Inländische Staatspapiere, Fonds etc. deckung gelten die entsprechenden Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes. Zu einer Ausgabe von Pfandbriefen über den zehnfachen Betrag des Grundkapitals, des allgem. R.-F. u. des Hypoth.-R.-F. hinaus ist die Genehmigung der zuständigen Minister erforderlich. Mitglieder der Anstalt sind der kgl. preuss. Fiskus, die Hauseigentümer, denen die Kredithilfe der Anstalt zuteil wird, mit Eintragung in die Mitgliederliste u. sonst. Personen, die mit Genehmigung des Verwaltungsrats als Mitglieder aufgenommen werden. Die ordentl. u. stellvertretenden Vorstandsmitglieder sind mittelbare Staatsbeamte. Direktoren: Regierungsassessor Dr. Stübben, Armin Loos. Stellvertr. Vorstandsmitglieder: Regierungsrat Engelhardt, Regierungsassessor Nehring. Ausserordentl. Vorstandsmitglied: Generalsekretär Vosberg. Verwaltungsrat: Stadtrat Schleyer, Posen, Vorsitzender; Geh. Komm.-Rat Aronsohn, Präsident d. Handelskammer, Bromberg, M. d. A.; Gärtnereibes. A. Bauer, Danzig; Geh. Finanzrat u. vortr. Rat im Finanzministerium Dr. Busch, Berlin; Komm.-Rat Dietrich, Präsident d. Handelskammer. Thorn, M. d. A.; Provinzial-Feuersozietätsdirektor Dr. Ruttke, Posen; Justizrat Dr. Schrock, Marienwerder, M. d. A.; Dr. Wegener, Posen; Baugewerks- meister G. Wilke, Dirschau. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gewinnverteilung: Der nach Ausstattung der Reserven verbleibende Reingewinn wird zur Tilg. der Darlehen verwendet. Ist ein Darlehen getilgt, so werden die auf den Anteil des bisherigen Hypothekenschuldners am Hypoth.-R.-F. entfallenden Zs., die nach dem durchschnittlichen Zinsfuss für die Betriebsmittel der Anstalt, jedoch nicht höher als 4 % zu bemessen sind, dem bisherigen Hypothekenschuldner oder dessen Rechtsnachfolger aus- gezahlt, solange dieser Mitglied der Anstalt ist. 4 % Pfandbriefe von 1910 Reihe I. M. 6 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Kündigung u. Verlos. bis 1./1. 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inhabers unkündbar u. wird seitens der Anstalt 6 Monate nach erfolgter Auslos., Kündig. u. öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Zahlst.: Posen: Kasse der Anstalt; Berlin: Kgl. Seehandlung, Bank für Handel u. Ind. u. deren sämtl. Niederlassungen, Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank u. deren sämtl. Niederlassungen, Disconto-Ges. u. deren sämtl. Niederlassungen, A. Schaaffhausenscher Bankverein u. dessen sämtl. Niederlassungen. Eingeführt in Berlin 4./1. 1911 zu 101.25 %. Verj. der Zinsscheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.). = 6 0 0 * 0 0 0 Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es gibt „alte“ und „neue“' Pfandbr.; die „alten“' Pfandbr. lauten zum Teil auf Tlr. Gold, wobei der Tlr. Gold = M. 3.40 ist, zum Teil auf Courant (1 Tlr. = M. 3); es gibt von den „alten“ Pfandbr. 3, 3½ u. 4 %, wovon aber nur die 3½ % Pfandbr. notiert werden; Stücke à Tlr. 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Dieselbe erfolgt nicht planmässig, sondern nur auf Antrag derjenigen Grundbesitzer, auf deren Güter Kur- u. Neumärk. Pfandbr. gewährt worden sind, u. zwar entweder durch Ankauf an der Börse oder durch Ausl. im Jan. oder Juli, wobei die Auszahlung 6 Monate später erfolgt. Von den „alten Pfandbr. sind noch in Umlauf Ende 1910: 4 % in H, Gold 17 850, in Tlr. Courant M. 50 400, 3½ % in Tlr. Gold 81 200, in Tlr. Courant M. 1 835 100, 3 % in Tlr. Gold 2150, in Tlr. Courant M. 66 000. Kurs der 3½ % „alten“' Pfandbr. Ende 1890 bis 1910: 98, 99, 99.50, 100, 103, 101, 101.10, 100.80, 100.80, 96, 95, 99.40, 100, 101.20, 101.25, 100.50, 100, 96, 96, 98, 99.50 %. Notiert in Berlin. Von „neuen“ Pfandbr. gibt es nur 3½ %; die Ausgabe von 3 % Pfandbr. ist durch Allerh. E. v. 20./2. 1888 genehmigt, doch ist bisher noch keine Em. von 3 % „neuen'' Pfandbr. erfolgt. Stücke à Tlr. 50, 100, 200, 500, 1000 = M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. wie bei den „alten“ Pfandbr. Von den „neuen“ Pfandbr. sind Ende 1910 in Umlauf 3½ % Pfandbr. M. 14 578 750. Zahlst.: Berlin: Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Darlehns- kasse. Kurs der 3½ % „neuen“ Pfandbr. Ende 1890–1910: 96.70, 95, 98, 97.75, 102.50, 101.90, 101.10, 100.80, 100.80, 96, 95, 99.20, 100, 101.20, 100.75, 100.10, 97.90, 94, 94.25, 94.50, 94.25 %. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) 99 2 0 = 2 — Kur- und Neumärkische KRitterschaftliche Darlehns-Kasse in Berlin, Wilhelmplatz 6. Die Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Darlehns-Kasse in Berlin ist mit dem Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Institute, unter Garantie desselben, zur Unterstützung der Operationen dieses Instituts sowie zur Förderung und Erleichterung des ländl. Kredits und der Pfandbr.-Amort. verbunden. Die disponiblen Mittel des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts sind in Höhe des Amort.-Zuschuss-F., sowie bis zum Betrage von Thlr. 300 000 des eigentüml. Hauptinstituts-F. der Darlehns-Kasse zur Bildung ihres St.-Kap. darlehns- weise überwiesen und werden den gedachten beiden Fonds mit 3½ % verzinst. Werden der Darlehns-Kasse zur Verstärkung ihres St.-Kap. aus den Beständen des Kur- u. Neumärk.