als Ganzes in Gemässheit der Bilanz vom 30./9. 1917 übernommen wurde. Die Aktionäre der Norddeutschen Spritwerke erhielten gegen 5 ihrer Aktien 4 Aktien der Breslauer Spritfabrik, letztere div.-ber. ab 1./10. 1918. Ausserdem zahlte die Breslauer Spritfabrik Act.-Ges. für jede Aktie der Nordd. Spritwerke jedem Aktionär einen Betrag, welcher der für das Geschäftsjahr 1916/17 der Nordd. Spritwerke ausge- schütteten Dividende von 20 % gleichkam. Dagegen hatte jeder Aktionär der Nordd. Spritwerke den Gewinnanteilschein für das Geschäftsjahr 1917/18 mit einzureichen. Die- jenigen Aktien der Nordd. Spritwerke, welche bis 31./7. 1919 nicht bei der Ges. zum Um- tausch eingereicht wurden, sind für kraftlos erklärt worden. Das gleiche gilt für solche Aktien, welche die zum Ersatz durch'neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichten und der Ges. zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten nicht zur Verfügung gestellt wurden. Breslauer Spritfabrik Akt.-Ges. in Berlin. Siehe Seite 148.) Die G.-V. v. 24./2. 1920 beschloss die Erhöhung des A.-K. um M. 13 939 000. Die Stammaktien werden erhöht um M. 11 939 000 auf 20 000 000 und die Vorz.-Aktien um M. 2 000 000 auf 4 400 000. Sämtliche neuen Aktien nehmen vom 1./10. 1919 ab an der Dividende teil. Die St.-Aktien werden einem unter Führung der Deutschen Bank stehenden Konsort. zu 112 % mit der Verpflichtung überlassen, sie den Besitzern alter St.-Aktien zu ebenfalls 112 % in der Weise zum Bezuge anzubieten, dass auf je nom. M. 2000 alte je nom. M. 3000 neue Aktien ent- fallen. Der hierdurch sich ergebende Fehlbetrag an neuen Aktien wird aus den Beständen der Gesellschaft an eigenen Aktien ergänzt. Die M. 2 000 000 Vorz.-Aktien, die ebenso wie die bereits bestehenden M. 1 200 000 Vorz.-Aktien, mit dreifachem Stimmrecht versehen sind, werden zu pari an die Ludwig Katzenellenbogen G. m. b. H. begeben. Die Vorz.- Aktien erhalten wie die bisherigen aus dem jeweiligen Jahresgewinn nur höchstens 4½ % und die neuen Vorz.-Aktien haben im Gegensatz zu den früheren kein Anrecht auf Nach- zahlung etwa rückständig gebliebener Dividenden. Die Ges. hat mit der Monopolverwaltung für die Mehrzahl ihrer Spritfabriken auf der Grundlage des Spiritusmonopolgesetzes Lohn- reinigungsverträge abgeschlossen, die ihr nur einen mässigen Nutzen versprechen, bei dem die Geldentwertung nicht berücksichtigt ist. Die nicht beschäftigten Spritfabriken werden von der Monopolverwaltung entschädigt. Max Hasse & Comp. Masch.-Fabrik in Berlin. (sSiehe Seite 1477.) Die Ges. erhöhte lt. G.-V. v. 8./11. 1919 ihr A.-K. um M. 300 000 also auf M. 1 300 000. Vorstand jetzt: Ing. Max Hasse, Ing. Karl Kolb, Kaufm. Gotthold Stange. Otavi Minen u. Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin. (Letzte Abhandlung siehe dieses Handb. 1916/17.) Kurs der Aktien bezw. Anteile Ende 1918–1919 in Berlin: Anteile MH. 90, 528.75, Genussscheine 69.50, 487.50 per Stück; in Hamburg: Anteile M. 91, 533, Ge- nussscheine M. 69, 493 per Stück. Ostafrikanische Bergwerks- u. Plantagen-Akt.-Ges. (Letzte Abhandlung siehe dieses Handb. 1916/17). Rümelinger u. St. Ingberter Hochöfen- u. Stahlwerke in Luxemburg. (Siehe Handb. 1918/19, II. Bd. Seite 370). In der a. o. G.-V. v. 5./2. 1920 wurde davon Kenntnis genommen, dass die Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-Akt.-Ges. ihr Optionsrecht geltend macht. Kontraktlich hätte nämlich Deutsch-Luxemburg v. 1./7. 1911 ab für 30 Jahre den Betrieb von Rümelingen übernommen mit der Verpflichtung, im Jahre 1911 gegen Zahlung von M. 30 000 000 die Aktiva u. Passiva von Rümelingen zu über- nehmen. Diese Übernahme konnte gemäss dem Kontrakt zu jeder Zeit gegen Zahlung von M. 37 500 000 stattfinden. Infolge der Rückkehr Elsass-Lothringens zu Frankreich u. der Liquidierung der lothringischen Liegenschaften deutscher Gesellschaften musste die Deutsch- Luxemburger Gesellschaft ihr Optionsrecht ausüben. Der Verwaltungsrat von Rümelingen hat Vollmacht erhalten, die Option abzuschliessen, die von einer später einzuberufenden G.-V. gutzuheissen ist. In der neuen Ges. erhält die französische Gruppe 40 %, die belgische u. die luxemburgische je 30 % der Aktien. Deutsch-Luxemburg erhält für seine abgetretenen Werke seitens der neuen Ges. eine gewisse Anzahl Aktien, die wiederum von seinen Aktionären erworben werden können. Eine Hauptbedingung des Vertrags ist bekanntlich diejenige, dass Deutsch-Luxemburg sich verpflichtet hat, der neuen Ges. während 30 Jahren jährlich 500 000 t Koks zu liefern, während umgekehrt Deutsch-Luxemburg von der neuen Ges. während derselben Zeitdauer jährlich 500 000 t Minette erhält. Elsässische Ges. f. JIute-Spinnerei u. Weberei in Bischweiler. (Siehe I. Bd. 1919/20, Seite 2346.) Nach dem Abschluss für 1918 ging der Waren-UÜberschuss von M. 5 494 084 im Vorjahr auf M. 3 970 266 zurück. Nach Abzug der Unk. u. nach Abschreib. von M. 149 412