Sultanat Türkei. für den Dienst der Annuität der gegenwärtigen Anleihe besonders verpfändeten Einkünfte verringern oder ändern könnte, ohne sich vorher mit der Dette Publique Ottomane ver- ständigt zu haben, wie in dem Art. IX des Mouharrem-Dekrets genauer angegeben ist, und ohne dass diese Verständigung von der Kaiserl. Ottoman. Bagdad-Eisenbahn-Ges. und von der Deutschen Bank gutgeheissen ist. In diesem Falle müssen die gleichwertigen Einkünfte, die den Inhabern der Dette Publique Ottomane abgetreten und von dem Verwaltungsrat der Dette u. der Bagdad-Ges., sowie von der Deutschen Bank angenommen werden, dieselben Sicherheiten bieten. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Deutsche Bank Fil. Frankf.. Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank, Lazard Speyer-Ellissen, Jakob S. H. Stern; Hamburg: Deutsche Bank Fil. Hamburg, M. M. Warburg & Co., ausserdem in Konstantinopel, Amsterdam, London, Brüssel, Zürich, Basel, Genf u. Wien. Zahlung der Zs. u. des Kapitals steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 25./6. 1910 zu 86.50 %. Kurs Ende 1910: In Berlin: 86.30 %. —– In Frankf. a. M.; 86.25 %. – In Hamburg: 86.25 %. Verj. der Zins- scheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F). 4 % Ottomanische Anleihe von 1905 (Tedjhisat-Askerie). £ T. 2 640 000 = £ 2 400 000 = M. 48 960 000 = frs. 60 000 000 = hfl. 28 800 000 in 60 000 Abschn. à 1 Oblig. u. 12 000 Abschn. à Oblies Die OÖOblig T??? ... Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. mit jährl. ½ % innerh. 56 Jahren, vom 1./3. 1915 n. St. ab Gesamttilg. mit 2 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherstell. der Anleihe überweist u. verpfändet die türk. Reg. der Deutschen Bank unwiderruflich u. unter Verzicht auf jedes Ver- äusserungsrecht bis zur vollständ. Tilg. der Anleihe nachstehende Einkünfte: 1) die Gesamt- summe des Erträgnisses des Zuschlages von 6 % auf die gegenwärtig von der Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien u. der folg. Anleihen verwalteten Ein- künfte: 4 % Anleihe von 1903, 5 % Anleihe von 1896, 4 % Anleihe von 1901 u. 4 % Anleihe der Bagdadbahn, I. Serie; 2) L T. 30 000 pro Jahr auf die Abgaben, welche die Zollverwalt. des Reiches für Rechnung der Kasse des Tedjhisat-Askerie (Militärverwaltung) kraft des unter dem 18./12. 1316 erlassenen kaiserl. Irades erhebt. Dieser Betrag wird von der Zollverwaltung in 12 Monatsraten direkt an die Verwalt. der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. Die Er- hebung des Zuschlags von 6 % auf die Zehnten vollzieht sich in der gleichen Weise wie die Erhebung der Zehnten selbst unter Mitwirkung der Dette Publique Ottomane, welche aus dem Erlös die für den Dienst der Anleihe erforderl. Summen direkt an die Deutsche Bank abführt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 4./5. 1905 zu 87 %. Kurs Ende 1905 bis 1910: In Berlin: 85.50, 87.30, 85.50, 83, 87.40, 86.50 %. – In Frankf. a. M.: 85, 87.30, 85.50, 83, 87.50, 86.50 %. 2 g: 85, 87, 85.50, 82.75, 87, 86.50 %. Verj. der Zins- scheine in 6 3 der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % Ottomanische Anleihe von 1908. £ T. 4 711 124 = frs. 107 071 000 = £ 4 282 840 = M. 86 727 510 in Stücken à 22 kKrs. 5000 Tilg.: Vom 1./14. Juli 1909 ab durch Rückkauf oder halbj. Verlos. im Mai bezw. Nov. (zuerst Nov. 1909) per 1./14. Juli bezw. 1./14. Jan. des folg. Jahres mit jährl. ½ % innerhalb 56 Jahren; vom 1./14. Juli 1919 ab Gesamtkündig. zulässig. Sicherheit: Zur Sicherstellung der Anleihe überweist die Türk. Regierung der Banque Imperiale Ottomane ausschliesslich, unwiderruflich und unter Verzicht auf anderweitige Verwendung ihrerseits bis zur voll- ständigen Tilg. der Anleihe nachstehende Einkünfte: 1. eine jährl. Summe von Ltq. 180 000 aus den allgemeinen Einkünften der Generalverwaltung der Zölle u. indirekten Steuern, u. zwar soll diese Jahreszahlung wie folgt geleistet werden: a) Die Generalzolldirektion von Konstantinopel wird an die Banque Imperiale Ottomane jährlich den Betrag von Ltq. 50000 in Monatszahlungen von je Ltq. 4166.66 abführen; b) den Restbetrag von 130 000, sowie jeden Fehlbetrag an den vorerwähnten Monatszahlungen ist die Banque Impeériale Ottomane ermächtigt, ohne weiteres aus den Zolleinnahmen von Smyrna, Salonik, Beyrut, Adrianopel u. Brussa zu entnehmen, welche an ihre Filialen kraft Art. 8 des zwischen der Kaiserlich Ottomanischen Regierung und der genannten Bank für die 4 % Zollanleihe von 1902 ab- geschlossenen Vertrages vom 28. Sept./11. Okt. 1902 abgeführt werden, u. zwar nach Zahlung der Annuität der letzteren Anleihe und der für die 4 % Anleihe 1901/ 1905. 2. einen jährl. Betrag von Ltq. 40 000, welcher den Überschüssen der Zehnten und der sonstigen Einkünfte zu entnehmen ist, welche von der Administration de la Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien und der durch die Zehnten u. vorgenannten Einkünfte sichergestellten, Anleihen verwaltet werden; diese Überschüsse sind nach Zahlung der genannten Garantien und der Annuitäten jener Anleihen in Gemässheit der gegenwärtig bestehenden Verträge, sowie nach Zahlung der gegenwärtigen dauernd auf diesen selben Überschüssen ruhenden Lasten festzustellen. In dem Fall, dass die vorerwähnten Pfänder nicht die für die Annuität der vorliegenden Anleihe erforderliche Summe ergeben sollten, wird der Fehlbetrag aus den allgemeinen Einkünften des Reiches gedeckt werden. Die zur Sicherung des Dienstes der vorliegenden Anleihe bestimmten Gelder wird die Banque Imperiale Ottomane auf einem besonderen Konto gutbringen, von welchem der Betrag der für den genannten Dienst erforderlichen Anschaffungen 14 Tage vor Fälligkeit jedes Coupons wird Roben werden. Die Kaiserlich Ottomanische Regierung erklärt, dass sie während