Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1910. Aussere Anleihen. In Umlauf Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von . . . =£ 808 900 £ 587 000 5 „ 336 3 %%........... 4 527 000 5 „ äJ777777777......... 879 600 1889 „.. 1546 400 . 1285 1923 3 „ %%%%.... 1520 900 5 „„ „ 149 000 106 040 1893 3„% .. 630000 „ 000 3 1895 „ 2 000 000 1 735 900 3 3 „.. 5 ............. 3 568 800 10) 4½ % Anleihe von 1896 im Nominalbetrage von.. 265 000 231 940 11) 5½ % „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) „ 0 108 700 12) 5 % Anleihe von 1905 (Wasserleitungg)).... 1 306 900 „.. „ 1906 (für öffentliche Arbeiten. „ 3 294 620 14) 5 % „„ 3%.............. 3 000 00 „ 2 985 000 „ 10 „ „ 9909 „2 600 000 Sa. 2 29 219 500 29263 592 (1 Peso Gold à 18 pence) = $ 336 914 560 Abrechnung Gold Papier Geld Papier pro 1907: Einnahmen $ 96 586 766 $ 98 391 310 Ausgaben $ 31 108 499 $ 180 603 654 1908: Einnahmen „ 72 447 364 „ 165 409 349 Ausgaben „ 38 985 478 „ 197 322 347 1909: Einnahmen „ 73 720 045 „ 145 616 656 Ausgaben „ 44 736 788 „ 199 209 096 Budget „, 1911: Einnahmen „ 82 600 000 „ 175 700 000 Ausgaben „ 42 500 000 „ 238 900 000 Chile hat durch die Gesetze vom 26./11. 1892 u. 10./2. 1895 die Umwandlung seines Papier- geldes beschlossen u. ist vom 1./6. 1895 ab zur Goldwähr. übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen geschlagen, u. zwar mit demselben Feingehalte wie die engl. Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 = 1 £, 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8100o und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam. zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollten; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben. Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2. 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleich in die Staatskassen. für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos sollen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreibungen verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Durch Gesetz vom 23./5. 1906 wurden zur Vermeidung einer Geldkrisis weitere $ 40 000 000