―, Husführliches Renister Siehe Vorn hinter Örts-Register. Mleihen des Deutschen Reiches. Deutsches Reich. Reichshaushaltsetat für das Jahr 1911: Einnahmen M. 2 924 790 065, Ausgaben, fortdauernde M. 2 389 732 765, einmalige Ausgaben des ordentl. Etats M. 318 081 483, einmalige Ausgaben des ausserordentl. Etats M. 216 975 817. Zur Bestreitung einmaliger ausserordentl. Ausgaben ist der Reichskanzler ermächtigt, M. 97 735 488 im Wege des Kredits flüssig zu machen. Tilgung: Das Gesetz, betr. Anderungen im Finanzwesen, v. 15./7. 1909 bestimmt in §3: Die Tilg. der Reichsanleiheschuld hat vom 1./4. 1911 ab nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen zu erfolgen: Die Bestimmungen, welche für die Tilg. der zu werbenden Zwecken bereits ausgegebenen Anleihen gelten, bleiben in Kraft. Zur Tilg. der bis 30./9. 1910 begebenen sonst. Anleihen ist jährlich mindestens 1 % des an diesem Tage vorhandenen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zu verwenden. Zur Tilg. des vom 1./10. 1910 ab begebenen Schuldkapitals sind jährlich a) von dem für werbende Zwecke bewilligten Anleihe- betrage mindestens 1,9 %, b) im übrigen mindestens 3 %, in beiden Fällen unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen zu verwenden. Als ersparte Zinsen sind 3½ % der zur Tilg. aufgewen- deten Summen anzusetzen. Die danach zur Schuldentilgung erforderlichen Beträge sind jährlich durch den Reichshaushalts-Etat bereit zu stellen. Abschreibungen vom Anleihesoll u. Anrechnungen auf offene Kredite bis zur Höhe der zur Schuldentilg. zur Verfüg. stehen- den Beträge sind einer Tilg. gleichzuachten. Zahlstellen: Für die Zinsscheine bis auf weiteres vom 21. des dem Fälligkeitstage voran- gehenden Monats: Berlin: Staatsschulden-Tilgungskasse, Kgl. Seehandlung (Preussische Staatsbank), Preuss. Centralgenossenschaftskasse, Reichsbankhauptkasse sowie alle Reichsbank- haupt- u. Reichsbankstellen u. alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankneben- Sstellen, ferner alle preuss. Regierungshauptkassen, Kreiskassen u. hauptamtlich verwalteten Forstkassen, die preuss. Oberzollkassen, alle preuss. Zollkassen, sofern die vorhandenen Bar- mittel die Einlösung gestatten, sowie diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet. Ausserdem in Bayern: die kgl. Hauptbank in Nürnberg u. ihre sämtlichen Filialen; ferner an Orten ohne Reichsbankanstalt in Sachsen: die Kgl. Bezirks- steuereinnahmen, in Württemberg: die Kgl. Kameralämter, in Baden: die Mehrzahl der Grossherzogl. Finanz- u. Hauptsteuerämter, in Hessen: die Grossherzogl. Bezirkskassen u. Steuerämter, in Sachsen-Weimar: die Grossherzogl. Rechnungsämter, in Elsass-Lothringen: die Kaiserl. Steuerkassen u. in den übrigen Bundesstaaten verschiedene von ihnen bekannt gegebene Kassen. Die Zinsscheine können in Preussen allgemein statt baren Geldes in Zahlung gegeben werden bei allen hauptamtlich verwalteten staatlichen Kassen mit Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahnverwaltung, sowie bei Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur An- nahme an Zahlungsstatt sind die Reichspostanstalten. 3½ % Deutsche Reichsschuld (bis 30. Sept. 1897 4 %). Ges.-Emiss. M. 450 000 000, Erlös M. 445 705 020.05 = 99.0455 %. Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj.: Vorlegungsfrist für Zinsscheine beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Fälligkeits- termin liegt. – Stücke verschied. Jahrg. sind gleich numeriert, es ist daher erforderl., jeder Nummer auch Jahrg. beizufügen. Teilweise von Konsortien fest übernommen u. aufgelegt, M. 43 000 000 25./6. 1877 zu 94.60 %, M. 30 000 000 am 3./10. 1878 zu 95.60 %., M. 30 000 000 am 6./11. 1879 zu 96.60 %: weitere Beträge wurden durch das Reich freihändig verkauft. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % Anleihen zus. notiert. 3½ % Deutsche Reichsschuld. Bis Ende Sept. 1910 Ges.-Em. M. 1 570 745 000, davon M. 1 480 606 700 mit Zs. v. 2./1., 1./7., M. 90 138 300 mit Zs. v. 1./4., 1./10.; Erlös M. 1 570 996 990.08 = 100.016 %; Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000 u. 10 000. Zs.: 1./4. u. 1./10., auch 2./1. u. 1./7. Tilg. durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj. für Zinsscheine wie oben. Am 27./8. 1886 wurden erstmals M. 5 000 000 zu 103.75 % freihänd. verkauft, alsdann M. 100 000 000 von einem Konsort. zu 98.45 % fest übernommen; M. 129 000 000 aufgelegt 14.2. 1890 zu 102.50 %. Ferner M. 330 000 000 von einem Konsort. zu 100.50 % übernommen, davon M. 300 000 000 aufgelegt 10./4. 1905 zu 101.20 %; den Subskribenten, welche sich einer Sperre bis 15./10. 1905 unterwarfen u. gleichzeitig die Einliefer. an die Reichsschulden-Verwalt. behufs Eintrag. in das Reichsschuldbuch beantragten, wurde ein Vorzug gewährt, indem in diesem Falle der Subskriptionspreis auf 101.10 % festgesetzt wurde. Weitere M. 260 000 000 aufgelegt 11./4. 1906 zu 100 % für diejenigen Stücke, für welche der Erwerber sich einer Sperre bis