Landschaftliche Pfandbriefe etc. 3½ % Schuldverschreib. Lit. K. In Umlauf 1./7. 1910: M. 1 530 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Sowohl seitens der Inhaber als auch seitens der Credit-Commission jederzeit mit halbjähr. Frist per 1./1. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Die 3½ % Schuldverschreib. Lit. K wurden eingeführt in Hannover 5./2. 1904 zu 101 %. Kurs in Hannover Ende 1904–1910: 100.30, 99.50, 99, 98.75, 100, 99.30, 99 %. 3½ % Schuldverschreib. Lit. L. M. 1 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500. 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Credit-Com- mission jederzeit mit halbjähr. Frist per 2./1. oder 1./7. kündbar; sonst wie bei Lit. E. Die 3½ % Schuldverschreib. Lit. L wurden eingeführt in Hannover 5./2. 1904 zu 100.50 %. Kurs in Hannover mit Lit. E u. G zus. notiert. 4 % Schuldverschreib. Lit M. M. 3 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: bis 1./1. 1913 unkündbar; von da ab sowohl seitens der Inhaber wie auch seitens der Credit-Commission mit halbjährl. Frist per 2./1. oder 1./7. kündbar. Kurs in Hannover Ende 1908–1910: 100.50, 101.25, 100.75 %. Zahlst.: Celle: Kasse des ritterschaftl. Credit-Instituts, Iannov. Bank vorm. David Daniel; Hflannover: Hannov. Bank, Dresdner Bank. Königl. Sächsische Landeskulturrentenbank zu Dresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- kapitalien zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungsanlagen u. zur ersten Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Vom Grundstücks- eigentümer wird eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4 % des erforderlichen Anlage- kapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 fache Betrag der Rente, in Landeskulturrentenscheinen gewährt, die mit 3½ % verzinst werden. Die bis 30./6. 1888 inkl. aufgenommenen Landeskulturrenten betragen 5 % des Anlagekapitals, das in 4 % Kulturrentenscheinen gewährt worden ist, u. laufen nach 41 Jahren ab. Die Landeskultur- rentenscheine werden sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf bezw. durch Einlieferung bei Rentenablösungen getilgt. Verlos. im Dez. für 1./7. u. im Juni für 2./1. des folg. Jahres. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Dresden: Sächs. Bank u. Fil.; Bautzen: Landständische Bank des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz u. Fil. in Dresden; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heyde- mann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Berlin: Dresdner Bank. Verjährung der ausgelosten Stücke 30 Jahre (FE.); auf den Zinsscheinen ist deren Verjährungs- bezw. Vorlegungsfrist angegeben. 4 % Landeskulturrentenscheine, Serie I. In Umlauf Ende Dez. 1910: M. 3 220 500 in Stücken à Tlr. 500 = M. 1500. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1891–1910: 102.50, 103.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60, 103, 102, 101, 101.50, 102.60, 103.50, 103.75, 103.25, 102.80, 103.50, 100.50, 102, 103, 102 %. Notiert Dresden, Leipzig. 3 % Landeskulturrentenscheine. In Umlauf Ende Dez. 1910: M. 32 282 700 in Stücken a M. 300, 1500, 6000. Zs.: 30./6., 31./12. Kurs Ende 1890–1910: 93, 92, 94.75, 94, 100, 100.80, 100, 98.25, 95.75, 90 (kl. 93.75), 88.25 (kl. 91.75), 94.50 (kl. 96.50), 96.75 (kl. 98), 97 (kl. 98), 96.70 (kl. 97.60), 95.30, 95.10, 92, 93.25, 95, 93.75 %. Notiert Dresden, Leipzig. Allgemeine Rentenanstalt zu Stuttgart, Lebens- und Rentenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Grundbestimmungen: Die 1833 gegründete und 1856 mit juristischer Persönlichkeit aus- gestattete Unternehmung ist ein auf Gegenseitigkeit seiner Mitglieder gegründeter Versich.- Verein; derselbe bezweckt die unmittelbare Gewährung von 1) Kapitalversich. auf den Todesfall (Lebensversich.), 2) Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall an seine Mit- glieder. – Ausser dem Versich.-Geschäfte wird seit 1855 im Nebenbetriebe auf Rechnung der Anstalt unter besonderer Aufsicht der Kgl. Württ. Staats-Reg. ein Bank-Kommissions- geschäft verbunden mit einer Spar- u. Depositenkasse und der Ausgabe von Schuldscheinen der Anstalt geführt. Reinvermögen: Zur Gewährleist. der übernomm. Verpflicht. dient neben der Präm.-Res. das Reinvermögen der Anstalt. Dasselbe besteht in: 1) dem allg. R.-F., der allen Betrieben gemeinsam ist, 2) dem Sicherheits-F. der Kapitalversich. auf den Todesfall mit 10–20 % und 3) dem Sicherheits-F. der Renten- u. Kapitalversich. auf den Erlebensfall mit 2–5 % ihrer Prämien-Res. Das Reinvermögen ist reine Ersparnis, nicht unverteilte Div.; es wächst mit dem Geschäftsumfang und die Zs. desselben fliessen dem Geschäfte zu. 1910 betrug das- selbe M. 8 566 820.29.