Kaiserreich Österreich. 295 königl. ungar. Finanzminister K 48 000 000. Die Ausgabe dieser Banknoten und damit die Einzieh. der restl. Staatsnoten zu fl. 5 u. 50 wurde am 10./8. 1901 angeordnet. Die allgem. Verpflicht. zur Annahme der Staatsnoten (der Zwangskurs derselben) ist mit 28./2. 1903 erloschen. Nach dem 31./8. 1907 erlosch jedwede auf die Einlös. der Staatsnoten bezügliche Verpflicht. Bis zum 31./8. 1907 waren K 2 506 215 Staatsnoten nicht zur Einlös. präsentiert worden; diese Staatsnoten sind als verfallen abgeschrieben worden. Am 2./9. 1901 wurde die Einzieh. der fl. 10-Banknoten mit dem Datum 1./5. 1880 angeordnet. Die V erpflicht. der Bank, diese Noten anzunehmen u. gegen gültige umzutauschen, ist mit dem 31./8. 1909 erloschen. An die Stelle der Noten zu fl. 10 traten Banknoten à K 20. Am 26./5. 1902 wurde mit der Ausgabe der Banknoten zu K 50 begonnen. Am 6./10. bezw. 13./12. 1902 wurde ferner die Einzieh. der Banknoten zu fl. 100 u. fl. 1000 angeordnet. Die Verpflicht. der Osterr.-Ungar. Bank die einberufenen Noten zu fl. 100 u. fl. 1000 einzulösen u. zu ver- wechseln erlosch mit 31./10. bezw. 31./12. 1910. An die Stelle der Banknoten zu fl. 100 u. fl. 1000 traten Banknoten à K 100 u. K 1000, mit deren Ausgabe am 20./10. 1002 bezw. 2.1. 1903 begonnen wurde. Mit Kundmach. der Österr.-Ungar. Bank vom 14./2. 1905 wurde die Einzieh. der Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 31./3. 1900 u. die Ausgabe von Banknoten zu K 10 mit dem Datum vom 2./1. 1904 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Banknoten wurde am 25./2. 1905 begonnen. Die alten Banknoten wurden bis 28./2. 1907 zur Zahl. oder Verwechsl. bei den Hauptanstalten u. Filialen der Österr.-Ungar. Bank angenommen. Von diesem Zeitpunkt ab bis zum 28./2. 1913 nehmen die Bankanstalten der OÖsterr.-Ungar. Bank diese einberufenen Banknoten nur noch zur Verwechsl. an. Nach dem 28./2. 1913 ist die Osterr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten v. 1900 einzulösen oder umzuwechseln. Mit Kundmachung der Österr. Ungar. Bank v. 11./6. 1908 wurde die Ein- ziehung der Banknoten zu K 20 mit dem Datum v. 31./3. 1900 und aie Ausgabe von Bank- noten zu K 20 mit dem Datum v. 2./1. 1907 angeordnet. Mit der Ausgabe der neuen Bank- noten wurde am 22./6. 1908 begonnen. Die alten Banknoten waren bei den Hauptanstalten und Filialen der bis 30./6. 1910 zur Zahlung oder Verwechslung zu bringen, so dass der 30./6. 1910 die letzte Frist für die Einziehung dieser Banknoten war. Von diesem Zeit- punkte an bis zum 30./6. 1916 werden diese Banknoten von den Bankanstalten der Osterr.- Ungar. Bank nur mehr zur Verwechslung angenommen. Nach dem 30./6. 1916 ist die OÖOsterr.-Ungar. Bank nicht mehr verpflic htet, die Banknoten zu K 20 v. 31./3. 1900 einzulösen oder umzuwechseln. Mit Kundmachung der Österr.-Ungar.-Bank v. 23./6. 1910 wurde die Einzieh. der Banknoten zu K 100 mit dem Datum v. 2./J. 1902 u. die Ausg abe von Bank- noten zu K 100 mit dem Datum vom 2./1. 1910 angeordnet. Mit der Ausg abe der neuen Banknoten wurde am 22./8. 1910 begonnen. Die alten Banknoten sind bei den Hauptanstalten u. Filialen der Bank bis 31./8. 1912 zur Zahl. oder Verwechsl. zu bringen, so dass der 31./8. 1912 die letzte Frist für die Einzieh. der Noten ist. Von diesem Zeitpunkte an bis zum 31./8. 1918 werden diese Banknoten von den Bankanstalten der Österr.-Ungar.-Bank nur mehr im Wege der Verwechsl. angenommen. Nach dem 31./8. 1918 ist die Österr.-Ungar.-Bank nicht mehr verpflichtet, die Banknoten zu K 100 vom 2./1. 1902 einzulösen oder umzu- wechseln. In der Gesetzgebung des Jahres 1899 ist bestimmt, dass bei Aufnahme der Barzahlung Banknoten -Appoinfs, die auf weniger als K 50 lauten, nicht ausgegeben werden dürfen; hinsichtlich der auf Rechnung der Staatsverwaltung unter voller Gold- bedeckung bis zu K 160 000 000 auszugebenden 10 K.-Banknoten bestehen besondere Ab- machungen. Nach dem den Parlamenten am 31./3. 1903 vorgelegten aber nicht erledigten Gesetzentwurfe, betreffend die Aufnahme der Barzahlungen, sollte jedoch, unter Aufstellung spezieller Deckungsvorschriften für die kleinen Banknoten, der Österr.-Ungar. Bank ge- stattet werden, auf K 10 lautende Banknoten auch über den festgesetzten Höchstbetrag von K 160 000 000, ferner 20 K-Noten auch nach Aufnahme der Barzahlungen auszugeben. Seit Ende August 1901 setzt die Österr.-Ungar. Bank Landesgoldmünzen der Kronenwährung in Verkehr. Seit Beginn der Inverkehrsetzung der Landesgoldmünzen bis Ende April 1910 brachte die Bank abzüglich der Rückströmungen für K 222 148 570 in Zirkulation, wovon K 89 592 400 auf Goldmünzen zu K 20 u. K 100 u. K 132 556 170 auf Goldmünzen zu K 10 ent- fallen. Die schweb. Schuld in Partial- „.. deren Verbind. mit der Staatsnoten- schuld mit der Inangriffnahme der gänzl. Einlös. der Staatsnoten aufgehört hat, ist durch Erlass des k. k. Finanzministers v. 27./12. 1907 nach Abzug der bisher aus dem Titel der Verjährung als getilgt abgeschriebenen K 59 195 und bei Einrechnung der auf Grund Erlasses des Fin.-Ministeriums vom 31./1. 1907 seinerzeit nicht erneuerten, Aufolge Erlasses desselben Ministeriums vom 9./1. 1909 wieder hinausgegebenen Partialhy pothekaranweisungen von K 30 000 000 auf den Betrag von K 87 324 805 beschränkt worden. 4 % österr. Goldrente. Gesamtbetrag Gold-fl. 490 850 200 in Stücken à Gold-fl. 200, 1000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. findet nicht statt. Zahlst.: Wien: Staatsschulden-Kasse; ausserhalb Wiens: k. k. Landeskassen und Steuerämter; Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Paris: Gebr. v. Rothschild; Paris u. Brüssel: Banque de Paris et des Pays-Bas; Brüssel: L. Lambert; Zürich: Schweizer. Kredit- anstalt; Basel: Baseler Handelsbank; Amsterdam: k. u. k. österr.-ungar. Konsulat. Kapital u. Zs. für immer steuerfrei u. zahlbar in Deutschland in Reichsmark nach dem Wertverhält- nisse von M. 20.25 für 10 fl. Gold. Stücke à fl. 10 000 in Deutschland nicht lieferbar. Kurs Ende 1890–1910: In Berlin 95.20, 94.40, 98.50, 96.50, 092 25, 102.40, 104.30, 103, –, 97.70, 100, 101.10, 102.80, 102.60, 101.90, 100, 99959, 97.60, 97 7.80, 99.70, 99 %. – In Frankf. a. M.: 95.20,