Ausländische Industrie-Gesellschaften. 437 fernerhin nur die nach dem alten Vertrage noch nicht zurückerstatteten rückzahlbaren Subventionsbeträge und diese auch nur dann, wenn die Aktionäre bereits 4 % Div. erhalten haben. Nach vollständiger Tilg. dieser Schuld tritt eine Gewinnbeteilig. des Staates mit ¼ des über die 4 % Div. resultierenden Überschusses ein, doch ist auch diese Beteilig. nach oben mit K 600 000 in einem Jahre begrenzt. Nach dem neuen Vertrage ist die ganze Subvention steuerfrei, während sie bisher in den steuerpflicht. Reinertrag einbezogen wurde. Der neue Vertrag wurde auf 25 Jahre, d. h. bis 31./12. 1926 abgeschlossen, kann aber schon am 31./12. 1914 ausser Kraft treten, wenn entweder die Reg. oder die Ges. ihn ein Jahr vorher kündigt. Da dieser neue Vertrag bis zum 30./6. 1902 die legislative Genehmig. nicht erhalten hat, so entfielen v. 1./7. 1902 ab für die Ges. alle jene Verpflichtungen, die sie mit dem ursprüngl., auf Grund des Gesetzes v. 4./4. 1892 am 7./4. 1892 abgeschlossenen und am 31./12. 1901 ab- gelaufenen Vertrage für die Dauer desselben übernommen hatte. Trotzdem hat die Ges. auch fernerhin allen Bedingungen des abgelaufenen Übereinkommens weiter und in demselben Umfange entsprochen, als ob sie noch im Vertragsverhältnisse gestanden hätte, mit Rück- sicht auf die öffentl. Interessen, welche durch die Einstellung der bisher vertragsmässig ausgeführten Leistungen dei Ges. eine empfindliche Schädigung erfahren hätten. Mit Erlass v. 15./2. 1903 erklärte sich die Staatsverwalt. bereit, der Ges. aus Staatsmitteln für das Jahr 1902 wie bisher eine Subvention von K 500 000 und einen unverzinsl., jedoch rück- zahlbaren Zuschuss von K 500 000, und ferner für das I. Semester 1903 eine Subvention von K 300 000 und einen unverzinsl., jedoch rückzahlbaren Zuschuss von K 300 000 zuzuwenden unter der Voraussetzung, dass sich die Ges. ihrerseits verpflichtete, den aus dem früheren Vertrage resultierenden Verbindlichkeiten bis 30./6. 1903 in vollem Umfange zu entsprechen; auch für das II. Sem. 1903 und das I. und II. Sem. 1904, 1905 u. 1906 wurden unter den- selben Voraussetzungen von der Regierung je K 300 000 Subvention und je K 300 000 zurück- vergütbarer Vorschuss gezahlt. Der Verwaltungsrat nahm in der Sitzung vom 6./3. 1907 das Angebot des Handelsministeriums, das bis zur Schaffung einer definitiven Vertragsbasis von der Ges. die Aufrechterhaltung der bisherigen Beziehungen zur Staatsverwaltung durch ein Provisorium auch für das Jahr 1907 gegen eine Entschädigung von K 1 200 000 ins Auge fasste unter der Voraussetzung an, dass im Laufe des Jahres 1907 ein definitiver Vertrag zu stande käme. Das Provisorium blieb auch für die Jahre 1908–1910 bestehen. Am 24./11. 1910 kam endlich ein neuer Vertrag zum Abschluss, welcher von der G.-V. vom 17./12. 1910 genehmigt wurde. Der neue Vertrag ist auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen worden. Als Subvention werden seitens der Reg. gezahlt für 1911: K 1 200 000, 1912: K 1 300 000, 1913 u. 1914: je K 1 400 000, 1915–1930: je K 1 500 000, 1931: K 1 400 000, 1932: K 1 350 000, 1933–1935: je K 1 200 000. Die Rückzahlung hat nur hinsichtlich der alten, bisher aufgelaufenen Vorschüsse zu erfolgen, und zwar jährlich mit 15 % des Reingewinns. Infolge der Auflösung des Abgeordnetenhauses konnte die Regierungsvorlage noch nicht zur verfassungsmässigen Behandlung u. Verabschiedung gelangen. Der Schiffspark bestand Ende 1910 aus 124 Raddampfern, 11 Schraubendampfern, 1 Baggerschiff, 832 Warentransport- schiffen, 24 Lichterboten, 52 Röhrenpontons, 181 Stehschiffen, 3 Fruchtelevatoren, 5 schwimmen- den Dampfkranen u. 40 diversen eisernen u. hölzernen Schiffen. Die Ges. besitzt ferner die Mohäcs-Fünfkirchener Bahn, Szaboleser Eisenbahn, die Fünfkirchener Kohlenwerke, Schiffswerfte u. Werkstätten in Alt-Ofen, Korneuburg etc. Kapital: K 50 400 000 = fl. 25 200 000 in Aktien à K 1050 und 525 = fl. C.-M. 500 und 2% %% ....... 4 % Oblig. von 1882. M. 10 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1910: M. 6 730 000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verl. im Aug. per 1./11. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.; Wien: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt: M. 5 000 000 in Stücken von nur M. 400 in Berlin u. Frankf. a. M. am 14. u. 15./6. 1882 zu 94 %. Kurs Ende 1891–1910: In Frankf. a. M.: 88.50, 91.30, 93, 99, 99, 100.10. 98.95, 98.40, 92.70, 92.10, 95.30, 99, 100.10, 100, 100.50, 99.20, 94.70, 94.30, 96.50, 95.30 %. – In München: 88.40, 91, 92.70, 99.25, –, –, –, 98, 92, 91.70, 95.30, 98.50, 100, 99.60, 100.50, –, 95.30, 94.50, 97.10, 95.40 %. – In Berlin Ende 1890–99: Kurs ge- strichen; Ende 1900–1910: 91.10, 93.25, –, –, –, –, –, –, –, –, – %. 4 % Anleihe von 1886. M. 20 000 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1910: M. 14 950 000 in Stücken à M. 400 u. 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./7. 1888 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. nach einem Tilg.-Plane innerh. 48 Jahren, Verstärkung u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; München: Merck, Finck & Co.: Wien: Gesellschafts- kasse. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1891–1910: In Frankf. a. M.: 86.10, 90.90, 93, 98.75, 97.50, 99.10, 98.95, 98.20, 92.50, 92.10, 95, 98.40, 99.80, 100, 100, 98.80, 94.60, 94.30, 96.20, 95.60 %. – In München: 86, 90.60, 92.85, 98.60, 98, 99.40, 99, 98.50, 92, 91.70, 94.50, 97.80, 99.80, 99.20. 99.50, 98.50, 95.30, 94.50 96.40, 95.40 %. – In Berlin Ende 1890–99: Kurs gestrich.; Ende 1900–1910: 91.10, 92.80, –, –, –, 0 7 3....%%.......... %o. Bilanz am 31. Dez. 1910: Aktiva: Schiffsbau- u. Ausrüstungskto 21 654 581, Stationsinvent. 2 667 648, Gebäude u. Grundstücke 5 945 888, Mohäcs-Fünfkirchener Eisenb.-Baukto 13 021 796, Szabolcser do. 1 121 597, Eisenbahnbetriebsmittel 3 286 275, Kohlengruben 18 469 610, Schiffs- werften u. Werkstätten 5 614 582, Betriebsmaterialvorräte 1 232 870, Winterhafen 200, Debit. 10 185 271, Kassa 657 992, Staatsverwaltungskto (rückzahlbare Zuschüsse) 3 451 982, Effekten