Inländische Staatspapiere, Fonds etc. wird, für sich allein, oder, wenn vorausgehende Hypoth. vorhanden sind, mit letzteren zusammengenommen den halben Betrag des Taxwertes der Grundstücke nicht übersteigen. Gebäude müssen überdies bei einer nach dem Ermessen des Vorstandes die erforderliche Sicherheit gewährenden konz. Feuerversich.-Anstalt versichert sein. Darlehen auf industrielle Etablissements dürfen nicht, Darlehen auf Gebäude allein und gegen Nach-Hypoth. nur mit besonderer Genehm. des Ministeriums, Finanz-Abteil., gewährt werden. Das Ministerium, Finanz-Abteil., kann eine Beleihung bis zu drei Fünfteilen des Taxwertes der Grundstücke bewilligen, sofern die besondere Zuverlässigkeit u. wirtschaftliche Tüchtigkeit des Erborgers nachgewiesen ist und das Unterpfand zur ersten Hypoth. eingetragen wird. Der Vorstand der Pandescreditkasse ist befugt, nach dem Bedürfnis der vorliegenden Darlehensgesuche auf den Inhaber lautende unkündbare Oblig. der Landescreditkasse auszustellen, in welchen unter anderem die Garantie des Staates nächst der Haftung der Kasse selbst ausgedrückt ist. Die Heimzahlung der Oblig. geschieht nach dem Ermessen des Vorstandes und den Bedürf- nissen der Landescreditkasse im Wege des Rückkaufs oder der Verlosung. Zahlst.: Sonders- hausen: Schwarzburgische Landesbank sowie deren Filialen in Arnstadt, Rudolstadt, Saalfeld, Suhl, Ilmenau, Weida (S.-W.) u. Stadtilm; Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 10 J. (F.) 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie I v. 1./7. 1885: M. 500 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 2./1. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie II v. 1./1. 1891: M. 500 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie III v. 1./7. 1892: M. 200 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 4 % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie IV v. 1./1. 1901: M. 400 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 2./1. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie V v. 1./7. 1901: M. 600 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. Serie I, II, III u. V wurden eingeführt in Berlin 5./12. 1901 zu 97.70 %. Kurs in Berlin Ende 1901–1910: 98.30, 99, 99.25,98.25, 98, 95.10, 90.75, 91, 91.25, 90.25 %. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie VI v. 1./1. 1905: M. 300 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. Serie VI wurde eingeführt in Berlin am 2./6. 1905. Kurs in Berlin mit Serie V zus. notiert. 4 % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie VII v. 1./7. 1908: M. 300 000) in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Fürstentum Waldeck-Pyrmont. Landesschuld am 1./7. 1911: M. 1 551 900. – Budget für 1911: Einnahmen und Ausgaben, M. 1 482 617, für 1912: Einnahmen u. Ausgaben M. 1 493 417. 3½ % konv. Anleihe von 1883. M. 2 424 300 in Stücken à M. 300, 1500, 3000. Zs.: 2./1. 1./7. Tilg.: ½ % mit Zs.-Zuwachs durch Verl. im März per 1./7., die noch nicht ausgel. Stücke wurden auf Grund des Gesetzes vom 5./12. 1898 zur Einlösung gegen Barzahlung des Kapital- betrages per 1./5. 1899 gekündigt. Bevor diese Künd. erfolgte, wurde den Inh. der 4 % Schuld- verschreib. die Umwandlung in 3½ % angeboten. Von denjenigen Inh. der 4 % Staatsanleihe, welche die Barzahlung zum Nennwerte nicht spät. am 21./1. 1899 beantragten, wurde ohne weiteren Antrag angenommen, dass sie mit der Umwandlung dieser Schuldverschreib. in 3½ % einverstanden waren. Zahlst.: Arolsen: Fürstl. Staatsschulden-Verwaltung; Berlin: Seehandlung; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Kurs Ende 1890–1899: In Berlin: 102, 101.50, 101.50, 101.40, 102, 102, 102.25, 101.50, 99.50, – %. Die konv. Anleihe bisher in Berlin noch nicht notiert. – Ende 1890–1910: In Frankf. a. M.: 102, 101.50, 103, 102, 102.50, 102, 102.40, 103, 101.50, 94, 93.50, 97, 99, 99.40, 99, 97, 96.50, 94, 93, 90.80, 90.50 %. Königreich Württemberg. Budget für 1911: Einnahmen M. 105 424 143, Ausgaben M. 103 870 136; 1912: Einnahmen M. 107 837 145, Ausgaben M. 106 540 516. – Staatsschuld am 1./4. 1911: M. 600 509 500, hiervon allg. Schuld: M. 22 027 000, Eisenbahnschuld: M. 578 482 500. Tilg. der Staatsschuld. Das Ges. v. 18./5.1903 schreibt über die Tilg. der Staatsschuld vor: Art. 1. Vom 1./4. 1903 ab ist in jedem Rechnungsjahre eine Tilg. in Höhe von mind. %% der am Anfang des Rechnungsjahres bestehenden verzinsl. Staatsschuld vorzunehmen. Die Tilg. findet entweder durch Rüskkauf oder durch Künd. oder teils durch Rückkauf, teils durch Künd. statt. Eine Verrechnung auf verwilligte Anlehen ist einer Tilg. gleich zu achten. Die Tilg. auft dem Wege der Verlos. einzelner Schuldverschreib. ist (bei den mit Serien „ —