30 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 98.25, 93.25, 93.50, 93.50, 93 %; die übrigen Serien: 97, 97.25, 99.75, 99.90, 102.25, 103.10, 102.20, 102.25, 100.25, 97.50, 94.15, 99, 100.75, 101, 100.70, 100.25, 98.25, 93.25, 93.50, 93.50. 93 %. – Ausserdem notiert in Zwickau. Verj. der Zs. in 4 J., der gekünd. Stücke in 10 I. F. 3½ % Schuldverschreib. der Sachsen-Altenburg. Landesbank von 1905, Reihe VIIu. VIII. M. 10 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000. Zs.: Reihe VII: 2./1., 1./7., Reihe VIII: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1910 ab durch freihänd. Ankauf von jährl. 1 % des bei Schluss des Vorj. in Um- lauf gewesenen Betrages; Totalkünd. jederzeit mit 3 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Alten- burg: Kasse der Landesbank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Leipzig: Hammer & Schmidt. Frege & Co., Vetter & Co; Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt: Gera: Gebrüder Oberländer; Zwickau: Fil. der Dresdner Bank (Eduard Bauermeister). Die Oblig. wurden im Okt. in Berlin eingeführt; Kurs in Berlin mit den alten 3½ % Oblig. zus. notiert; in Leipzig eingeführt 20./10. 1905 zu 100.25 %. – Kurs Ende 1905–1910; In Leipzig Serie VII: 100.25, 98.25, 93.25, 93.50, 93.50, 93 %; Serie VIII: 100.25, 98.25, 93.25, 93.50, 93.50, 93 % Veif Zinsscheine in 4 J., der gekünd. Stücke in 10 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Hyp.-Forder. 118 235 317, Komm.-Anleihen 7 967 042, Lombard-Forder. 321 466, Wechsel 2 187 343, Bankguth. 923 801, Kontok.-Debit. 297 143, Effekten 15 670 319, Immobil. 88 739, lauf. u. rückst. Zs. 1 838 236, Zahlungen auf Gewinnanteil des Staats 500 000, Kassa 616 850. – Passiva: Einleihungen geg. Schuldsch. a. Namen 107 329 456, Inh.-Oblig. 26 646 700, Einlagebücher 1 153 468, Kontok.-Kredit. 139 603, lauf. u. rückst. Zs. 1 726 555, Garantie- u. R.-F. 8 590 606, Spez.-R.-F. I 1 872 224, do. II 369 132, Gewinn 818 512. Sa. M. 148 646 256. Herzogtum Sachsen-Coburg. Herzogl. Sächsische Landrentenbank in Coburg. Die durch das Gesetz v. 27./7. 1865 errichtete u. durch das Gesetz v. 21./12. 1901 neu organisierte Herzogl. Sächsische Landrentenbank ist eine Staatsanstalt mit selbständiger Rechtsfähigkeit, selbständ. Verwalt. u. selbständ. Kasse. Der Staat haftet mit seinem ganzen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Landrentenbank. Die Aufsicht über die Landrentenbank führt das Staatsministerium. Die Landrentenbank wird rechtswirksam nach aussen vertreten durch ihren Vorstand oder dessen Stellvertreter. Neben dem Vorstand besteht ein Beirat, welcher die gesamte geschäftliche Tätigkeit der Landrentenbank zu überwachen hat. Der Beirat bestehf aus dem Rechtsbeistand, welcher dem Vorstand zur Beratung in Rechts- angelegenheiten zugeordnet ist, und 4 weiteren Mitgliedern, von welchen 2 vom Herzog ernannt, 2 vom Landtage des Herzogtums Coburg gewählt werden. Die Landrentenbank ist berechtigt, zur Unterbringung ihrer Gelder insbesondere folg. Geschäfte zu betreiben: 1. Darlehen gegen Hypothek an Grundbesitz im Herzogtum Coburg zu gewähren; 2. Dar- lehen gegen Verpfändung hypoth. Forderungen, Grundschuld- oder Rentenschuld-Forder., solcher Wertpapiere, deren Beleihung von der Reichsbank zugelassen ist, ihrer eigenen auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Schuldbriefe u. mündelsichere Wertpapiere, sowie gegen Bürgschaftsurkunden, zu gewähren; 3. Gemeinden, Stiftungen, Körperschaften u. Anstalten des öffentl. Rechtes sowie solchen Stiftungen, welche unter der Verwalt. einer öffentl. Behörde stehen, u. Genossenschaften Darlehen oder Kredit in lauf. Rechnung zu gewähren; 4. Gelder a) gegen Hypoth. auf Grundbesitz in anderen deutschen Staaten aus- zuleihen, b) durch Ankauf mündelsicherer Wertpapiere, auch eigener Schuldverschreib., sowie durch Ankauf erstklassiger Wechsel nutzbar zu machen. Die Landrentenbank ist berechtigt, Schuldverschreib. auf den Namen oder den Inhaber auszugeben, ferner ohne Er- teilung einer Schuldverschreib. Geld in lauf Rechnung gegen uittung sowie Spareinlagen = 9 92 anzunehmen. Die Schuldverschreib. der Landrentenbank sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. Abt. I lt. Ges. v. 6./7. 1910 im Betrage von M. 10 000 000, hiervon zunächst ausgegeben Serie I im Betrage von M. 2 000 000, Serie II im Betrage von M. 3 000 000 in Stücken à M. 100, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Eine Tilg. oder Kündig. ist bei Serie I bis 1./7. 1920, bei Serie II bis 1./7. 1922 ausgeschlossen u. steht von diesem Zeitpunkt nur der Landrentenbank zu. Zahlst. für Schuldverschreib. u. Zs. ausser der Herzogl. Sächs. Landrentenbank u. den Amtseinnahmen des Herzogtums Coburg für Serie I: Berlin: Preuss. Centralgenossenschaftskasse, Deutsche Bank u. deren Fil. in Dresden, Leipzig, Frankf. a. M., München, Nürnberg; Coburg: Coburg-Gothaische Creditgesellschaft, Hässler & Hülbig, Schraidt & Hoffmann; für Serie II: Braunschweig: Braunschweiger Privatbank; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten u. Wechsel-Bank; Hildesheim: Hildesheimer Bank. Kurs: Eingeführt in Berlin Serie I 20./10. 1910 zu 101.50 %. Kurs Serie I in Berlin Ende 1910: 101.50 %. Eingeführt in Frankf. a. M. Serie I 20./3. 1911 zu 101.50 %. Serie II eingeführt in Berlin 22./5. 1911. Kurs in Berlin mit Serie I zus. notiert. Serie II eingeführt in Frankf. a. M. 27./5. 1911 zu 101.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K). ―― ― ―‚‚