Ausländsduische Intrie-Gesellschaften. kann. Für die Benutzung der Strassen zur Verlegung der Kabel etc. ist an die Gemeinde eine einmalige Abgabe von Pes. 1.50 pro lauf. Meter Graben zu entrichten, zuzüglich eines je nach der Art der Pflasterung der Strassen bemessenen Zuschlages von Pes. 1.50 –2.50, sowie ferner eine Jahressteuer von 5 centimos pro lauf. Meter Graben, in welchen indessen eine beliebige Anzahl Kabel verlegt werden kann. Für das oberirdische Leitungsnetz in den Vororten ist eine Jahressteuer von 10–15 centimos pro lauf. Meter Linie zu entrichten. Für Hausanschlüsse ist eine einmalige. je nach dem Querschnitt der Kabel höhere oder niedrigere Abgabe zu entrichten, die durchschnittlich Pes. 65 für jeden Hausanschluss be- trägt. An jährlichen Staatsabgaben zahlt die Ges. eine Gewinnsteuer von 6 % nebst 10 % Zuschlag, zusammen also 6.6 % vom Reingewinn nach Abzug der Zs. u. Abschreib., welch letztere jährlich 15 % des jeweiligen Aktienkapitals nicht übersteigen dürfen. Die Steuern werden jedes Jahr von der Stadtverwaltung von neuem veranlagt, doch sind seit Bestehen der Ges. die Sätze für die jährliche städtische Abgabe niemals geändert worden; die Sätze für die einmalige Abgabe für Benutzung der Strassen wurde 1903 auf ihre gegenwärtige Höhe normiert. Der Staat erhebt ausserdem eine Lichtkonsumsteuer in Höhe von 10 % nebst 20 % Munizipalzuschlag zus. also 12 0% des Betrages der Monatsrechnungen, die durch Vermittlung der Ges. von den Konsumenten eingezogen wird. Im Jahre 1902 hat die Ges. mit der Compaßia General de Tranvias einen Stromlieferungsvertrag geschlossen, dessen Dauer zu- nächst bis zum 31./12. 1915 festgesetzt worden war. Im Jahre 1909 ist der Stromlieferungsvertrag unter gleichzeitiger Preisermässigung bis Ende 1937 verlängert worden. Die Compafnia General de Tranvias hat sich verpflichtet, während der Dauer dieses Vertrages ihren ganzen Bedarf an elektrischem Strom für ihr Netz ausschliesslich von der Compafia Barcelonesa de Electricidad zu beziehen; ausgenommen sind nur diejenigen Linien, welche die Tramway- Ges. etwa späterhin erwirbt u. die bereits eigenen elektrischen Betrieb haben oder nach dem Wortlaut ihrer Konzession erhalten müssen. Nach dem 31./12. 1937 kann der Vertrag von jedem der beiden Teile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Jahren gelöst werden, falls die Compania General de Tranvias nicht vor dem 31./12. 1934 von ihrem Rechte, den Vertrag bis zum Ablauf ihrer Konzessionen zu verlängern, Gebrauch macht. Ferner liefert die Elektrizitäts-Ges. den Strom für den Betrieb einer Linie der Tranvias de Barcelona à San Andrés Y Extensiones, welche den Vorort Casa-Antunez mit der Hauptstadt verbindet. Der Stromlieferungsvertrag mit dieser Ges. läuft bis April 1913 u. verlängert sich von dann ab immer um 2 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vorher gekündigt worden ist. Die gesamte Gleislänge der beiden Tramway-Ges. beträgt gegenwärtig 75 450 m bei einer Bahnlänge von 62 485 m. Den Betrieb versehen 108 Motorwagen u. 57 Anhängewagen. Die Ges. schloss ferner am 4./1. 1907 einen Stromlieferungsvertrag auf 25 Jahre mit der Ges. „EI Tibidabo“, die eine kleine Zentrale besitzt, diese jedoch nicht erweitern darf und daher allen über ihre Produktion hinaus benötigten Strom für ihre auf den Tibidabo führende Tram- u. Drahtseilbahn u. für die Licht- u. Kraftabgabe in den Vororten San Gervasio u. Horta, die von der Compafia Barcelonesa de Electricidad nicht mit Kabeln belegt sind, sowie in dem an ersteren angrenzenden Städtchen Sarriä von der Ges. beziehen muss. Ausserdem liefert die Ges. einen Teil des Strombedarfs an die Tramways de Barcelone, Société anonyme. Seit Bestehen der Elektrizitäts-Ges. ist ihr von der Municipalität der Stadt Barcelona der elektrische Teil der öffentlichen städtischen Beleuchtung übertragen. Ende 1910 betrug die Gesamtlänge des Gleichstrom-Kabelnetzes 564 393 m, des Drehstrom- netzes 431 349 m. Abgegebene Strommengen in Kilowattstunden. 1905 1906 1907 1908 1909 1910 Licht 3 328 912 3 746 183 4 193 827 4 774 916 5344 252 6 269 136 Kraft 1 528 848 1 661 713 6 457 751 13 124 952 16 112 078 17 864 619 Trambahnen 2137 101 2 417 673 2 413 669 2 809 943 2 845 142 2 737 938 Zusammen 6994 861 7 825 569 13 065 247 20 709 811 24 301 472 26 871 693 Kapital: Pes. 18 000 000 in 36 000 unter sich vollständig gleichber. Aktien à Pes. 500. Urspr. Pes. 4 000 000, erhöht 15./2. 1897 auf Pes. 5 000 000, 5./6. 1900 auf Pes. 10 000 000 durch Ausgabe von Pes. 5 000 000 Vorz.-Aktien, die lt. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./7. 1904 in St.-Aktien umgewandelt wurden, u. 28./6. 1905 auf Pes. 14 000 000. Die a. o. G.-V. v. 7./5. 1910 beschloss, das A.-K. um Pes. 4 000 000 auf Pes. 18 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche vom 1./1. 1911 ab div.-ber. sind, wurden den Inhabern von Zeichnungsscheinen bezw. von alten Aktien in der Zeit vom 11./5.–26./5. 1910 zum Kurse von 105 % zum Bezuge angeboten. Auf je 7 alte Aktien konnte eine neue Aktie bezogen werden. Ferner sind bei Gründ. der Ges. 800 Berechtigungssch. der ersten Zeichner u. 800 Genussscheine den Gründern ohne Entgelt überlassen worden. Die Inhaber der Berechtigungsscheine der ersten Zeichner haben das Vorrecht innerh. der vom Verwalt.-Rat zu bestimmenden Frist, welche nicht weniger als 15 Tage betragen soll, die Hälfte aller Aktien zu zeichnen, welche etwa später ausgegeben werden sollten, abzügl. solcher Aktien, welche gegen Einbring. eines neuen Geschäfts geschaffen u. ausgegeben werden. Die Genussscheine hatten Anspruch auf eine gewisse Quote am jährlichen Reingewinn u. am Aktivum der Ges. bei der Liquidation, sie Sind lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 31./12. 1906 zum Preise von Pes. 606.69 pro Stück zurückgekauft worden. Obligationen in Umlauf Ende 1910: Pes. 19 828 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. entweder in Barcelona oder in Berlin je nach Bestimm. des V.-R., mind. des A.-K. muss vertreten sein bei mind. 7 Teilnehmern,