* Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank in Christiania. Gegründet: 20./7. 1886 als Kristiania Realkreditbank, Firma am 5./5. 1898 in Kristiania Hypothek- und Realkredit-Bank abgeändert. Zweck: Versicherung von Pfandverschreibungen, Vermittelung von Anleihen gegen Hypotheken in Liegenschaften, Übernahme der Verwaltung und Aufbewahrung von Pfand- verschreib., Bewillig. von Darlehen gegen Hypoth. in Liegenschaften, Darlehen auf kürzere Zeit gegen Depositum von Pfandverschreib.; ferner ist die Ges. befugt, sonst. in den Real- kredit einschlägige Geschäfte zu betreiben, wie Darlehen gegen Depositum in Wertpapieren, und Vermittelung von Anleihen für Gemeinden und Hypothekenvereine, mit oder ohne Über- nahme von Garantie für derartige Anleihen. Kapital: Kr. 4 000 000, hiervon Kr. 2 500 000 Vorz.-Aktien in 16 662 Aktien à Kr. 150 u. 7 Aktien à Kr. 100; ferner Kr. 1 500 000 St.-Aktien in Aktien à Kr. 150. Von den St.-Aktien sind 819 Aktien à Kr. 150, für welche sich die Grundfondsverpflichtungen ent- weder als unerhältlich erwiesen hatten oder aber denen sie durch Akkordbewilligungen er- lassen waren, der Bank zur Disposition gestellt. Die Vorz.-Aktien haben ein Vorrecht auf 5 % Div. mit Nachzahl.-Verpflicht., sodann erhalten die St.-Aktien 4 % Div. ebenfalls mit Nach- zahl.-Verpflicht., der Rest wird mit gleichen Prozenten an beide Klassen von Aktien verteilt. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1910: Kr. 12 121 400, Sicherstellungs-F. der Pfandbr. unter Staatskontrolle: Kr. 12 008 350. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. I: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000, in Umlauf Ende 1910: Kr. 2 330 300 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Oblig. sind während eines Zeitraumes von 10 J. unkündbar u. unverlosbar; nach Verlauf von 10 J. von der Ausstellung an gerechnet, werden jährl. mind. 2 % der Em. ausgelost, doch ist die Bank zur Verstärk. der Tilg. u. Totalkünd. mit 4 monat. Frist berechtigt, auf alle Fälle müssen sämtl. Oblig. innerh. 40 J. nach der Aus- stellung getilgt sein. Sicherheit: Die Sicherstellung erfolgt lt. Cesetz v. 6./8. 1890 durch eine von der Bank auf jedem dagegen valedierenden Hypothekeninstrument zu vermerkende Erklärung, dass dasselbe zur Sicherstellung der ausgegebenen Obligationen dienen soll. Sodann versieht das Königlich Norwegische Finanzdepartement jedes Hypothekeninstrument mit einem Prohibitivvermerk. Hierdurch wird gemäss dem Gesetze die Verpfändung der Hypoth. rechtsgültig bewirkt und jede Verfügurg seitens der Bank über die Hypotheken ausge- schlossen, bis das Finanzdepartement, welches durch einen Bevollmächtigten die Aufbe- wahrung überwacht, die betreffenden Hypotheken wieder freigibt, was nur dann ge- schehen darf, wenn die im Umlauf befindlichen Obligat. durch anderweitige Hypotheken von mindestens demselben Betrage wie die Obligat. gedeckt sind. Der Betrag der aus- zugebenden Obligat. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten Aktienkapitals zuzügl. des Reservefonds nicht übersteigen. Die Wertermittelung der zu belehnenden Grundstücke nebst Gebäuden geschieht durch Schätzungen von gerichtlich ernannten und beeideten Taxatoren. Die Beleihung darf die Hälfte der Taxationssumme nicht übersteigen. Für die Sicherstellung von Kapital und Zs. der Obligationen, sowie für die Befugnisse, welche den Inhabern der Obligat. gegenüber der Bank eingeräumt sind, gelten die im Gesetz vom 6./8. 1897 vorgesehenen Bestimmungen. Wenn die Zahlung von Kapital und (oder) Zs. nicht ordnungsmässig erfolgt, werden den Pfandbriefbesitzern auf Verlangen durch gerichtl. Verfügung die verpfändeten Hypothekendokumente ausgehändigt. und können sie in dem Ertrage derselben Deckung suchen oder selbe zwangsweise gerichtl. verauktionieren lassen, unbeschadet ihrer Ansprüche an die Bank für den etwa nicht gedeckten Rest. Zahlst.: Christiania: Kristiania Hypothek- u. Realkredit-Bank; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- u. Wechselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Hamburg in Mark. Aufgel. am 18. u. 19./7. 1898 in Hamburg zu 101 %. Kurs in Hamburg Ende 1898 bis 1910: 100.50, 93.20 (kl. St. 94 %), 91.50, 89.40, 91.25, 91, 89.50, 90, 91.80, 90.50, 93.20, 94.75, 95.50 %. Verj. der Zinsscheine in. 10 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Ser. II: Kr. 10 000 000 = M. 11 250 000, begeben Kr. 6 000 000. In Umlauf Ende 1910: Kr. 3 291 100 in Stücken à Kr. 400, 500, 1000, 2000, 4000 = M. 450, 562.50, 1125, 2250, 4500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Sicherheit wie bei Ser. I. Zahlst.: Ham- burg: Norddeutsche Bank, L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn; Christiania: Kristiania Hypoth.- u. Realkredit-Bank; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypoth.- u. Wechselbank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Zs. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Hamburg, Hannover, Bremen 6./6. 1899: Kr. 8 000 000 = M. 9 000 000 zu 96.50 %. Kurs in Hamburg mit Serie I zus. notiert. Verj. wie bei Serie I. 4½ % Oblig. (Pfandbr.) Ser. III: Kr. 5 000 000 = M. 5 625 000 in Stücken à Kr. 150, 1000, 1500 = M. 168.75, 1125, 1687.50 = hfl. 100, 666, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. u. Sicherheit wie bei Serie I. Zahlst.: Christiania: Kristiama Hypothek- u. Realkredit-Bank; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank: Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypoth.- u. Wechselbank; Hamburg: Norddeutsche Bank, L. Behrens & Söhne; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co., Wertheim & Gompertz. Zahl. d. Zs. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark u. in Amsterdam in hfl. Aufgelegt 15. u. 17./12. 1900: