Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 415 Dividenden 1900–1910: 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 16, 15 %. Zahlstelle: Berlin: Deutsche Bank. Div.-Verj. 10 J. (F.) Kurs: Die Aktien im Betrage von Rbl. 7 000 000 wurden eingeführt in Berlin 14./5. 1908 zu 193.50 %. Die neden Aktien im Betrage von Rbl. 3 000 000 wurden im Mai 1909 u. weitere Aktien im Betrage von Rbl. 2 500 000 im Sept. 1910 in Berlin eingeführt. Kurs Ende 1908 bis 1910: In Berlin: 205.20, 223.50, 237.25 %. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 1 = M. 2.16. Lieferbar in Berlin nur diejenigen Urkunden, die über 2, 3, 5 oder 10 Stück Aktien Einerstücke können in ent- sprechender Anzahl in Urkunden über mehrere Aktien umgetauscht werden. Vorstand: Vors.: E. Grube, J. v. Ssavitsch; geschäftsführ. Direktoren: M. Luntz, E. Mandel, M. Solowejtschik. Aufsichtsrat: Vors.: B. Thornton, stellv. Vors.: L. v. Lanceré, Mitglieder: R. Blessig, A. Drosjilow, E. Durrant, M. Ginsbourg, A. Grube, S. Kazantzew, J. Krjutschkow, N. v. Schel- king, R. Sevier, S. Solowejtschik, N. Vtorow. Stockholmer Hypotheken-Versicherungs-Akt.-Gesellschaft (Stockholms Intecknings Garanti Aktiebolag) in Stockholm. Die Ges. ist auf Grund des Schwed. Gesetzes v. 6./10. 1848 und eines durch Kgl. Erlass bestät. Statutes errichtet und hat ihre Wirksamkeit 1869 begonnen. Statut zuletzt geänd. 4./12. 1903. Der Zweck der Ges. ist, Hypoth.-Darlehen zu vermitteln u. zu gewähren, sowie den Darleihern bei der Eintreibung von Hypoth.-Geldern behilflich zu sein. Des weiteren istdie Ges. berechtigt, Depositengelder zur Verzinsung in Empfang zu nehmen, sowie solchen Geldverkehr zu vermitteln, der zur Förderung der Zwecke der Ges. geeignet ist. Auch kann die Ges. den Grundbesitzern der Stadt Stockholm gegen Hinterlegung von Hypoth. Darlehen gewähren, welche durch vorgeschriebene jährliche, sowohl Kapital als Zs. umfassende Rückzahlungen innerh. einer bestimmten Zeit amortisiert werden. Eine Künd. von beiden Seiten bleibt ausgeschlossen, sofern die festgesetzten Raten pünktlich gezahlt werden u. weder die hinterlegten Hypoth. durch Verschulden des Grundbesitzers wesentlich verschlechtert werden noch die Ges. auf. gelöst wird. Behufs Beschaffung der hierzu erforderl. Mittel ist die Ges. berechtigt, Anleihen u. zwar durch Ausgabe von durch Verlos. oder durch Rückkauf tilgbar en Oblig. Von den verlosbaren Oblig. darf nur der zehnfache Betrag des Grundkapitals im Umlauf sein. Für die Sicherheit dieser Oblig. sollen Hypoth. als Pfand gegeben werden, welche auf „fest und für als Zeiten“ gegen Feuer versicherten Stockholmer Grundstücken lasten und welche innerh. 610 des Taxwertes wie auch desjenigen Wertes, zu welchem das hypothek. beschwerte Grundstück auf Grund vorgenommener Besichtigung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist, sowie innerh. des Feuversicherungswertes gewährt sind. Die ver- pfändeten Hypoth.- Dokumente werden, getrennt von den übrigen Wertpapieren der Ges., unter Mitverschluss eines vom Kgl. Oberstatthalter- Amt ernannten Bevollmächtigten auf- bewahrt, welcher nach § 1 des Statuts als dritte das verpfändete Wertobjekt innehabende Person anzusehen ist und darüber zu wachen hat, dass der Wert der Pfänder nicht durch irgend welche Massregeln oder Versäumnisse der Ges. aufgehoben oder verringert wird, dass die verpfändeten Hypoth.- -Briefe stets ihrem Kapitalwerte nach dem Betrage der umlauf. Pfandbr. gleichkommen, und dass der letztere das Zehnfache des A.-K. nicht übersteigt. Die Ges. ist ferner berechtigt, mit 12 monat. Frist kündbare Oblig. zu emittieren; dieselben dürfen nur bis zur 5fachen Höhe des Grundkapitals zur gleichen Zeit in Umlauf sein. Zur Siche- rung dieser kündbaren Oblig. hat die Ges. dem Treuhänder eine dem Gesamt-Kapitalbetrage der blig. stets völlig entsprochende Deckung in auf „fest u. für alle Zeit“ feuerversicherten Stockholmer Er undstücken i innerh. o des Taxwer tes wie auch desjenigen Wertes, zu welchem der betreffende Grundbesitz nach vorgenommener Besichtigung von der Direktion der Ges. eingeschätzt worden ist, sowie innerh. des Feuerversich. Wertes lastenden Hypoth. als Pfand ins Depot zu geben. Zur Gewährung von Amort.-Darlehen dürfen nur die Beträge derjenigen Anleihen verwendet werden, welche für einen der Dauer des betreffenden Amort. -Darlehens entsprechenden Zeitraum aufgenommen worden sind. Die von der Ges. in anderer Weise als durch den Verkauf von Oblig. u. Weiterbegebung versicherter Hypoth. aufgenommenen Gelder dürfen zus.gerechnet den 3fachen Betrag des Grundkapitals nie übersteigen. Im übrigen haften für die Sicherheit der Oblig. das gesamte A.-K. u. die Reserven. Kapital: Kr. 15 000 000 in 50 000 Aktien à Kr. 300. Das Kapital betrug 1882 Kr. 4 000 000, wurde lt. Beschl. der a. o. G.-V. vom 3./7. 1886 auf Kr. 6 000 000, lt. Beschl. der G.-V. vom 13./4. 1896 auf Kr. 7 500 000, It. Beschl. der G.-V. vom 2./4. 1900 auf Kr. 9 000 000, lt. Beschl. der G.-V. vom 9./2. 1903 auf Kr. 12 000 000 u. lt. Beschl. der a. o. G.-V. vom 4./11. 1907 auf Kr. 15 000 000 erhöht. Geschäftsjahr: Kalenderj. 4 % konvertierte Pfandbr. von 1885. In Umlauf Ende 1910: Kr. 7 107 000 in Stücken à Kr. 200, 400, 800, 2000, 4000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Von 1885 ab durch Verl. im Dez. per 1./7. des folg. Jahres bis spät. 1960, verstärkte Tilg. oder Gesamtrückzahlung bis 1./7. 1913 ausgeschlossen. Die 4½ % Pfandbr. von 1885 wurden im Febr. 1903 zur Rüerzalané per 1./9. 1903 gekündigt: zugleich wurde den Inhabern der gekündigten 4½ ER die Konvertierung in den gleichen Nennbetrag 4 % Pfandbr., für welche währ der nächsten 10 J. eine verstärkte Tilg. u. eine Totalkünd. ausgeschlossen ist, angeboten. Die Mäntel der