Anleihen preussischer Provinzen. 49 innerhalb ¾ bei Liegenschaften halten. Zur Beschaffung ihrer Betriebsmittel ist der Pro- vinzial-Hilfskasse die Ermächtigung erteilt, bis zu einem Höchstbetrage von M. 200 000 000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreib. (Oblig.) auszugeben. Für die Sicherheit dieser Obligationen haftet die Provinz Schlesien mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft; ausser- dem ist 1., der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Oblig. in Höhe des Nennwertes teils durch die staatlich genehmigten Schuldverschr. von kommunalen, Kirchen-, Schul-, Deichverbänden u. öffentlichen Genossenschaften, teils durch Hypoth. von zus. mindestens gleicher Höhe jederzeit gedeckt. 2) Die Hypothekenschuldner haften für die Forderungen der Hilfskasse ausserdem solidarisch; bei den Verbänden haftet ihr gesamtes Vermögen für die Schuld bei der Hilfskasse. 3) Als weitere Sicherheit tritt hierzu die Haftbarkeit des Stammvermögens der Hilfskasse, welches im Jahre 1909 M. 2 533 058.95, einschl. der R.-F. in Höhe von M. 1 111 000. Die Hilfskassen-Oblig. sind nach § 1807 Nr. 4 des Bürgerl. G.-B. u. Artikel 74 Nr. 2 des Preuss. Ausführungs-Ges. zum Bürgerl. G.-B. mündelsicher. 3½ % Obligationen der Schles. Provinzial-Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1911: M. 132 548 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. –Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. im Jan. per 2./7. mit jährl. mind. 1 %; Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Breslau: Landes-Hauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1910: 96.40, 94.25, 95.50, 96.40, 101.25, 101.90, 100, 100.25, 98.85, 93.50, 93.25, 98, 99.70, 99.95, 99.15, 99, 95.80, 91.25, 92 92 70 91 95 % 3 % Obligationen der Schles. Provinzial-Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1911: M. 7 286 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie bei der 3½ % Anleihe. Eingef. in Breslau im April 1896 zu 95.50 %. Kurs in Breslau Ende 1896–1910: 94, 91.60, 89.90, 84.20, 85.50, 87.60, 88.80, 89, 86.90, 86.60, 84.90, 82.25, 82.90, 8250, 81.70 % 4 % Obligationen der Schles. Provinzial-Hilfskasse. In Umlauf Ende März 1911: M. 49 209 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Zahlst. wie bei der 3½ % Anleihe. Eingef. in Breslau im Juni 1900. Kurs in Breslau Ende 1900–1910: 100.50, 102.25, 103.60, 103.10, 102.25, 102, 102.25, 98.70, 100.15, 100.20, 100.25 %. Verj. der Zs. in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. n. F. Die Ausgabe der Oblig. erfolgt nach u. nach je nach Anspruchnahme der Darlehnsnehmer. Landeskultur-Rentenbank für die Provinz Schlesien in Breslau. Errichtet: Auf Grund d. Beschl. d. Schles. Prov.-Landtages v. 11./1. 1881; Statut genehm. durch Allerh. E. v. 22./7. 1881, mit Nachträgen, genehm. durch Allerh. E. v. 15./12. 1885, 8./6. 1891, 17./5.1897 u. 24./5. 1901. Zweck: Die Förderung der Bodenkultur, insbesondere Entwässerungs- und Be- wässerungsanlagen, die Anlage und Regulierung von Wegen, die Vornahme von Wald- kulturen und Urbarmachungen, die Errichtung neuer ländlicher Wirtschaften, Uferschutz- anlagen, die Anlage, Erweiterung und Unterhaltung von Deichen und dazu gehörigen Sicherungs- und Meliorationsanlagen etc. durch Hergabe von Darlehen zu unterstützen, welche seitens der Landeskultur-Rentenbank unkündbar sind. Für die von der Landeskultur- Rentenbank gewährten Darlehen, die Landeskulturrente, ist in der Regel mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen. Die Bestellung der Sicherheit kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden oder an die im Gesetz bezeichneten Genossenschaften gewährt wird. Die Darlehen werden nach Wahl der Landeskultur-Rentenbank entweder in barem Gelde oder in Landeskultur-Rentenbr. nach dem Nennwerte gewährt. Dieselben sind mit 4 %, seit 1891 auch mit 3½ % zu verzinsen und ausserdem zu amortisieren. Die jährl. Tilg.-Quote ist in jedem einzelnen Falle vor der Bewilligung des Darlehens von der Dir. festzusetzen, dieselbe muss mind. ½½ % des Darlehenskapitals betragen. 4 % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1910: M. 1 066 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rentenbank ist verpflichtet, halbj. soviel Landes- kultur-Rentenbr. auszulosen oder zum Zwecke der Amort. aufzukaufen, als ihrem Nennwert nach mit denjenigen Geldsummen bezahlt werden können, welche bis zum Schlusse des Halbj., in dem die Ausl. erfolgt, dem Tilg.-F. aus den Rentenzahl. oder baren Kapitalzahl. zufliessen müssen, event. Verl. im Mai u. Nov. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Zahlst.: Breslau: Landeshauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1910: 100.10, 100.20, 101.40, 101.50, 104.50, 103.75, 101, 101, 100.55, 100.25, 100.90, 102, 101.50, 103.25, 101.10, 101.75, 101.40, 101.50, 100.50, 100.50, 100 %. 3½ % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1910: M. 1 645 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg., Zahlst. wie bei den 4 % Rentenbriefen. Kurs in Breslau Ende 1895–1910: 101.25, 100, 99.50, 99.50, 93.25, 91.20, 98, 99.25, 99.60, 98.70, 98.80, 97, 92, 99, 95, 95 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 10 J. (K.) Provinz Schleswig-Holstein. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1898, I. Ausgabe M. 6 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Von dem auf die Begebung der Anleihescheine folg. Jahre ab durch Ankauf oder Verl. im April per 1./10. mit jährl. 1½ % und Zs.-Zuwachs binnen längstens Staatspapiere etc. 1911/1912. I. IV