Königreich Dänemark. 257 eine Auslos. u. Kündig. nur in Frage, insoweit die Darlehnsschuldner dieser Abt. ihre Dar- lehne zur Rückzahlung in bar kündigen. Von den Pfandbr. Abt. II wird alljährl. zur Ein- lös. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- digt, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- spricht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres zu kündigen. Für die Sicherheit der Pfandbr. haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtl. Hypoth. unterschieds- los für sämtl. ausgegebenen Pfandbr.; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. — abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II –— geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Norddeutsche Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1910: In Berlin: 91.75, 91.75, 93.25, 93.50 %. – In Hamburg: 91.85, 92, 93.50, 94 %. Verj. der Zins- scheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Dir. der Staatsbahnen G. C. C. Ambt, Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1911: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 30 046 162, 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 28 544 700, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 561 500, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie I 2 106 339, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 8 613 938, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 11 864 438, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 13 173 909, Wertpap. 1 388 094, Guth. bei d. Privatbank 53 863, Kassa 10 718, Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 308 986. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I 28 141 250, 4 % do. Abt. I Serie I 28 251 400, 4 % do. Abt. I Serie II 1 544 000, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 269 600, 4 % do. Abt. II Serie I 7 907 900, 4 % do. Abt. II Serie II 10 090 800, 4½ % do. Abt. II Serie I 13 106 900, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 6400, Coup., die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag deshalb zurückgehalten ist 64, nicht erhob. fällige Coup. 10 007, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 873 502, nicht erhob. fälliges Depositum 7519, Verwalt.- u. R.-F. 5 553 309. Sa. Kr. 97 762 651. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 31./10. 1905, 6./12. 1906, 6./1. 1908, 23./7. 1908, 29./11. 1909 u. 10./1. 1911. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- bfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 10 000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek % bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon % dem Administrations-F. und ¾ dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten halbj. 5 % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und 0 % an den R.-F. Jeder Staatspapiere etc. 1911/1912. I. XVII