Sao Paulo (Brasilien). Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Estland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Estländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31./12. 1910: M. 5 988 900 = Rbl. 1 856 559 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10./4., 10./10. Tilg.: Durch Verl. am 15./28. Sept. per März des folg. Jahres von 1886 ab innerh. 56 Jahren, von 1902 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahl. der Zs. u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs in Hannover Ende 1891–1910: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25. 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75, 92.75, 92.50, 92, 85, 80, 80, 86, 84.50, 87.50 %. Verj. der Coup. in 5, der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12.1910: Rbl. 13 777 000 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 56 Jahren. Zahlst. in Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, Hannoversche Bank u. deren Fil.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. Die Pfandbr. werden in Deutschland nicht gehandelt. Verj. der Coup. und gel. Pfandbr. in 10 J. 5 % Pfandbriefe von 1906 (der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend) in Umlauf am 31./12. 1910: Rbl. 3 673 300 in Stücken à Rbl. 100, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Mai per Sept. desselben Jahres innerh. 62 Jahren. Die Pfandbriefe werden in Deutschl. nicht gehandelt. Verj. der Coup. u. gel. Pfandbr. in 10 J. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Kassa 7638, Portefeuille 436 714, Wertp. des R.-F. 325 262, Korresp. u. Banken 483 758, Darlehen der Güter 20 100 844, Restanzen 112 469, Dar- lehen der Estländ. Ritterschaft u. unter Garantie der Ritterschaft 36 928, Vorschuss-Kasse 24 187, Immobil. 212 000, Inventar 19 993, Gerichtskosten 211, Stempelsteuer 4797, Stempel- marken 282, landw. Genossenschaft 3600, Spez.-Coup. 271, Zs. 373 426, Interims-Portefeuille 133 300, Meliorat. Darlehen 48 490, kurzfristige Darlehen 123 390. – Passiva: R.-F. 308 643, Spez.-R.-F. 550 000, zirkul. Pfandbr. 20 307 659, gez. Pfandbr. 25 472, Coup. 50 261, Garantie-F. 253 613, Meliorat.-F. 51 731, Pens.-F. 26 374, Giro-Kto 95 088, Rentensteuer 3967, Interimskto 187 120, Guth. div. Güter 4680, do. div. Bauern 557, transit. Summe 11 160, Wertabschreib. auf Immobil. 62 147, ehemalige Zinses-Zins-Reverse Zinsenlos seit 1910 112 692, Abschreib. auf Inventar 11 800 zu zahl. Zs. 344 829, Reingewinn 38 767. Sa. Rbl. 22 447 567. Präsident: J. von Hagemeister, Exc. Glieder der Verwaltung: A. Baron Girard de Sou- canton, T. Baron Rausch von Traubenberg, H. von Loewis of Menar, F. von Mohrenschildt. . 70* São Paulo, Staat der Republik Brasilien. Stand der auswärtigen Schuld am 31. Dez. 1909: 5 0%% Anleihe von 1888, 506 300 5 % 3 „ 1888, II. Serie „ 237 200 „ „ 351 800 1904, „ 928 120 3 „ 1905, „3 737 900. „907, „2 000 000 Sa. £ 7 781 320. ferner 5 % Kaffee-Valorisations-Anleihe von 1907 £ 2 932 500 5 % 3 „ .˖. innere Schuld Milr. 19 960 000 t £tÖtÖtÖ Ös== S8sssssss XXII*